Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78   

Reinigungsarbeiten auf Baustelle

§§ 812, 817 S. 2 BGB, Bereicherungsausgleich bei verbotener Arbeitnehmerüberlassung;

(Hinweis: vgl. zur jetzigen Rechtslage: §§ 1, 10 AÜG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bereicherungsausgleich bei verbotener Arbeitnehmerüberlassung: Rückgriffskonditkion bei Zahlung fremder Schulden und § 817 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerüberlassung - ungerechtfertigte Bereicherung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 75, 229
  • BGHZ 75, 299
  • NJW 1980, 452
  • BauR 1980, 186
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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96  

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Alternative BGB zustehen kann, ohne daß dem § 814 BGB entgegengehalten werden könnte (vgl. z.B. BGHZ 70, 389, 396 f.; 75, 299, 303; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - VIII ZR 80/74 - MDR 1976, 220).

    Eine derartige Leistung eines Dritten mit Erfüllungswirkung setzt allerdings voraus, daß der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, und daß er dies auch zum Ausdruck bringt; maßgeblich ist, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt (vgl. etwa BGHZ 46, 319, 325; 75, 299, 303; BGH, Urteil vom 26. September 1994 - II ZR 166/93 - NJW 1995, 128, 129).

    Denn sollte die Klägerin die in Rechnung gestellten Beträge zwar an die Bauunternehmen bezahlt haben, jedoch ohne daß die Voraussetzungen einer wirksamen Leistung durch einen Dritten im Sinne des § 267 Abs. 1 BGB vorliegen, so trat durch diese Zahlung keine Erfüllungswirkung gem. § 362 Abs. 1 BGB ein (vgl. BGHZ 75, 299, 303; Palandt/Heinrichs, Rdn. 4 zu § 267 BGB).

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98  

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Die Klägerin hat sich insoweit ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Bereicherungsanspruch des Verleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung (BGHZ 75, 299) bezogen und auf dieser Grundlage die von ihr gezahlten Löhne und Nebenkosten auf 268.467,65 DM errechnet, was der Klagesumme entspricht.

    Der Leiharbeitnehmer sollte dadurch einen stärkeren Schutz erhalten, als dies etwa bei einer subsidiären Haftung des Entleihers für die Erfüllung der Pflichten des Verleihers ihm gegenüber der Fall gewesen wäre (vgl. Amtl. Begr. z. Reg.Entwurf, BT-Drucks. VI/2303, S. 13; vgl. auch BGHZ 75, 299, 303).

    Die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wäre im übrigen auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vereinbar, wonach dem Verleiher bei Lohnzahlung an die Leiharbeitnehmer Ersatzansprüche gegen den Entleiher aus Bereicherung wegen Tilgung einer Drittschuld nach §§ 812 Abs. 1, 267 BGB zustehen (BGHZ 75, 299, 302 ff.).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06  

    Insolvenzrecht - Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren

    Die in das Verfahren eingeschalteten Banken erfüllen nicht als Dritte im Sinne von § 267 BGB die Verbindlichkeit des Schuldners; denn ihnen fehlt der Wille, mit der Gutschrift selbst die Verbindlichkeit eines anderen zu tilgen (vgl. BGHZ 46, 319, 325; 75, 299, 303).
mehr
  • OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03  

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

    Die Maurer wurden dem Weisungsrecht der Beklagten unterstellt, was typisch für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist und sich weder mit einem Werkvertrag noch mit einem Dienstvertrag in Einklang bringen lässt (dazu BGH in BauR 1980, 186, 187).

    Vielmehr wird gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstoßen, wenn beim gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitskräften die Verleihererlaubnis fehlt (BGH in BauR 1980, 186, 187; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 134 Rn. 15).

    a) Der Anspruch des Verleihers von Arbeitskräften aus ungerechtfertigter Bereicherung ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung ohne Vorliegen der Verleihererlaubnis lediglich auf Herausgabe dessen gerichtet, was der Entleiher dadurch erspart hat, dass die Arbeitskräfte von ihm nicht entlohnt wurden; wobei § 817 Satz 2 BGB nicht entgegensteht (BGH in BauR 1980, 186).

    ####### hat bei dessen Abschluss wegen der fehlenden Verleihererlaubnis gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB), weshalb der vertragliche Mangel tiefgreifender ist mit der Folge (nach BGH in BauR 1980, 186), dass ihm über das Bereicherungsrecht nur seine tatsächlichen Aufwendungen auszugleichen sind und kein darüber hinausgehen Vorteil der Beklagten aus dem unwirksamen Rechtsgeschäft.

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01  

    Kreditrecht - "Scheinanweisung": Zahlender hat Nichtleistungskondiktion

    Es fehlt daher der erforderliche Wille, eine fremde Schuld gemäß § 267 Abs. 1 BGB zu tilgen (vgl. BGHZ 75, 299, 303; 137, 89, 95).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99  

    Bauarbeitsrecht - Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Das Oberlandesgericht hat sich bei seiner Entscheidung ersichtlich an dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1979 (VII ZR 337/78, BGHZ 75, 299 = NJW 1980, 452; siehe auch Senatsbeschluß vom 30. November 1995 - III ZR 165/94, BGHR AÜG § 9 Bereicherung 1) orientiert.

    c) Das Berufungsgericht hat ferner verkannt, daß - trotz des weit gefaßten Leitsatzes - bei einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot auch das Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1979 (aaO.) einen Bereicherungsanspruch des Verleihers auf Wertersatz für die von den überlassenen Arbeitskräften geleisteten Dienste (oder für die vom Entleiher insofern ersparten Aufwendungen) zutreffend nicht von vornherein ausschließt, sondern ihn im konkreten Fall lediglich an der Schranke des § 817 Satz 2 BGB scheitern ließ (Ziffer II der Entscheidungsgründe; siehe dazu ferner BGH, Urteil vom 17. Januar 1984, aaO.).

