Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57   

Reichsnaturschutzgesetz

Art. 125 GG, Art. 75 Nr. 3 GG, Fortgelten des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 als Landesrecht

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder Landesrechtsordnung

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 8, 186
  • NJW 1959, 237
  • DVBl 1959, 136
  • BB 1959, 14
  • DÖV 1959, 100



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63  

    Kriegsfolgelasten II

    c) Ernstzunehmende Zweifel, ob und gegebenenfalls mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, bestehen dann, wenn das Gericht abweichen würde von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft (vgl. BVerfGE 7, 18 [23 f.]; 8, 186 [191]; 9, 153 [157]; 11, 89 [92]; 13, 367 [371] zu Art. 126 GG und § 86 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65  

    Spielbank

    Im Rahmen einer zulässigen Vorlage nach Art. 126 GG, § 86 Abs. 2 BVerfGG ist das Bundesverfassungsgericht nicht nur berechtigt, sondern gehalten, als Vorfrage zu prüfen, ob die Norm, deren Qualität als Bundesrecht streitig ist, noch gilt (BVerfGE 1, 162 [165 f.]; 2, 341 [345 f.]; 8, 186 [190]; 16, 82 [89]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56  

    Bremisches Urlaubsgesetz

    Hierfür ist erforderlich, daß das Gericht selbst ernstliche Zweifel über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hegt oder daß das Gericht hierüber nur entscheiden kann, indem es sich mit einer beachtlichen, in der Literatur vertretenen Auffassung oder zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eines Landes in Gegensatz setzt (BVerfGE 4, 358 [369f.]; 7, 18 [23f.]; 8, 186 [191 f.]).

    Daß das Bundesverfassungsgericht befugt ist, für die Entscheidung maßgebliche Inzidentfragen zu prüfen, entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 4, 214 [216]; 8, 186 [190]; vgl. auch BVerfGE 2, 181 [193]).

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