Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
23.03.1996
Aktenzeichen
1 StR 685/95
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dejure.org

Richterentscheidung über Einsatz verdeckter Ermittler

§ 110b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, Einsatz verdeckter Ermittler in Wohnungen ist nach Art. 13 GG zulässig, jedoch nur unter dem Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG;

§ 34 StPO, Anforderungen an die Begründung, Verwendung von Formularen nicht generell bedenklich;

Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgt durch Beschluß (mit Kosten- und Auslagenentscheidung), nicht durch Urteil

HRR Strafrecht

§ 110b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO; § 110a StPO; § 34 StPO; Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG

inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines verdeckten Ermittlers durch den Richter (Abwägung; formularmäßige Begründung; Verantwortung des Richters für die hinreichende Verlässlichkeit bei Hinweisen von V-Personen; Revisibilität nur bei Willkür oder Unvertretbarkeit); Wohnungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs).

Fundstellen
BGHSt 42, 103
NJW 1996, 2518
NStZ 1997, 249
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