Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76 |
Reparaturauftrag durch Unbekannten
§ 647 BGB, kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an bestellerfremden Sachen;
§§ 1207, 932 BGB, keine Vorlage des Kfz-Briefes für gutgläubigen Erwerb eines (vertraglichen) Pfandrechts erforderlich, Vorlage des Kfz-Scheins genügt;
§ 952 BGB ist entsprechend anwendbar auf Kfz-Briefe;
§ 1233 Abs. 2 BGB, Verurteilung "zur Duldung der Verwertung" (in Hinblick auf § 1247 BGB ist die gesicherte Forderung zu bezeichnen)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Prof. Dr. Lorenz
Gutgläubiger Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts (§§ 1207, 932 BGB) an Kraftfahrzeugen: Anforderungen an den Guten Glauben (Rolle des Kfz-Briefs)
- Universität des Saarlandes
BGB § 1207, BGB § 932
Gutgläubiger Erwerb eines Vertragspfandrechts ohne Vorlage des Kfz-Briefs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 68, 323
- NJW 1977, 1240
- WM 1977, 710
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86
Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche …
Mit Recht hat jedoch das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 34, 122, 125 und 153 ff; Urt. v. 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = WM 77, 710 unter II 1, insoweit in BGHZ 68, 323 nicht abgedruckt) den gutgläubigen Erwerb des gesetzlichen Pfandrechts nach § 647 BGB abgelehnt.Für die Bestellung eines vertraglichen Pfandrechts, dessen gutgläubiger Erwerb an sich auch ohne die hier nicht erfolgte Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes grundsätzlich möglich gewesen wäre (Senatsurteile BGHZ 68, 323, 326 und 87, 274, 280), enthält das Parteivorbringen keine Anhaltspunkte, insbesondere sind die in dem Reparaturauftrag vom 23. Juni 1982 in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen der Beklagten, die möglicherweise eine Pfandrechtsbestellung vorsahen, nicht zur Akte überreicht.
Zwar mag es sich bei den in der Reparaturrechnung vom 23. Juni 1982 im einzelnen aufgeführten Aufwendungen der Beklagten durchweg um Verwendungen i.S. von § 994 BGB handeln (Senatsurteil BGHZ 34, 122, 127 f; vgl. aber auch BGHZ 68, 323, 329).
Sie blieb damit der Klägerin gegenüber zum Besitz des Wagens berechtigt, das gleiche gilt für die Beklagte, deren Besitzberechtigung von derjenigen der Frau Ö. abgeleitet war (Senatsurteile BGHZ 34, 122, 128 f; 68, 323, 329).
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91
Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung …
Gesetzliche Pfandrechte an bestellerfremden beweglichen Sachen können - außerhalb von § 366 Abs. 3 HGB - grundsätzlich nicht gutgläubig erworben werden, weil es hierfür an der erforderlichen rechtsgeschäftlichen Handlung des Bestellers fehlt, die Grundlage für einen guten Glauben sein könnte (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, 61; 87, 274, 280; 100, 95, 101; BGH, Urt. v. 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76, WM 1977, 710).Dieser Maßstab ist auch für den gutgläubigen Erwerb in einer vollstreckungsrechtlichen Pfandversteigerung zugrundezulegen, nicht hingegen der teilweise erleichterte Maßstab für den rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Faustpfands vom Nichtberechtigten; insoweit wird die Ansicht vertreten, jedenfalls der Inhaber einer Reparaturwerkstatt, der sich an einem von ihm zu reparierenden Kraftfahrzeug rechtsgeschäftlich ein Pfandrecht bestellen lasse, brauche zu diesem Zweck nicht den Kraftfahrzeugbrief einzusehen (BGHZ 68, 323, 326 ff; 87, 274, 280; 100, 95, 101).
- BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
Allgemeines Vertragsrecht - Erlöschen d. Verwendungsersatzanspruchs n. Rückgabe
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine tatrichterliche Frage, die für jeden einzelnen Fall entschieden werden muß (BGHZ 68, BGHZ 68 Seite 323 (BGHZ 68 Seite 324) = NJW 1977, NJW Jahr 1977 Seite 1240).Es hat auch nicht verkannt, daß sich die Bekl. den Kraftfahrzeugbrief durch R nicht vorlegen lassen mußte (BGHZ 68, BGHZ 68 Seite 323 (BGHZ 68 Seite 326) = NJW 1977, NJW Jahr 1977 Seite 1240).
Ein solches kann kraft guten Glaubens an Sachen, die nicht dem Besteller gehören, nicht erworben werden (BGHZ 34, BGHZ 34 Seite 122 = NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 499; BGHZ 34, BGHZ 34 Seite 153 = NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 502; Senat, NJW 1977, NJW Jahr 1977 Seite 1240 = WM 1977, WM Jahr 1977 Seite 710 - insoweit in BGHZ 68, BGHZ 68 Seite 323, nicht abgedruckt;… streitig, vgl. Baur, Lehrb. d. SachenR, 11. Aufl., § 55 C II 2a m. Nachw.).
- BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 353/81
Bauarbeitsgemeinschaft: Eingebrachte Geräte
Zu den vom Berufungsgericht zitierten Urteilen des erkennenden Senats vom 04.05.1977 (BGHZ 68, 323) und vom 22.10.1980 (NJW 1981, 226 = WM 1980, 1427) besteht schon deshalb kein Widerspruch, weil in beiden Entscheidungen ein gutgläubig erworbenes Pfandrecht des Werkunternehmers bejaht und damit die das Eigentum des Auftraggebers nicht erwähnende Pfandrechtsbestellung in den Vertragsbedingungen als geeignete Grundlage anerkannt worden ist.Anders verhält es sich nur bei konkreten Anhaltspunkten für das Nichteigentum (bzw. im Falle des § 366 HGB für die mangelnde Verfügungsbefugnis) des Verpfänders (vgl. die im Senatsurteil vom 18.06.1980 - BGHZ 77, 274 unter cc zitierte Rechtsprechung, ferner die Senatsurteile vom 04.05.1977 - BGHZ 68, 323 und vom 22.10.1980 - NJW 1981, 226 = WM 1980, 1427).
Zwar mögen die Anforderungen hier dieselben sein wie bei einem gutgläubigen Eigentumserwerb, weil - anders als in den Fällen des Unternehmerpfandrechts bei Reparaturaufträgen (BGHZ 68, 323 und Senatsurteil vom 22.10.1980 aaO) - der wirkliche Eigentümer keinerlei Vorteil von der Besitzübergabe an den Pfandgläubiger und von dessen Tätigkeit mit oder an der Pfandsache hat.
- BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 209/79
Umfang des Werkunternehmer-Pfandrechts
»An den zur Ausstattung eines Kraftfahrzeugs gehörenden Gegenständen kann der Inhaber einer Reparaturwerkstätte ein vertragliches Pfandrecht gutgläubig erwerben, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß diese Gegenstände nicht dem Auftraggeber gehören (Erg. zu BGHZ 68, 323 ).«.Daß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Reparaturwerkstätte ein vertragliches Pfandrecht für Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis vereinbart werden kann, entspricht, soweit ersichtlich, der allgemeinen Meinung (BGHZ 68, 323 m.w.Nachw.;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGB, 3. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 603;… Löwe/Graf v. Westphalen/Trinkner, Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 9 Rdn. 66) und wird auch von der Revision nicht bezweifelt.
Der Auftragnehmer hat sich lediglich dann nach den Eigentumsverhältnissen an dem Kraftfahrzeug zu erkundigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Kraftfahrzeug nicht dem Auftraggeber gehört (BGHZ 68, 323 ).
- BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93
Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …
Nach ständiger Rechtsprechung muß sich der Erwerber eines Kraftfahrzeugs, der sich auf gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen will, zumindest die Fahrzeugpapiere vorlegen lassen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können (BGHZ 68, 323, 325;… Sen.Urt. v. 11. März 1991, aaO. m.w.N.). - BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86
Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Davon abgesehen hat das Berufungsgericht als Tatrichter (vgl. dazu BGHZ 10, 14, 16 und Senatsurteile vom 5. November 1969 - VIII ZR 247/67 = WM 1969, 1452; BGHZ 68, 323, 324 und 87, 274, 280) die Gutgläubigkeit der Klägerin beim Erwerb der Vorbehaltsware sowohl hinsichtlich des Eigentums (§ 932 BGB ) als auch der Verfügungsbefugnis der Fa. G. (§ 366 HGB ) mit Rücksicht auf das zwischen der Klägerin und der Fa. G. praktizierte Verfahren (Erwerb offensichtlicher Vorbehaltsware ohne Zahlungsnachweis bzw. unwiderruflichen Überweisungsauftrag zugunsten des Lieferanten) verneint. - BGH, 01.02.1993 - II ZR 260/91
Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine
Die Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 3, § 21 StVZO - wie sie für den umstrittenen Radlader erteilt worden war - hat zwar für den Gutglaubensschutz eines Erwerbers nicht dieselbe, grundlegende Bedeutung wie der Kraftfahrzeugbrief bei einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug (vgl. hierzu BGHZ 68, 323, 325;… Sen.Urt. v. 11. März 1991 - II ZR 88/90, NJW 1991, 1415, 1416, jew. m.w.N. ). - OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; …
Dem liegt die zutreffende Erkenntnis zugrunde, dass in aller Regel Eigentümer des Fahrzeugs und derjenige, derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist und ihn in den Händen hält, identisch sind (vgl. auch BGH, Urt. v. 4.5.1977, NJW 1977, 1240ff.;… jurisRn. 22). - BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77
Rechtsnatur des Kfz-Briefs
So kann beispielsweise bei einer größeren Reparatur der Inhaber einer Reparaturwerkstatt von einem ihm unbekannten Kunden die Vorlage des Briefes verlangen, um sicherzugehen, daß er für seine Reparaturforderung ein Vertragspfandrecht erwirbt (vgl BGHZ 68, 323, 330).
