Rechtsprechung
| BFH, 26.02.1999 - XI R 66/97 |
Revisionseinlegung mit Briefbogen der Partnerschaftsgesellschaft
§§ 1 ff PartGG, keine Postulationsfähigkeit vor dem BFH, § 49 StBerG;
(Hinweis: diese Entscheidung ist durch die Neuregelung in § 7 Abs. 4 PartGG zum 1.1.01 überholt)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaften - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vertretungsbefugnis von Partnerschaftsgesellschaften
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Partnerschaftsgesellschaft vor Bundesfinanzhof nicht vertretungsbefugt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.11.1995 - 13 K 3320/94
- BFH, 26.02.1999 - XI R 66/97
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 806/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 188, 13
- NJW 1999, 2062
- MDR 1999, 1098
- BStBl II 1999, 363
- DB 1999, 998
- BB 1999, 1102
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 29.06.2000 - III B 100/99
Postulationsfähigkeit; Partnerschaftsgesellschaft
Fehlt es an der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen, ist die betreffende Prozesshandlung unwirksam (…vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 23. April 1999 VII B 300/98, BFH/NV 1999, 1361; Urteil vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363, ständige Rechtsprechung), und zwar auch dann, wenn --wie im Streitfall-- der Beschwerdeschriftsatz nicht direkt an den BFH, sondern gemäß § 115 Abs. 3 Satz 2 FGO an das FG gerichtet war und dort eingereicht wurde (…vgl. Senatsentscheidung vom 29. Juli 1996 III R 11/96, BFH/NV 1997, 141).Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision ist von einer Partnerschaftsgesellschaft vorgelegt worden; diese gehört nicht zu den nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG vor dem BFH vertretungsbefugten Personen (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 6/99, BFHE 189, 1, BStBl II 1999, 666; in BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363;… BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1361).
Zurechnungssubjekt des prozessualen Handelns einer Partnerschaftsgesellschaft ist die Partnerschaft selbst als ein der juristischen Person weitgehend angenähertes eigenständiges Rechtsgebilde (BFH-Urteil in BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363).
Legt eine Partnerschaftsgesellschaft ein Rechtsmittel ein, ist dieses selbst dann als unzulässig zu werten, wenn dabei ein der Gesellschaft angehörender Partner tätig wird, welcher als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu den vor dem BFH gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vertretungsberechtigten Berufsträgern gehört (…BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1361; BFH-Urteile in BFHE 189, 1, BStBl II 1999, 666; in BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363).
Die Zeichnung der Beschwerdeschrift durch Rechtsanwalt B unter dem Namen der Partnerschaft kann daher nur als Handeln für die Partnerschaftsgesellschaft gedeutet werden; denn im Interesse der Rechtsklarheit ist davon auszugehen, dass eine Erklärung, die auf dem Briefbogen einer Partnerschaft von deren vertretungsbefugtem Partner abgegeben wird, mangels irgendwelcher Einschränkungen als Erklärung der Partnerschaft zu verstehen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363).
Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Rechtsmittelführer dasjenige Rechtsmittel einlegen will, das zu dem erkennbar von ihm erstrebten Erfolg führt, jedoch sind prozessuale Erklärungen nur hinsichtlich ihres Inhalts der Umdeutung fähig, nicht auch hinsichtlich der Person des Erklärenden (BFH-Urteil in BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363, m.w.N., ständige Rechtsprechung;… a.A. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Anm. 5).
- BFH, 09.06.1999 - I R 6/99
Keine Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaft
Eine von ihnen vorgenommene Prozeßhandlung ist unwirksam (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, DStR 1999, 758).Grund hierfür war der Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Februar 1999 XI R 66/97 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 758), wonach Partnerschaftsgesellschaften vor dem BFH im Hinblick auf Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) nicht vertretungsberechtigt seien.
