Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97   

Restmietzins für Pferdestall

§ 93a BVerfGG, Nichtannahme einer VB trotz Vorliegens eines Grundrechtsverstoßes (hier: bloßes Versehen eines Richters bei der Verfahrensgestaltung)

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Solingen, 14.05.1997 - 11 C 122/97
  • LG Wuppertal, 29.08.1997 - 16 S 147/97
  • BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1999, 137



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98  

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde trotz Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Unter dem von der Richterin irrtümlich angenommenen Umstand, auf die Klage sei nicht erwidert worden, durfte das Urteil ergehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 1998 - 2 BvR 1929/97 -, veröffentlicht in JURIS).
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