    Vielmehr muß er sich dieses Verstoßes auch bewußt gewesen sein und ihn trotzdem gewollt (BGHZ 50, 90, 92; 75, 299, 302; 111, 308, 312;118, 182, 193) oder sich zumindest leichtfertig dieser Einsicht verschlossen haben (Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88, NJW 1989, 3217, 3218; BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108).

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00  

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Gerichts bzgl. fehlendem Sachvortrag

    Wer einem Dritten unerlaubt Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überläßt, kann aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 Abs. 1, 267 BGB) vom Entleiher zwar nicht Wertersatz für die von den Arbeitern geleisteten Dienste, wohl aber Herausgabe dessen verlangen, was der Entleiher erspart hat, wenn nicht er, sondern der Verleiher die Leiharbeiter entlohnt hat (BGHZ 75, 299, 302 ff.; Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98).

    Dies entspricht den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 299, 301; vgl. auch Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98) und vom Bundesarbeitsgericht (BAG DB 1999, 386 m.w.N.) in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsgrundsätzen.

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03  

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Der Leistende muss sich des Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben (BGH 29. April 1968 - VII ZR 9/66 - BGHZ 50, 90, 91 f.; 8. November 1979 - VII ZR 337/78 - BGHZ 75, 299, 302).

    Dagegen bleiben Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (BGH 29. April 1968 - VII ZR 9/66 - aaO S. 92; 8. November 1979 - VII ZR 337/78 - aaO S. 305).

  • BGH, 21.01.2003 - X ZR 261/01  

    Arbeit & Soziales - Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Selbständiger Unternehmer

    Hingegen ist nicht Arbeitnehmer, sondern selbständig, wer im wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAGE 78, 252, 256 f.; BGHZ 75, 299, 301; Sen.Urt. v. 25.6.2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 f.).

    Für die rechtliche Einordnung eines konkreten Vertrages ist weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung maßgeblich, sondern der tatsächliche Geschäftsinhalt (BGHZ 75, 299, 301 f.).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 17 U 96/01  

    Werkvertrag - Abrechnung bei Stundenlohnleistungen

    Da sich somit die von der Klägerin geschuldete Leistung nicht in der Überlassung von Arbeitskräften erschöpfte, sondern von dieser ein bestimmtes Werk zu erbringen war, sind die zwischen den Parteien getroffenen Abreden als Werkvertrag zu qualifizieren (vgl. BGH, WM 1996, 1785 f.; BauR 80, 186, 187).

    Für die Annahme eines Dienstverschaffungs- bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist daher entscheidend darauf abzustellen, ob die Durchführung der Arbeiten ausschließlich im Verantwortungsbereich der Beklagten lag und die von der Klägerin zur Verfügung gestellten Bauarbeiter ihre Arbeitsleistung ausschließlich nach den Weisungen der Beklagten zu erbringen hatten (vgl. BGH, WM 1996, 1785; BauR 1980, 186, 187; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., Anh. 1 zu VOB/B Rdn. 107 b).

  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08  

    Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96  

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79  

    Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung;

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02  

    Arbeit & Soziales - Vermittlungsprovision bei Übernahme des Leiharbeitnehmers?

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91  

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91  

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81  
  • BGH, 29.10.2009 - V ZR 54/09  

    Immobilien - Verstoß gegen Kopplungsverbot: Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96  

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00  

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07  

    Die clevere Alternative

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03  

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84  

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02  

    Arbeit & Soziales - Schriftformerfordernis beim Leiharbeitsvertrag

  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93  

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98  

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines

  • BGH, 05.11.1981 - VII ZR 216/80  

    Architekten und Ingenieure -Bereicherungsansprüche bei unwirk. Archtiktenvertrag

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86  

    Nettolohnabrede bei Lohnsteuerhinterziehung

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81  
  • OLG Celle, 16.02.2000 - 9 U 29/99  

    Beratervertrag: Darlegungs- und Beweislast für nicht befriedigten Beratungsbedarf

  • OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04  

    Bauarbeitsrecht - Ausgleich bei nichtigem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83  

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten

  • LAG München, 07.09.1998 - 10 Sa 130/98  

    Aufhebungsvertrag bei nach AÜG fingiertem Arbeitsverhältnis

  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82  

    Arbeitnehmerüberlassung: Bereicherung des Entleihers

  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79  
  • LAG Hessen, 28.02.1994 - 16 Sa 1096/93  

    Arbeitnehmerüberlassung: Zahlungspflicht für Sozialkassenbeiträge

  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.2002 - 20 Sa 82/01  

    Geduldete Entnahmen des Arbeitnehmers aus der Kasse des Arbeitgebers als

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86  
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 165/94  

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen

  • OLG Rostock, 06.09.2000 - 9 U 4/99  
  • KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83  
  • OLG Hamm, 14.11.1980 - 5 Ss OWi 1967/80  
  • LAG Hessen, 04.08.1987 - 4 TaBV 14/87  

    Keine Zustimmungsverweigerung wegen Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

  • LG Berlin, 03.05.1991 - 28 O 8/91  

    Versicherungsrecht: Zum Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

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