Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86   

Reservierungsvereinbarung mit Makler

§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 138 BGB, Sittenwidrigkeitsfallgruppe "Verleitung zum Vertragsbruch"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • zimmermann-notar-rostock.de

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässigkeit von Reservierungsvereinbarung im Maklerrecht

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 103, 235
  • NJW 1988, 1716
  • MDR 1988, 651
  • NJW-RR 1988, 943
  • DNotZ 1989, 225
  • BB 1988, 1068
  • VersR 1988, 810
  • WM 1988, 830
  • DB 1988, 1213



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10  

    Immobilienmakler - AGB: "Tätigkeitsentgelt" für Reservierung?

    Die dabei erforderliche Interessenabwägung führt im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zur Zahlung des Reservierungsentgelts bzw. der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieses Entgelts bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beklagten hinausgeht und aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vorliegt (so in der Tendenz für Maklerverträge bereits Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239 f).

    Dieser allenfalls geringe Vorteil wird aus Sicht des Kunden weiter dadurch gemindert, dass die Zahlung eines derartigen Entgelts regelmäßig geeignet ist, Einfluss auf seine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit im Sinne der Förderung des Kaufentschlusses zu nehmen, um nicht die bereits erfolgte Zahlung verfallen zu lassen, sondern im Wege der Verrechnung mit dem Kaufpreis verwerten zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 aaO).

    Bei dieser Sachlage bedarf die mit der Vereinbarung einer Reservierungsgebühr im Zusammenhang stehende Frage der Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB, weil damit auf den Kaufinteressenten im Hinblick auf die Höhe des geforderten Entgelts möglicherweise ein unangemessener Druck zum Erwerb der Wohnung ausgeübt werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Juli 1986 - IVa ZR 102/85, NJW 1987, 54, 55; vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239; und vom 18. März 1992 - IV ZR 41/91, NJW-RR 1992, 817, 818; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652 Rn. 60, 62 f; Staudinger/Reuter, aaO, Rn. 205), im Streitfall keiner abschließenden Beurteilung.

    Denn der festgestellte Unwirksamkeitsgrund aus § 307 Abs. 1 BGB besteht selbständig und unabhängig von einem etwaigen Formzwang nach § 311b Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1988, aaO, S. 240; Stoffels aaO Rn. M 8).

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93  

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Hinzu kommt, daß dazu sog. Reservierungsvereinbarungen eingesetzt wurden, die formnichtig waren (§ 313 Satz 1 BGB; § 125 BGB); denn durch die Vereinbarung einer empfindlichen Schadenspauschale von 12 % des Kaufpreises war ein ins Gewicht fallender Nachteil für den Fall der Genehmigungsverweigerung vorgesehen, der einen mittelbaren Zwang zum Erwerb des Anteils herbeiführte (vgl. BGHZ 76, 43, 46 ff; 103, 235, 239).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01  

    Bankenrecht - Direktbanken und ihre Pflichten

    Sie verstößt auch nicht wegen ihrer Auswirkungen auf die Kunden der Beklagten gegen die guten Sitten (vgl. zu den Anforderungen an ein sittenwidriges Verhalten von Vertragsparteien gegenüber Dritten: BGHZ 103, 235, 241; 121, 357, 367; BGH, Urteile vom 18. März 1996 - II ZR 10/95, NJW-RR 1996, 869 und vom 26. Juni 1997 - IX ZR 233/96, NJW 1997, 2946, 2947; Staudinger/Sack, BGB 13. Bearb. § 138 Rdn. 333 ff.).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht