Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 |
Richterdisziplinierung
Art. 5 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 GG, Pflicht von Beamten und Richtern zu Zurückhaltung bei Äußerungen über allgemeinpolitische Fragen
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Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86
- BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1989, 93
- NVwZ 1989, 142
- DVBl 1988, 782
- afp 1989, 500
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Die Regelung des § 54 Satz 3 BBG ist dabei ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, so dass die darin statuierten Verhaltenspflichten im konkreten Fall nach dem Grundsatz beurteilt werden müssen, dass die rechtlich begründeten Schranken des Art. 5 Abs. 1 GG im Lichte des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung auszulegen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).
Dies gilt nicht nur für politische Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 -, NJW 1983, S. 2691), sondern auch und gerade bei der innerdienstlichen Beurteilung des Verhaltens eines Dienstherrn.
- BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst
Die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen stützt sich in hohem Maße auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung entgegengebracht wird (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl 1988, 782).Er verletze seine sich aus dem ihm anvertrauten Richteramt ergebende Pflicht, wenn er das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung seiner Richteramtsbezeichnung dazu benutzt und einsetzt, um seiner Meinung in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Richteramtes eigene politische Auffassungen wirksamer durchzusetzen (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl. 1988, 782; BVerwGE 78, 216 ).
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95
Versetzung eines Richters in den einstweiligen Ruhestand
Davon muß u.a. dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, daß seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (…Gerner/Decker/Kauffmann aaO., § 31 Rz. 4;… ähnlich Schmidt-Räntsch aaO., § 31 Rz. 3, 8;… Fürst/Mühl/Arndt aaO., § 31 Rz. 4 f.; zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes im Sinne des § 39 DRiG vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 ; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498 f.).Davon unabhängig folgt aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen - freundschaftliche, in der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen zur Schau gestellte Beziehungen zu einem Straftäter, einer mit der Drogenszene in Verbindung stehenden Person und einem Zuhälter, Umgang in der Öffentlichkeit mit Zuhältern und den Betreibern eines "Eros-Center" -, daß der Antragsgegner, solange er unter dem Eindruck derartiger Beziehungen steht und an ihnen festhält, nicht über die moralische und persönliche Integrität und innere Unabhängigkeit verfügt, die unabdingbare Voraussetzung für die unparteiische, neutrale, von Distanz und Gerechtigkeitsgefühl getragene Ausübung eines Richteramtes sind (vgl. u.a. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 ; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498).
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94
Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt
Die entscheidende Beteiligung des Richterwahlausschusses in dem Verfahren über die Berufung der Richter der ehemaligen DDR in ein Richterverhältnis nach dem Grundgesetz soll nach der gesetzgeberischen Intention nicht nur die Gewähr für angemessene Ergebnisse in der Sache bieten, sondern zugleich zur Akzeptanz der Entscheidung in der Bevölkerung beitragen; denn die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen "stützt sich in hohem Maße auch auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung entgegengebracht wird" (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - [DÖD 1988, 210, 211]). - BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
Kammerentscheidung zur richterlichen Unabhängigkeit
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988, 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 ). - LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten; …
Seine politischen Meinungsäußerungen dürfen nicht Formen annehmen, die den Eindruck entstehen lassen könnten, er werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein (BVerfG Beschluss der 3. Ka. des 2. Sen. vom 6.6.1988 - 2 BvR 111/88 - EzA Art. 5 GG Nr. 20). - BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß];… Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ). - BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 18.95
Nichtübernahme eines früheren DDR-Richters wegen Mitwirkung an "Republikflucht" …
Mithin ist die Mitwirkung an solchen Urteilen als Vorsitzender, aber auch als mitwirkender Richter geeignet, die Akzeptanz als Richter im Sinne des Grundgesetzes durch die rechtsuchende Bevölkerung und damit der Rechtsprechung insgesamt zu gefährden; denn die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen "stützt sich in hohem Maße auch auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung entgegengebracht wird" (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - [DÖD 1988, 210, 211]). - BVerfG, 12.03.2002 - 2 BvR 183/01
Disziplinierung eines Beamten wegen Äußerungen in einem Flugblatt
- VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08
Leserbriefe eines Lehrers aus Rheine zu Recht missbilligt
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
- BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97
Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang …
- BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
- OVG Niedersachsen, 12.11.1996 - 5 L 2733/95
Umsetzung, Entzug der Funktion eines Fachberaters; Umsetzung (Rechtsnatur); …
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