Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/85; 2 BvE 3/85 |
Redezeit
Art. 38 GG, Rederecht des Abgeordneten im Bundestag ist verfassungsrechtlich gewährleistet, jedoch ist die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen gemäß ihrer Größe zulässig;
Art. 43 Abs. 2 Satz 2 GG, Rederecht der Regierungsmitglieder ist nur durch das Mißbrauchsverbot beschränkt
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Redezeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Begrenzung der Redezeit im Deutschen Bundestag
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 10, 4
