Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52   

Reichsbankbestände

§ 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat sein

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 4, 76
  • NJW 1953, 794
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87  

    Wegnahme einer Scheckkarte

    b) Wer mit einer dem Berechtigten weggenommenen codierten Scheckkarte unbefugt unter Eingabe der zugehörigen Geheimzahl einen Geldautomaten betätigt, eignet sich das vom Automaten herausgegebene, im Eigentum der Bank verbliebene Geld mit der Besitzerlangung (vgl. BGHSt 4, 76, 77) rechtswidrig zu und hat sich daher vor dem Inkrafttreten des § 263a StGB am 1. August 1986 wegen Unterschlagung des abgehobenen Geldes nach § 246 StGB strafbar gemacht.
  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93  

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist ( BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.01.1987 - 1 Ss 475/86  
    Nach der »kleinen berichtigenden Auslegung« des § 246, der der Senat folgt (ebenso BGHSt 4, 76; 13, 44; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 22. Aufl. 1986, § 246 Rdn. 1; Dreher/ Tröndle, StGB, 43. Aufl. 1986, § 246 Rdn. 10), ist damit der Tatbestand des § 246 StGB erfüllt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht