Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87   

Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher

§ 189 GVG, Voraussetzungen, unter denen eine unterbliebene Vereidigung des Dolmetschers ausnahmsweise nicht zur Aufhebung des Urteils führt, § 337 StPO

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1987, 568



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93  

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87  

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschl. v. 2. September 1987 - 2 StR 420/87).

    In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschl. v. 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94  
    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90 ; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 -; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
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