Rechtsprechung
| BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 |
Regelabsprachen Burda-Verlag
Art. 9 Abs. 3 GG, Klagebefugnis von Gewerkschaften gegen tarifwidrige Einzelverträge, Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG (nicht aus §§ 23 Abs. 3, 77 Abs. 3 BetrVG);
(Hinweis zum Verfahrensfortgang: nach Rückverweisung entscheidet das LAG Baden-Württemberg durch Beschluß vom 24.10.00, Az. 10 TaBV 2/99, erneut gegen die IG Metall - mangels normativer Tarifgeltung)
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GG Art. 9 Abs. 3; BetrVG § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 3; BGB §§ 823, 1004
- Alpmann Schmidt
BGB § 823, 1004; BetrVG § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 3; GG Art. 9 Abs. 3
- rws-verlag.de
Klagerecht der Gewerkschaft für Tarifvertragseinhaltung ("Burda")
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft gegen Arbeitgeber wegen vom Tarifvertrag abweichender Betriebsvereinbarung
- jurawelt.com
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen
- Betriebs-Berater
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen
- betriebsrat-aktuell.de (Leitsatz)
§ 23 Abs. 3 BetrVG; § 77 Abs. 3 BetrVG
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei Verstoß gegen Tarifvertrag - BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 23 BetrVG
Betriebsvereinbarung - Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Betriebliche Bündnisse für Arbeit versus Tarifautonomie?" von Dr. Lars Robert, original erschienen in: NZA 2004, 633 - 640.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die normative Tarifgeltung am Beispiel des allgemeinen koalitionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs" von Ri ArbG Kristina Schmidt, original erschienen in: RdA 2004, 152 - 160.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 91, 210
- NJW 1999, 3281
- MDR 2000, 88
- DB 1999, 1555
- BB 1999, 1657
- NZA 1999, 887
- BB 1999, 1012
- DB 1999, 913
Wird zitiert von ... (67)
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10
Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und …
Die antragstellende Gewerkschaft könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - berufen.Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.04.1999 - 1 ABR 72/98 - sei falsch und widersprüchlich.
Auch in diesem Fall bezieht sich der Gegenstand der Anträge ausschließlich auf die betriebliche Ordnung, nämlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat einerseits und die durch betriebsverfassungsrechtliche Normsetzung gestalteten Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmern andererseits (BAG 20.08.1991 - 1 ABR 85/90 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 2; BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. I. 2. der Gründe; BAG 13.03.2001 - 1 AZB 19/00 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 79, unter C. I. 1. und 2. der Gründe;… LAG Baden-Württemberg 07.12.2007 - 20 TaBV 7/06 - AuR 2008, 185, Fitting/Engels/-Schmidt/-Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 77 Rn. 237;… GK/Kreutz, BetrVG, 9. Aufl., § 77 Rn. 427 m.w.N.).
Vor allem aber gilt es, soweit sich die Gewerkschaft gegen Verletzungen ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit wendet (BAG 20.08.1991 - 1 ABR 85/90 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 2, unter B. II. der Gründe; BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. I. 3. der Gründe).
Es steht ihm grundsätzlich frei, mit nicht organisierten Arbeitnehmer untertarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, Rn. 119).
Die Sperrwirkung eines Tarifvertrages steht individualrechtlichen Absprachen und bloßen Regelungsabreden der Betriebsparteien, die gerade nicht normativ auf den Inhalt der Arbeitsverhältnisse einwirken, nicht entgegen (BAG 23.08.1989 - 5 AZR 391/88 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 42; BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. II. 1. b) aa) der Gründe; BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21 a Nr. 1, unter B. II. 2. c) aa) der Gründe; Fitting, a.a.O., § 77 Rn. 102; GK/Kreutz, a.a.O., § 77 Rn. 135; WPK/Preis, a.a.O., § 77 Rn. 59; ErfK/Kania, a.a.O., § 77 Rn. 56; andere Auffassung: Däubler/Kittner/Klebe/Berg, BetrVG, 11. Aufl., § 77 Rn. 78; Thon, NZA 2005, 858, 860; Annuß RdA 2000, 291; Wohlfahrth NZA 1999, 963; Zachert RdA 1996, 145 m.w.N.).
