Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
03.11.1994
Aktenzeichen
3 C 30.93
Dazu im Internet
dejure.org
Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
§§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt sich nicht in einen Rechtsanspruch und einen Ermessensanspruch teilen, § 113 Abs. 5 VwGO, "Rechtsauffassung des Gerichts" wird von der Rechtskraft des Bescheidungsurteils erfaßt;
§§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften;
§ 113 Abs. 5 VwGO, Pflicht des Gerichts, die Sache spruchreif zu machen
Fundstellen
NVwZ 1996, 66
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