Im einzelnen folgt der erkennende Senat insoweit dem BFH-Beschluß in DStR 1999, 758, auf den, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen wird; die Sachlage, über die der BFH dort zu entscheiden hatte, stimmt mit dem Streitfall überein.
Im Streitfall besteht jedoch die Besonderheit, daß der BFH erstmals durch den besagten Beschluß in DStR 1999, 758 entschieden hat, daß Partnerschaftsgesellschaften vor dem BFH nicht vertretungsbefugt seien.
- FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 1 K 303/99
Grundsätze über die Anscheinsvollmacht; Zustellung bei Bestellung von mehreren …
Denn eine Vertretung durch die im Einspruchsverfahren aufgetretene Partnerschaft war nach dem BFH-Beschluss vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, DStR 1999, 758 unter Umständen zweifelhaft.Darüberhinaus gilt, dass dann, wenn ein Steuerberater unter dem Namen mehrerer Steuerberater auftritt, die äußeren Umstände dafür sprechen, dass sein Handeln als solches im eigenen Namen und zugleich in Vertretung der übrigen Vertretenden zu verstehen und den einzelnen Vertretenden zuzurechnen ist (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1989 I B 90/88, BStBl II 1989, 599 ; BFH XI R 66/97 a.a.O.).
- FG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - 3 V 235/06
Erbschaftsteuerliche Einordnung von eingetragenen Lebenspartnern in die …
Solche Zweifel sind dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 30. März 1999 I B 139/98, BFHE 188, 13;… vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314). - OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
1999 gegen die gefestigte Rechtsprechung fast aller Oberlandesgerichte und die ganz herrschende Lehre entschieden, dass es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn eine beklagte Partei, der Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, als Entscheidungschuldnerin über §§ 58 Abs. 2 S. 2, 54 GKG, 123 ZPO verpflichtet wird, der Klägerin die von ihr verauslagten (vorgeschossenen) Gerichtskosten zu erstatten (NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1098 = JurBüro 1999, 540 = RPfl 1999, 495; kritisch dazu Schütt MDR 1999, 1405; Wedel JurBüro 2000, 124). - OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen eine durch Prozeßkostenhilfe …
Nur bei einer Haftung des Beklagten als Entscheidungsschuldner wird insoweit der Kläger nicht entgültig zu den Kosten herangezogen und ist eine entsprechende Zahlung wieder auszukehren (BverfG NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1098). - BFH, 23.04.1999 - VII B 300/98
Postulationsfähigkeit; Partnerschaftsgesellschaft
Denn die Beschwerde ist von einer Partnerschaftsgesellschaft eingelegt worden, die nicht zu den nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG vor dem BFH vertretungsbefugten Personen gehört (Beschluß des BFH vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, BFHE ..., ...). - BFH, 09.08.2001 - III R 58/99 Steuerberatungsgesellschaften sind nach ständiger Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 12. November 1976 III R 14-15/76 (BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121) von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363).
- BFH, 14.05.2003 - XI R 37/99
Antragsfrist nach § 68 Satz 2 FGO a.F.
Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft (vgl. § 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), die einer juristischen Person weitgehend angenähert ist; für sie gelten dieselben Grundsätze wie für Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1999 XI R 66/97, BFHE 188, 13, BStBl II 1999, 363). - FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97
Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne
Da im vom Beklagten zitierten Urteil des FG Münster vom 08.11.1995, 13 K 3320/94 E, EFG 1998, 469 -470 viele sich aufdrängende Fragen (vereinbarte Nachfolgeregelung: Zahl der Miterben: Gründe der Anteilsübertragung und der Pensionsabfindung etc.) nicht problematisiert worden sind, und der BFH über die von ihm zugelassene Revision XI R 66/97 noch nicht entschieden hat, kann der Senat offenlassen, ob er der zitierten Einzelrichterentscheidung des FG Münster gefolgt wäre. - OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
- BFH, 18.05.2000 - V R 17/00
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