Solche Vereinbarungen sind jedoch typische Merkmale von Regelungsabreden (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. II. 1. b) bb) der Gründe).
Hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig und mit Rechtsbehelfen zu verhindern (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. II. 2. a) der Gründe).
aa) Die Koalitionsfreiheit einer Gewerkschaft kann grundsätzlich durch eine betriebseinheitliche Regelung, die tarifwidrige Arbeitsbedingungen schaffen will, beeinträchtigt werden (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. II. 2. b) bb) der Gründe; ebenso: LAG Hamburg 18.06.2009 - 2 Sa 176/08 - Rn. 86).
Ein Vergleich von Regelungen, deren Gegenstände sich theoretisch nicht berühren, ist methodisch unmöglich (Vergleich von "Äpfeln" mit "Birnen") und mit § 4 Abs. 3 TVG nicht vereinbar (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. III. 1. b) der Gründe; Fitting, a.a.O., § 77 Rn. 102 m.w.N.).
c) Soweit die Arbeitgeberin mit der Beschwerde unter Hinweis auf ihren erstinstanzlichen Schriftsatz vom 05.11.2009 die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere die mehrfach zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - angreift und sich dabei auf die entgegenstehende arbeitsrechtliche Literatur bezieht, vermag ihr auch insoweit die Beschwerdekammer nicht zu folgen.
Ebenso wie das Arbeitsgericht schließt sich auch die erkennende Beschwerdekammer den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - an, die im Übrigen in der arbeitsrechtlichen Literatur auch Zustimmung erfahren hat (vgl. Dieterich, AuR 2005, 121; Kocher NZA 2005, 140;… Fitting, a.a.O., § 77 Rn. 236 m.w.N.).
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 20 TaBV 7/06
Anspruch einer Gewerkschaft gegen eine Arbeitgeberin im Beschlussverfahren auf …
Denn eine Differenzierung zwischen Betriebsvereinbarungen, die gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßen einerseits und andererseits betrieblichen Regelungen, die in Ausübung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 BetrVG zustande gekommen sind, überzeugt nicht - vor allem auch deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.04.1996 - 1 BvR 712/86 - AP Nr. 2 zu § 57a HRG; 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 - AP Nr. 80 zu Art. 9 GG) der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG sich nicht mehr lediglich auf einen Kernbereich der Koalitionsbetätigung bezieht, sondern alle koalitionsspezifischen Betätigungen als geschützt ansieht und das BAG (20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, Rn. 93) selbst Zweifel für angebracht gehalten hat, ob die Trennlinie zwischen mitbestimmungspflichtigen und mitbestimmungsfreien Betriebsvereinbarungen zugleich die Grenze markiert, von der der Schutz der Koalitionsfreiheit und damit ein Abwehrrecht der Gewerkschaft abhängig sein kann, nachdem kein genereller Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts und dem Gewährleistungsbereich der Koalitionsfreiheit bestehe.Verfahrensgegenstand sind nämlich normative Regelungen, für die das Betriebsverfassungsgesetz sowohl die rechtliche Grundlage bietet wie auch den Vollzug durch den Arbeitgeber fordert (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O. Rn. 64 m.w.N.).
Es ist aber zu berücksichtigen, dass auch insoweit die behauptete Rechtsverletzung von einem gemeinsamen Handeln der Betriebsparteien ausgeht (vgl. BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O. Rn. 65).
Es geht dann in einem Rechtsstreit zwischen tariffähigen Parteien aus unerlaubter Handlung um die Vereinigungsfreiheit und nicht zugleich betriebsverfassungsrechtliche Fragen (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O. Rn. 66).
Es steht ihm grundsätzlich frei, mit nichtorganisierten Arbeitnehmern untertarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O. Rn. 119).
