Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62 |
Ritterspiele
Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem (hier: 12jährigem) Kind, das aus altersbedingten Gründen ohne Verschulden einen Schaden verursacht
Sonstiges
- Google (Suche)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 39, 281
- NJW 1963, 1609
- VersR 1963, 953
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
Rückvergütung; Innenprovision
(3.1.) Fahrlässig handelt ein Schuldner, wenn er den Eintritt des schädigenden Erfolges vermeiden konnte und musste (…Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 276 Rn. 21; BGHZ 39, 281 ff.). - BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09
Immobilien - Beschädigung durch Bodenerschütterungen vom Nachbargrundstück
Eine derartige, von einem Verschulden unabhängige Schadensersatzpflicht nach dem Veranlassungsprinzip aus Billigkeitsgesichtspunkten ist im Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerlichen Gesetzbuch zwar erwogen und von der 2. Kommission auch be- schlossen worden, aber letztlich doch nicht Gesetz geworden (Prot. II, S. 591; Jakobs/Schubert, Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Recht der Schuldverhältnisse III, S. 922 ff.; RGZ 146, 213, 216; BGHZ 39, 281, 285). - OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
Dabei gilt ein auf das allgemeine Verkehrsbedürfnis ausgerichteter objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab (BGH, Urteil vom 21.05.1963 - VI ZR 254/62 - BGHZ 39, 281, 286, Urteil vom 11.04.2000 - X ZR 19/98 - NJW 2000, 2812, 2813).
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers; Würdigung einer protokollierten …
Da das Landgericht aufgrund seiner Wahrnehmungen in dem Ortstermin, die sich naturgemäß nicht einmal in allen Einzelheiten aus dem Protokoll ergeben konnten, die Überzeugung gewonnen hatte, daß sich die Überschwemmungsgefahr selbst einem Laien, erst recht also einem auf Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau spezialisierten Bauunternehmer wie dem Beklagten aufdrängen mußte, auf dessen im Verkehr erforderliche Sorgfalt hier abzustellen ist (Senatsurteil BGHZ 39, 281, 283 m.w.N.), durfte das Berufungsgericht nicht zu einem anderen Beweisergebnis gelangen, ohne sich zuvor von den örtlichen Gegebenheiten einen eigenen Eindruck verschafft zu haben. - BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85
Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem …
Vielmehr genügt die Fähigkeit zu erkennen, daß es in irgend einer Weise für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden kann (BGHZ 39, 281, 285;… s. weitere Rechtsprechungsnachweise in RGRK- BGB , 12. Aufl., § 828 Rdn. 4). - BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82
Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger
Die individuelle Steuerungsfähigkeit des Täters hat dagegen außer Betracht zu bleiben (s. BGHZ 39, 281, 283; Senatsurteile v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 271/56 = VersR 1958, 177 und v. 10. März 1970 - VI ZR 182/68 = VersR 1970, 467 ). - OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe
- BGH, 17.01.1974 - II ZR 61/73 Die für eine Berufsgruppe typischen Kenntnisse und Erfahrungen sind aber zu berücksichtigen, weil sie Anhaltspunkte für das Maß der zu fordernden Sorgfalt gewähren können (BGHZ 39, 281, 283 m.w.N.), bei Lotsen also, daß sie auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit mit Schiffen und der Benutzung ihrer Einrichtungen, auch bei Dunkelheit und Seegang, regelmäßig vertraut sind.
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …
auch BGH v. 21.5.1963, NJW 1963, 1609 = MDR 1963, 752 = VRS 25, 84 = VersR 1963, 953 = BGHZ 39, 281). - OLG Stuttgart, 21.04.1994 - 14 U 58/93 Auch bei Abwägung des Mitverschuldens des verletzten Klägers im Rahmen des § 254 BGB sind deshalb trotz des objektiven Maßstabes in § 276 BGB die durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe bedingten besonderen Umstände zu berücksichtigen (s. BGH v. 21.05.1963 - VI ZR 254/62 - BGHZ 39, 281, 283 m.w.N.) So neigt die Rechtsprechung schon bei 7- und 8-jährigen, normal entwickelten Kindern dazu, ein Mitverschulden zu verneinen, weil diese Kinder noch keine "rechte Vorstellung" von der Gefährlichkeit bestimmter Situationen haben.
- OLG Hamm, 14.12.1976 - 9 U 216/76
- OLG Köln, 03.11.1992 - 22 U 101/92
- BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95
Sie publizieren im Internet?