Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96   

Razzia bei rechtsextremem Liederabend

§ 26 PolG, Spezialität des Versammlungsrecht, §§ 1, 13 VersG, Art. 8 GG;

§ 12a VersG, Videoaufnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des § 13 VersG zulässig

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 48, 312 (Ls.)
  • NJW 1998, 3138
  • NVwZ 1998, 761
  • VBlBW 1998, 340
  • DVBl 1998, 837
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Wird zitiert von ... (18)  

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10  

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 - NVwZ 1998, 761).

    Wie die Kläger bekundet haben, haben sie jedoch die Absicht, vergleichbare Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Beklagten auch zukünftig abzuhalten, so dass sie wiederum mit einer Auflösung rechnen müssten (vgl. Senatsurteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 - a.a.O.).

    b) Bei Zugrundelegung dieses auch vom erkennenden Senat (vgl. Urt. v. 26.01.1998 - 1 S 3280/96 - a.a.O. und v. 25.04.2007 - 1 S 2828/06 - a.a.O.) vertretenen sog. engen Versammlungsbegriffs können auch kulturelle Veranstaltungen wie Musikveranstaltungen, Theaterstücke oder Dichterlesungen als "gemischte" Veranstaltungen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen.

    b) Die Öffentlichkeit bestimmt sich danach, ob die Versammlung einen abgeschlossenen oder einen individuell nicht abgegrenzten Personenkreis umfasst (BVerwG, Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12.97 - NVwZ 1999, 992; Senatsurteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 - a.a.O.; ThürOVG, Beschl. v. 29.08.1997 - 2 EO 1038/97 u.a. - NVwZ-RR 1998, 497).

    Das Merkmal der Öffentlichkeit entfällt auch nicht deshalb, weil Eintrittsgelder erhoben worden sind (vgl. Senatsurteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 -, a.a.O.).

    Darauf, ob auch eine Einschränkung des Versammlungsrechts bezweckt war (darauf abstellend noch Senatsurteil vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 - a.a.O.; ebenso Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 13 Rn. 4), kommt es dann nicht mehr an.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02  

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur das Senatsurteil vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; neuerdings ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98  

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

    Grundsätzlich gilt, daß das Versammlungsgesetz die Befugnisse zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit abschließend regelt und polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung nur auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes getroffen werden können (Senatsurteile vom 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, NVwZ-RR 1990, 602ff.; vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761).

    Das Versammlungsgesetz enthält jedoch keine Ermächtigung zu polizeilichen Maßnahmen, die - wie hier - im Vorfeld einer Versammlung ergriffen werden, so daß die Spezialität des Versammlungsgesetzes insoweit Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Polizeirechts grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. Senatsurteil vom 26.1.1998, a.a.O.; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, § 4 RdNr. 38 m.w.N.).

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