Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93 |
Rettungsdienstgebühren
Art. 70, 74 Nr. 12 GG, SGB V, Abgrenzung Bundessozialversicherungsrecht - Landesrettungsdienstrecht (Hinweis: die Entscheidung ist teilweise überholt durch Änderung von § 75 SGB V aufgrund Gesetzes vom 23.6.97, vgl. auch §§ 28, 28a RDG)
Volltextveröffentlichungen
- DFR
Rettungsdienstgebühren
Verfahrensgang
- BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 14.93
- BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 99, 10
- NJW 1996, 1610
- DVBl 1995, 1134
- NVwZ 1996, 794
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 9 S 3399/96
Befreiung von der Teilnahme am örtlichen Notfalldienst - Teilnahmepflicht …
Ein Notfall im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine dringende Behandlungsbedürftigkeit besteht und ein an sich "berechtigter" Arzt nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (siehe BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, BVerwGE 99 S. 10).Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein Notfall im Sinne des § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V keineswegs auf die Fälle beschränkt, in denen im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes Leistungen eines notfallmedizinisch ausgebildeten Notarztes erforderlich sind (ständige Rechtsprechung, siehe BVerwG, Urteil vom 23.06.1995, a.a.O., sowie BSG…, Urteil vom 19.08.1992 a.a.O., sowie zur Abgrenzung allgemeiner ärztlicher Notfalldienst - Notarztdienst auch BGH, Urteil vom 19.11.1992, NJW 1993 S. 1526).
Soweit die Klägerin im Rahmen des organisierten ärztlichen Notfalldienstes Kassenpatienten behandelt, wird sie damit allerdings nicht zur Kassenärztin, sie nimmt lediglich für den Einzelvorgang der Inanspruchnahme kraft Gesetzes an der kassenärztlichen Versorgung teil und hat insoweit einen Anspruch auf Vergütung ihrer Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (…siehe Hauck/Haines, a.a.O., § 76 RdNr. 3 sowie BVerwG, Urteil vom 23.06.1995, a.a.O., und BSG…, Urteil vom 19.08.1992, a.a.O., sowie § 13 Abs. 3 NFDO).
- BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03
Amtshaftung - Haftung für Behandlungsfehler eines Notarztes
Dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt und hat, bereits zur Rechtslage nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, angenommen, daß sich Notfälle im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V (die Bestimmung entspricht § 368d Abs. 1 Satz 2 RVO) nicht auf die Inanspruchnahme des von der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V (a.F.) zu unterhaltenden Notfalldienstes beschränken, sondern auch Leistungen eines Notarztes im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes erfassen (BVerwGE 99, 10, 13 ff). - OVG Thüringen, 20.08.2008 - 3 KO 1021/04
Zur Frage eines Erstattungsanspruchs des Trägers des Rettungsdienstes gegen die …
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 8 C 14.93 - zu § 75 SGB V in der Fassung vom 20. Dezember 1988 - SGB V (a. F.) - klargestellt, dass für kommunale Gebührenregelungen mit Bezug auf ärztliche Leistungen dort Raum bleibe, wo Leistungen des Notarztes im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes keinen "Notfall" darstellen würden.Es erscheint dem Senat weder nach der bis Juli 1997 geltenden Rechtslage noch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwingend (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 14/93 -;… BGH, Urt. v. 12.11.1992 - III ZR 178/91 -;… BSG, Urt. v. 19.08.1992 - 6 RKa 6/91 -, Urt. v. 05.05.1988 - 6 RKa 30/87 - sämtlich zitiert nach ), dass Nulleinsätze nicht zumindest als "ärztliche Arbeitszeit" zum Bestandteil der durch die KV im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags zu gewährleistenden angemessenen Gesamtvergütung und Honorierung gemacht werden können (vgl. §§ 73 Abs. 2, 85 Abs. 3 SGB V;… siehe auch Hauck, a. a. O., zu § 85 SGB V, Rdn. 14, 15, 29, 48, 52).
- BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01
Amtshaftung - Staat haftet für Arzt im Rettungsdienst
Dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt und hat, bereits zur Rechtslage nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, angenommen, daß sich Notfälle im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V (die Bestimmung entspricht § 368d Abs. 1 Satz 2 RVO) nicht auf die Inanspruchnahme des von der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V (a.F.) zu unterhaltenden Notfalldienstes beschränken, sondern auch Leistungen eines Notarztes im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes erfassen (BVerwGE 99, 10, 13 f). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2006 - 1 L 93/06
Heranziehung eines Nichtkassenarztes zum ärztlichen Notfalldienst
Ein Notfall im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine dringende Behandlungsbedürftigkeit besteht und ein an sich "berechtigter" Arzt nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, BVerwGE 99, 10).Dabei sind Notfälle nicht auf solche Fälle beschränkt, in denen im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes Leistungen eines notfallmedizinisch ausgebildeten Notarztes erforderlich sind (BVerwG, Urteil vom 23.06.1995, a. a. O.).
- LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der …
Unter diesen Voraussetzungen stellt die auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG beruhende Kompetenz des Bundes zur Regelung des Vertragsarztrechts gegenüber der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für eine Regelung der allgemeinen Berufsausübung des Arztes eine speziellere Kompetenzzuweisung dar, die gegenüber der generellen den Vorrang hat (so zum ärztlichen Bereitschafts- und Notfalldienst Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 09.06.1982 - 3 C 21/81 - BVerwGE 65, 362, 365; s.a. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 14/93 - BVerwGE 99, 10, 12). - BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94
Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor …
Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage kann auch nicht mit Erwägungen in Frage gestellt werden, die dem Urteil des 8. Senates vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 14.93 - (Buchholz 401.84 Nr. 76) zugrunde lagen. - OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
Amtshaftung für Notarzteinsatz
An der Haftung gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ändert nichts, dass zum Zeitpunkt des hier in Frage stehenden Geschehens (1994) noch Bundessozialgericht (MDR 1988, 106) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 99, 10) die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes als vom Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigung gem. § 75 SGB V umfasst angesehen haben (die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes wurde erst ausdrücklich durch die Neuregelung des § 75 SGB V am 23.6.97 ausgenommen). - OVG Niedersachsen, 26.06.2001 - 11 LB 1374/01
Kostentragung für Intensiv-Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus; …
Dies ergibt sich, wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, aus dem Gesichtspunkt des Sachzusammenhangs, nachdem die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes nach § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1520) nicht mehr dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen unterfällt und Landesrecht in Niedersachsen nichts anderes bestimmt (…Ufer, a.a.O., § 1, Anm. 4; § 4, Anm. 2; § 15, Anm. 3; § 16, Anm. 3; vgl. demgegenüber noch zu der alten Rechtslage: BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 14.93 -, BVerwGE 99, 10 ff.;… BGH, Urt. v. 12.11.1992 - III ZR 178/91 -, NJW 1993, 1526 ff.). - LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 146/00 Bezüglich des Notarztwagendienstes ist zunächst festzustellen, dass dieser in Bayern seit langem gemäß ausdrücklicher Regelung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zum Sicherstellungsauftrag der KVB gemäß den §§ 75 Abs. 1, 73 Abs. 2 SGB V gehört und damit den (Vergütungs-)Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung unterliegt (…zu dieser in anderen Bundesländern strittig gewesenen Fragestellung vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Oktober 1987 - SozR 2200 § 368d RVO Nr. 6 - und vom 5. Mai 1988 - USK 88182 - …sowie vom 16. April 1986 SozR 2200 § 368d RVO Nr. 5; vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 14.93 - BVerwGE 99 S.10 bis 18).
- OVG Sachsen, 08.10.2003 - 5 D 21/01
Rettungsdienstgebühr, Kosten, notärztliche Versorgung, kassenärztlicher …
- OVG Saarland, 24.02.2000 - 1 R 6/97
