Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1993 - 2 StR 294/93   

Rheinschiffer

§§ 211, 13, 22 StGB, Unterlassen, zur Zumutbarkeit von ungewissen Rettungshandlungen, Versuch

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 1357
  • NStZ 1994, 29
  • JR 1994, 510



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01  

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens lässt die Handlungspflicht entfallen (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1, Zumutbarkeit 2).

    Zur Erhaltung von Menschenleben sind äußerste Anstrengungen zu fordern (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1).

    Nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens läßt die Handlungspflicht entfallen (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 [= JR 1994, 510 m. Anm. Loos], Zumutbarkeit 2, vgl. auch Puppe in Nomos-Kommentar, StGB 5. Lfg. vor § 13 Rdn. 110, Samson StV 1991, 182, 185).

    Zur Erhaltung von Menschenleben sind äußerste Anstrengungen zu fordern (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 = JR 1994, 510 m. Anm. Loos).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99  

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Zwar verpflichtet das Recht auch denjenigen nicht zu sinnlosem Tun, der aufgrund einer Garantenstellung gehalten ist, einen bestimmten Erfolg abzuwenden: aber nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühen, läßt die Handlungspflicht entfallen (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 = NStZ 1994, 29 = NJW 1994, 1357 = JR 1994, 510 mit Anm. Loos) Hier war die Erfolglosigkeit zumutbarer Hilfsmaßnahmen des Angeklagten (z.B. telefonische Benachrichtigung von Polizei/Notarzt) nicht sicher vorauszusehen; er selbst hielt demgemäß eine Rettung auch für möglich.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93 (= NStZ 1994, 29) bereits entschieden, daß in vergleichbaren Fällen ein strafbarer untauglicher Versuch gegeben sein kann.

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 326/99  

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten

    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BGH NJW 1964, 731, 732 insoweit nicht in BGHSt 19, 167 ff. abgedruckt; BGH JR 1994, 510 m. Anm. Loos S. 511, 512) muß der Polizeibeamte unter Umständen auch bei der Gefährdung von Individualrechtsgütern, wie hier des Vermögens der H -Bank, einschreiten (vgl. BGHSt 38, 392 m.w.N.).
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