Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95   

Rauchverbot auf Inlandsflügen

§ 42 Abs. 2 VwGO, drittschützende Wirkung, §§ 20f LuftVG, Art. 2 Abs. 2 GG, Ermessensreduzierung auf Null, Verhältnismäßigkeit;

§ 86 Abs. 1, Abs. 2 VwGO

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Anordnung eines generellen Rauchverbots auf Inlandsflügen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1297
  • DVBl 1996, 563
  • NZV 1996, 334
  • NVwZ 1996, 716



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95  

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann gerichtlich nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfGE 79, 174, 202; vgl. Beschluß des Senats vom 19. Januar 1996 - BVerwG 11 B 90.95 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 75 m.w.N.).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94  

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, hier anstelle des Gesetz- oder Verordnungsgebers tätig zu werden (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 19. Januar 1996 - 11 B 90/95 - NJW 1996, 1297).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05  

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen Konsulatsbau?

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 = DVBl. 2002, 614 sowie BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 - NJW 1996, 1297 = DVBl. 1996, 563 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 1649/03  

    Konkludenter Verzicht eines Beteiligten auf (weitere) Beweiserhebung

    Art und Ausmaß der erforderlichen Klärung hängen von der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.1.1996 - 11 B 90.95 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 592/08  

    Herleitung eines Anspruchs auf Zuteilung einer Hausnummer aus der

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 -, NJW 1996, 1297 ).
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