Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/85; 2 BvE 3/85   

Redezeit

Art. 38 GG, Rederecht des Abgeordneten im Bundestag ist verfassungsrechtlich gewährleistet, jedoch ist die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen gemäß ihrer Größe zulässig;

Art. 43 Abs. 2 Satz 2 GG, Rederecht der Regierungsmitglieder ist nur durch das Mißbrauchsverbot beschränkt

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Redezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Begrenzung der Redezeit im Deutschen Bundestag

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 10, 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht