Rechtsprechung

Gericht
BAG
Datum
20.04.1999
Aktenzeichen
1 ABR 72/98
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Regelabsprachen Burda-Verlag

Art. 9 Abs. 3 GG, Klagebefugnis von Gewerkschaften gegen tarifwidrige Einzelverträge, Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG (nicht aus §§ 23 Abs. 3, 77 Abs. 3 BetrVG);

(Hinweis zum Verfahrensfortgang: nach Rückverweisung entscheidet das LAG Baden-Württemberg durch Beschluß vom 24.10.00, Az. 10 TaBV 2/99, erneut gegen die IG Metall - mangels normativer Tarifgeltung)

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Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

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BGB § 823, 1004; BetrVG § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 3; GG Art. 9 Abs. 3

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Beschäftigungsgarantie ist nicht günstiger

judicialis

Fundstellen
BAGE 91, 210
NJW 1999, 3281
BB 1999, 1657
DB 1999, 1555
NZA 1999, 887
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