Rechtsprechung
   BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95   

Referentenwahl - "Kultur: Ein Jude?"

§ 130 StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Anforderungen an die Wertung einer Äußerung als diffamatorisch

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung

Verfahrensgang

  • BayObLG, 04.04.1995 - 2St RR 10/95
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 61
  • NStZ 2001, 26
  • afp 2000, 563
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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00  

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Die Äußerungen dienen nicht der Wissenschaft, Forschung oder Lehre (BVerfG - Kammer - Beschluß vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 -. BVerwG NVwZ 1988, 933); sie sind auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ( BVerfGE 90, 241; BVerfG - Kammer - Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -).

    Die Ehrverletzung (zu den Grenzen der Meinungsfreiheit vgl. BVerfG - Kammer Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -) trat jedenfalls mit der Kenntniserlangung des ermittelnden Polizeibeamten ein (vgl. BGHSt 9, 17; Tröndle/Fischer aaO § 185 Rdn. 15; Lenckner aaO § 185 Rdn. 5, 16).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00  

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Geschützt ist nicht nur die individuelle Würde einzelner konkreter Personen, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen (vgl. BVerfGE 87, 209, 228 = NJW 1993, 1457; BVerfG NJW 2001, 61, 63).

    BVerfGE 87, 209, 228; 93, 266, 293 = NJW 1995, 3303; BVerfG NJW 2001, 61, 62; BVerfG NJW 2001, 594, 595).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07  

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Das Merkmal "Würde", mit dem - wie dargelegt - die Menschenwürde gemeint ist, bezeichnet den besonderen Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt und der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 BvR 698/89 - BVerfGE 87, 209 und Kammerbeschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 - NJW 2001, 61 ).

    In der öffentlichen - auch verdeckten, aber gleichwohl wie hier klar erkennbaren - Identifikation mit der nationalsozialistischen Rassenideologie liegt stets ein Angriff auf die Menschenwürde der getöteten und überlebenden Opfer dieser Ideologie (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 - NJW 2001, 61 ; BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 - BGHSt 40, 97 ).

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