Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96, 1 BvR 1067/96   

Rechtschreibreform I

Art. 2 ff GG, Wesentlichkeitstheorie

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden mangels unmittelbarer Betroffenheit - Rechtschreibreform

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Grundrechtsverstoß durch Beschluss zur Einführung reformierter Rechtschreibregeln

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen "Rechtschreibreform" sind unzulässig

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2221
  • ZIP 1996, 1613
  • NVwZ 1996, 997



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97  

    Rechtschreibreform

    Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. insbesondere Beschluß der 3. Kammer vom 21. Juni 1996, NJW 1996, S. 2221).
  • OVG Sachsen, 28.10.1997 - 2 S 610/97  
    Denn wenn der Antragsgegner durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, den Antragsteller zu 1 bis zur Rechtskraft einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht nach den neuen, sondern dann nach den aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 1955 fortgeltenden Rechtschreibregeln zu unterrichten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2221, 2222) [BVerfG 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96], wird für diesen Zeitraum das mit der Unterlassungsklage erstrebte Ergebnis vorweggenommen, ohne daß dies bei einem negativen Ausgang des Klageverfahrens wieder rückgängig gemacht werden könnte (ebenso: VG Freiburg, Beschl. v. 29.08.1997 - 2 K 1753/97 -; a. A. OVG Schleswig, NJW 1997, 2636).

    Eine weitere Gemeinsamkeit von Sprech- und Schriftsprache, die auf deren außerstaatliche Fortbildung hinweist, ist die Tatsache, daß sich auch in der Schriftsprache letztlich nur das an Neuem durchsetzt, was allgemeine Akzeptanz findet Denn alle, die bereits lesen und schreiben können, haben die bisherige Rechtschreibung verinnerlicht (BVerfG, NJW 1996, 2221, 2222) [BVerfG 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96].

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - 3 M 17/97  
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  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 13 M 4160/97  

    Rechtschreibreform;; Deutschunterricht; Kultusministerkonferenz;

    Gegenüber dieser Absicht ist unerheblich, daß eine rechtliche Durchsetzbarkeit dieser Wirkung nicht besteht (insoweit differenzierend BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.6.1996, 1 BvR 1057/96 u.a., NJW 1996, 2221/22; Hufeld, JuS 1996, 1072/75; Hufen, JuS 1997, 170/71; Roellecke a.a.O.; Jauernig, JuS 1997, 191).
  • VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97  

    Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks

    Ob die Einführung der reformierten Rechtschreibung nach diesen Vorgaben eine wesentliche Entscheidung ist, die durch den Gesetzgeber getroffen werden muß - und deshalb nicht auf dem Erlaßwege erfolgen kann -, ist nicht nur politisch, sondern auch in Rechtswissenschaft (beispielsweise Kopke, Verfassungswidrige Rechtschreibreform, NJW 1996, 1081; Gröschner/Kopke, Die "Jenenser Kritik" an der Rechtschreibreform, JuS 1997, 298, einerseits; Hufeld, Verfassungswidrige Rechtschreibreform?, JuS 1996, 1072, andererseits) und Rechtsprechung (vgl. unter anderen die dem Senat vorliegenden Entscheidungen VG Wiesbaden, B. v. 28.07.1997 - 6 G 715/97 (1) -, NJW 1997, 2399, VG Hannover, B. v. 07.08.1997 - 6 B 4318/97 -, VG Gelsenkirchen, B. v. 11.08.1997 - 4 L 2293/97 -, einerseits; OVG Schleswig, B. v. 13.08.1997 - 3 M 17/97 -, VG Mainz, B. v. 04.08.1997 - 7 L 1423/97.MZ -, VG Weimar, B. v. 24.07.1997 - 2 E 1355/97.We -, NJW 1997, 2403, andererseits) umstritten.
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