In diesem Fall kann die angegriffene Regelung nur für alle betroffenen Arbeitnehmer oder gar nicht Bestand haben (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O. Rn. 120).
bb) Dass die vertraglichen Einheitsregelungen gegen die tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen verstoßen und sich auch im Blick auf § 4 Abs. 3 TVG als nicht günstiger erweisen, weil in den Günstigkeitsvergleich nicht das von der Arbeitgeberin bezeichnete "Paket" der von der Regelung betroffenen Gegenständen einzubeziehen, sondern der Günstigkeitsvergleich auf der Grundlage des Sachgruppenvergleichs vorzunehmen ist, weshalb eine etwaige Beschäftigungssicherung und eine gewinnorientierte Sonderzahlung außer Betracht zu bleiben haben, hat das Arbeitsgericht in Anwendung der Grundsätze des BAG (20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - a.a.O.) hinlänglich ausgeführt.
- LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger …
a) Die Sach- und Rechtslage ist zugunsten der Klägerin dadurch geprägt, daß das Bundesarbeitsgericht Unterlassungsansprüche einer Koalition der geltend gemachten Art anerkennt (BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 -, AP Nr. 89 zu Art. 9 GG).Das Bundesarbeitsgericht hält das Beschlußverfahren für die zulässige Verfahrensart nur dann, wenn der Betriebsrat an tarifvertragswidrigen Regelungen in irgendeiner Weise beteiligt war (vgl. BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 13.03.2001 - 1 AZB 19/00 -, AP Nr. 17 zu § 2 a ArbGG 1979).
Zur Sache gilt des weiteren, daß im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs die Arbeitsplatzgarantie keine Berücksichtigung finden können soll (so BAG vom 20.04.1999, a. a. O.).
Denn nach den zugrunde liegenden Sachverhalten waren die betroffenen Arbeitnehmer entweder Mitglieder der Gewerkschaft, die auch den Verbandstarifvertrag abgeschlossen hatte (BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 24.01.2001, a. a. O., vom 04.04.2001, a. a. O.) oder es war an dem Firmentarifvertrag wenigstens die Gewerkschaft beteiligt, die auch den Verbandstarifvertrag mit abgeschlossen hatte (…BAG vom 20.03.1991, a. a. O.).
Zwar soll dies nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.1999 (a. a. O.) möglich sein, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber nach seiner Zielvorgabe entsprechende Vereinbarungen keinesfalls allein mit den Tarifaußenseitern treffen wollte, sondern nur zu einer Regelung bereit war, die sich unabhängig von der Tarifbindung auf die gesamte Belegschaft oder bestimmte Teile derselben erstreckt.
- BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen …
Für den Anspruch einer Gewerkschaft auf die Beseitigung von Folgen tarifwidriger Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, die dazu bestimmt sind, die tarifliche Ordnung zu verdrängen, ist wie für deren Unterlassungsbegehren (hierzu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 91, 210) das Beschlussverfahren die zutreffende Verfahrensart.Auch bedarf es keiner Entscheidung, ob der Tarifvorrang auch für Regelungsabreden gilt (dazu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 91, 210).
Eine Einschränkung oder Behinderung dieses Freiheitsrechts liegt nach der Senatsrechtsprechung (20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 91, 210) auch in Abreden oder Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Wirkung des von Koalitionen geschaffenen Tarifrechts zu vereiteln oder leerlaufen zu lassen.
Aus § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich deshalb nach der Senatsrechtsprechung bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen den Arbeitgeber (20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 91, 210).
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
Soweit die Parteien mit der Vertragsänderung vom 10. Februar 2005 die wöchentliche Arbeitszeit ab dem 1. April 2005 schrittweise von 36 bis auf schließlich 38 Stunden in der Woche erhöhten, ohne eine dem § 2 Abs. 1 Satz 4 GMTV entsprechende Entgelterhöhung zu vereinbaren, haben sie eine gegenüber § 2 Abs. 1 GMTV ungünstigere Regelung getroffen (vgl. auch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 91, 210, 231).Eine Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ist daher nicht geeignet, Verschlechterungen bei der Arbeitszeit oder dem Arbeitsentgelt zu rechtfertigen (st. Rspr., BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO.; 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - zu B I 1 d bb [2] der Gründe, BAGE 103, 265, 273;… 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 337 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 83;… 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 29, NZA-RR 2009, 221).
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Die Klarstellung der Kernbereichsformel durch das Bundesverfassungsgericht hat auch Eingang in die jüngere Rechtsprechung des Senats gefunden (vgl. etwa BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 b bb der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 AZR 657/03 - AP GG Art. 9 Nr. 123 = EzA GG Art. 9 Nr. 81, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 a der Gründe).Allerdings entfaltet Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG unmittelbare Wirkung auch in Rechtsverhältnissen Privater (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 a der Gründe; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe; 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - AP GG Art. 9 Nr. 124 = EzA GG Art. 9 Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa (1) der Gründe mwN;… ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 42).
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag
Diese Prüfung wäre nur dann ausnahmsweise erforderlich, wenn das Arbeitsgericht darüber trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch Beschluß, sondern in der Entscheidung zur Hauptsache mitentschieden hätte (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 218 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65 mwN).Dies setzt die namentliche Benennung der Mitglieder der Klägerin spätestens im Zwangsvollstreckungsverfahren voraus (so BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 234 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65), wovon auch die Klägerin ausgeht.
Insbesondere hat die Entscheidung des Ersten Senats vom 20. April 1999 (- 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65) zu den bei einer solchen Fallkonstellation nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO an den Klageantrag zu stellenden Anforderungen keine von den vorstehenden Ausführungen abweichende Rechtsauffassung vertreten.
- BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung
Es ist aber zu berücksichtigen, daß teilweise ein erweitertes Günstigkeitsverständnis vertreten worden ist und auch noch vertreten wird, wonach der Erhalt des Arbeitsplatzes Einschränkungen beim Arbeitsentgelt rechtfertigen könne (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65, zu B III 1 b der Gründe).Der Senat hat zwar diesen Erwägungen eine Absage erteilt (Senatsbeschluß 20. April 1999 aaO).
- LAG Hamm, 07.11.2006 - 19 Sa 896/06
Bündnis für Arbeit; OT-Mitgliedschaft; Abweichung vom Tarifvertrag; Arbeitszeit; …
bb) Im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs nach § 4 Abs. 3 ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen, wonach nur solche Regelungen miteinander verglichen werden können, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89; BAG, Urteil vom 23.05.1984 - 4 AZR 129/82 - AP BGB 339 Nr. 9;… Löwisch/Rieble, § 4 TVG, Rdnr. 198 ff.; ErfKomm.-Franzen, § 4 TVG Rdnr.. 36 ff.; Wiedemann/Wank, § 4 TVG, Rdnr,. 436 ff.;… Urteil vom 27.01.2004 - 1 AZR 148/03 - NZA 2004, S. 667 ff.).Bereits in der Entscheidung vom 20.04.1999 (sogenannte Burda-Entscheidung, BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89) hat das BAG es für unmöglich gehalten, Regelungen miteinander zu vergleichen, deren Gegenstände sich thematisch nicht berühren.
Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt oder bei der Arbeitszeit können durch eine Beschäftigungsgarantie nicht gerechtfertigt werden (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98; AP GG Art. 9 Nr. 89 mit zustimmender Anmerkung Richardi;… Wiedemann/Wank, 6 Aufl. 1999, § 4 TVG Rdnr. 438;… Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2005, § 4 TVG Rdnr. 331;… einschränkend Schliemann, NZA 2003, S. 122, 125;… ErfKomm.-Franzen, § 4 TVG Rdnr. 36).
- LAG Hamm, 07.11.2006 - 19 Sa 413/06
Bündnis für Arbeit; OT-Mitgliedschaft, Abweichung vom Tarifvertrag; …
bb) Im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs nach § 4 Abs. 3 ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen, wonach nur solche Regelungen miteinander verglichen werden können, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89; BAG, Urteil vom 23.05.1984 - 4 AZR 129/82 - AP BGB 339 Nr. 9;… Löwisch/Rieble, § 4 TVG, Rdnr. 198 ff.;… ErfKomm.-Franzen, § 4 TVG Rdnr. 36 ff.; Wiedemann/Wank, § 4 TVG, Rdnr.. 436 ff.;… Urteil vom 27.01.2004 - 1 AZR 148/03 - NZA 2004, S. 667 ff.).Bereits in der Entscheidung vom 20.04.1999 (sogenannte Burda-Entscheidung, BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89) hat das BAG es für unmöglich gehalten, Regelungen miteinander zu vergleichen, deren Gegenstände sich thematisch nicht berühren.
Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt oder bei der Arbeitszeit können durch eine Beschäftigungsgarantie nicht gerechtfertigt werden (BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98; AP GG Art. 9 Nr. 89 mit zustimmender Anmerkung Richardi;… Wiedemann/Wank, 6 Aufl. 1999, § 4 TVG Rdnr. 438;… Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2005, § 4 TVG Rdnr. 331;… andere Auffassung Schliemann, NZA 2003, S. 122, 125;… ErfKomm.-Franzen, § 4 TVG Rdnr. 36).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2009 - 4 Sa 182/09
Zusatzvereinbarung, Wirksamkeit, Arbeitszeit, wöchentliche, Erhöhung, …
- BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00
Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer …
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00
Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot …
- LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
Grundrechtskollision; Koalitionspluralität; Unterlassungsanspruch
- LAG Sachsen, 19.02.2001 - 2 Sa 624/00
Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der …
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 1232/08
Günstigkeitsvergleich - Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld - ratenweise …
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
- LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07
- LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07
- LAG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 10 TaBV 2/99
Abweichung von Tarifvertrag
- BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03
Verzicht auf Sozialplananspruch
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
- BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere …
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
- BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
- LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung, …
- LAG Köln, 30.04.2008 - 8 TaBV 7/08
Keine Auskunftsanspruch der Gewerkschaft zur ordentlichen oder fördernden …
- BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
- LAG Hessen, 02.12.2004 - 9 Sa 881/04
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
- BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages
- LAG Düsseldorf, 09.11.2009 - 16 Sa 582/09
Günstigkeitsprinzip bei Abschluss eines Firmentarifvertrages und …
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG
- ArbG Bonn, 21.07.2011 - 3 BV 39/11
Regelungsabrede - § 77 Abs. 3 BetrVG - Unterlassungsanspruch - …
- LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
Unbezahlter Urlaub - Arbeitszeitreduzierung - Annahmeverzug
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08
Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher …
- LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09
Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen …
- BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03
Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch
- LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des …
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf …
- BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00
Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber …
- BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01
Rückwirkende Tariföffnung
- LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05
Ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 111/02
Keine Ablösung der durch vertragliche Einheitsregelung mit einem kirchlichen …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 78/02
Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 TaBV 5/02
Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10
Keine Ablösung durch betriebliche Übung begründeter Ansprüche auf …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
Fortgeltender Treuegeldanspruch aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender …
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
13. Monatsgehalt
- LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09
Berücksichtigung einer Erschwerniszulage bei Sachgruppenvergleich zum Mindestlohn …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2010 - 12 Sa 1346/09
Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitvertrages im Blockmodell
- LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung …
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 70/98
Betriebsvereinbarung: Abgrenzung zur Regelungsabrede - Unterlassungsantrag nach § …
- LAG München, 01.08.2002 - 3 Sa 933/01
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2008 - 2 Ga 115/08
Fairness-Abkommen in der Leiharbeit - Unterlassungsverfügung gegen Gewerkschaft
- LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
Mindestlohnwirksame Vergütungsbestandteile im Gebäudereinigerhandwerk; …
- ArbG Schwerin, 16.06.2003 - 1 Ca 1210/03
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