Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90   

Republikaner

Art. 8 GG, Verhinderung einer Versammlung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Republikaner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verweigerung des Zutritts zur einer Versammlung in Störungsabsicht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 84, 203
  • NJW 1991, 2694
  • MDR 1991, 804
  • VBlBW 1991, 335
  • NVwZ 1992, 54
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)  

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00  

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren - im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 69, 188 ) - alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 97 ; 84, 203 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04  

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 [672]; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 [835]), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 [360 f.]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 [1412]) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 [349]; - 84, 203 [209]).

    Der gesamte Vorgang des Sich-Versammelns unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 84, 203 [209]).

    Eine solche Prüfung verlangt eine intensivierte Kontrolle, ob die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu tragen vermögen (vgl. BVerfGE 84, 203 [210]).

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht