Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95 |
Richterentscheidung über Einsatz verdeckter Ermittler
§ 110b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, Einsatz verdeckter Ermittler in Wohnungen ist nach Art. 13 GG zulässig, jedoch nur unter dem Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG;
§ 34 StPO, Anforderungen an die Begründung, Verwendung von Formularen nicht generell bedenklich;
Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgt durch Beschluß (mit Kosten- und Auslagenentscheidung), nicht durch Urteil
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 110b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO; § 110a StPO; § 34 StPO; Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG
inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines verdeckten Ermittlers durch den Richter (Abwägung; formularmäßige Begründung; Verantwortung des Richters für die hinreichende Verlässlichkeit bei Hinweisen von V-Personen; Revisibilität nur bei Willkür oder Unvertretbarkeit); Wohnungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- BGH, 19.03.1996 - 1 StR 685/95
- BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 42, 103
- NJW 1996, 2518
- NStZ 1997, 249
- MDR 1996, 1053
- StV 1996, 578 (Ls.)
- StV 1996, 357
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09
Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungen nach der sog. "Cold-Case-Technik"
Sinn der formalen Anforderungen an die Anordnung derartiger Ermittlungen ist es aber, die vorbeugende Kontrolle durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, weil es sich um Maßnahmen handelt, die zu erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen führen, aber aus der Natur der Sache heraus ohne seine vorherige Anhörung ergehen (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122; BGH NJW 1996, 2518, 2519;… Meyer-Goßner a.a.O., § 105 Rn. 15a).Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1996, 2518;… s.a. Meyer-Goßner a.a.O., § 110b Rn. 6) bedürfen Entscheidungen zum Einsatz von verdeckten Ermittlern einer Begründung, da sie anfechtbar sind; seit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neufassung des § 101 StPO sind sie dabei in dem durch Abs. 7 S. 2 ff. der Vorschrift geregelten Verfahren gerichtlich überprüfbar.
Verdeckte Ermittlungen setzen danach insbesondere voraus, dass im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ein Anfangsverdacht besteht, also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung eines Verbrechens bestehen (BGH NJW 1996, 2518, 2519;… KK-StPO aaO., § 110a Rn. 13).
- BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung …
Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (…Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO). - BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96 Gegen die Verwendung von Formularen ist entgegen den Bedenken der Revision grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BGH NJW 1996, 2518, 2519, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 103 ).
- BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Unklare Urteilsfeststellungen zu eingestellten und abgeurteilten Taten (Begriff …
Dies ist aber aus dem Einstellungsbeschluss, der die Taten, hinsichtlich derer das Verfahren eingestellt werden soll, konkret bezeichnen muss (vgl. BGH NStZ 1997, 249, 250;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 43), auch in Verbindung mit der Anklageschrift und dem Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft, nicht zu ersehen. - KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08
Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des …
- OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 1 Ws 197/97 Allerdings hätte das Landgericht im Beschluß vom 23. Oktober 1997 über die vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (hinsichtlich der Vorwürfe des Diebstahls und Computerbetrugs) eine Kostenentscheidung treffen müssen, da diese vorläufige Verfahrenseinstellung einer endgültigen gleichkam (vgl. BGH NJW 1996, 2518, 2519).
- OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der …
Die diesbezügliche Kostenentscheidung (zur Erforderlichkeit vgl. Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 154 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BGH NJW 1996, 2518, 2519) beruht auf § 467 Abs. 1 , Abs. 4 StPO . - BGH, 23.04.1996 - 1 StR 152/96 Auf die Entscheidung des Senats vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) wird verwiesen.
- KG, 24.09.1999 - 1 AR 1006/99
Umdeutung eines Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung - Anfechtung der …
Der Einstellungsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO ist endgültig (vgl. BGHSt 30, 197 ; BGH NJW 1996, 2518, 2519;… Schoreit in KK, StPO 4. Aufl., § 154 Rdn. 27) und unterliegt keiner Anfechtung (vgl. BGHSt 10, 88, 91;… Schoreit aaO § 154 Rdn. 31;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 154 Rdn. 20; jeweils mit Nachw.). - LG Offenburg, 11.02.2005 - 3 Qs 136/04
Unzulässigkeit eines mündlichen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses
- KG, 10.08.1999 - 5 Ws 479/99
Sie betreiben juristische Internetseiten?