Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81   

Rocker mit Dachpfannen

§ 32 StGB, scharfes Notwehrrecht, Schutz von Eigentum und Hausrecht kann auch Tötung rechtfertigen, zur Frage der "Gebotenheit";

§ 24 StGB, Entdeckung der Tat schließt Freiwilligkeit des Rücktritts nicht aus

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 219
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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01  

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei,

    Der Angeklagte durfte sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegen das unberechtigte Eindringen "scharf" verteidigen (vgl. BGH StV 1982, 219) und sich seiner Festnahme bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs widersetzen.
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 204/05  

    Notwehr

    Das Landgericht hat zunächst nicht hinreichend bedacht, dass auch das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut darstellt und mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf ( BGH NStZ 2002, 426, 427; NStZ 1995, 177; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 3383, 3384; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 32 Rdnr. 50 unter Hinweis auf BGH StV 1982, 219).
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11  

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Freiwillig ist ein Rücktritt, wenn weder eine äußere Zwangslage noch seelischer Druck den Täter an der Vollendung der Tat hindert (st. Rspr., vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; zusammenfassend Lilie/Albrecht aaO Rn. 222, 248 f., 319 mwN); eine vorherige Entdeckung der Tat kann gegen Freiwilligkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 3 StR 496/81, StV 1982, 219 mwN).
  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ss 509/06  

    Notwehr; hausrecht; Verteidigung

    Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, das mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2005 - 3 Ss 204/05 -; BGH, StV 1982, 219; BGH NStZ 1995, 177; BGH NStZ 2002, 426; OLG Düsseldorf NJW 1997, 3383).
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