Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69   

Robenstreit

Art. 12 GG, Robenpflicht vor baden-württembergischen Gerichten als Gewohnheitsrecht (Hinweis: vgl. jetzt § 21 AGGVG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Robenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor Gericht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 28, 21
  • NJW 1970, 851
  • MDR 1970, 484
  • DVBl 1970, 352
  • DÖV 1970, 574
  • AnwBl 1970, 170



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05  

    Bankrecht - Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen?

    Es fehlt bereits an der für eine gewohnheitsrechtliche Ausprägung erforderlichen lang dauernden Übung, die durch die Rechtsüberzeugung der beteiligten Verkehrskreise getragen werden muss (vgl. hierzu nur BVerfGE 28, 21, 28; BGHZ 37, 219, 222), dass ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis auch die Unwirksamkeit der Abtretung nach sich zieht.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07  

    Rügeverkümmerung

    Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.).

    Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 28, 21 ).

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01  

    Altenpflege

    Bei der Bestimmung der einzelnen Materien, die Art. 74 GG aufzählt, verdienen der Grundsatz des Art. 30 GG und der historische Zusammenhang in der deutschen Gesetzgebung besondere Aufmerksamkeit; dem Merkmal des "Traditionellen" oder "Herkömmlichen" kommt dabei wesentliche Bedeutung zu (BVerfGE 7, 29 ; 28, 21 ; 33, 125 ).
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