Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85 |
Röntgeninstitut
Ärztliche Gemeinschaftspraxis, § 705 BGB, Mithaftung für Vertragsverletzungen
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 97, 273
- NJW 1986, 2364
- MDR 1986, 836
- VersR 1986, 866
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04
Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte
aa) Unter dem Begriff "Gemeinschaftspraxis" wird die gemeinsame Ausübung ärztlicher Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder verwandter Fachgebiete in gemeinsamen Räumen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen und mit einer gemeinsamen Büroorganisation und Abrechnung verstanden, wobei die einzelnen ärztlichen Leistungen für den jeweiligen Patienten während der Behandlung von einem wie von dem anderen Partner erbracht werden können (vgl. Senatsurteile BGHZ 97, 273, 276; 142, 126, 137; 144, 296, 308).Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist auch bei einer Belegärztegemeinschaft der hier zu beurteilenden Art davon auszugehen, dass der jeweils behandelnde Arzt die Rechtsbeziehungen zum Patienten zugleich auch für seine ärztlichen Kollegen begründet; ebenso ist aus der Interessenlage und der Verkehrsauffassung zu entnehmen, dass der Patient zu all diesen Ärzten in vertragliche Beziehungen tritt, so dass gemäß § 164 BGB der Arztvertrag zwischen dem Patienten und allen Ärzten der Gemeinschaftspraxis zustande kommt (Senatsurteil BGHZ 142, 126, 137; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 97, 273, 277;… Uhlenbruck/Schlund in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 18, Rn. 14).
Diese Form des Auftretens nach außen entspricht derjenigen einer ambulanten Gemeinschaftspraxis (vgl. Senatsurteil BGHZ 97, 273, aaO).
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Insolvenzrecht - Unwirksamkeit von Verfügungen nach Insolvenzeröffnung
b) Der Kassenarzt erbringt ärztliche Leistungen aufgrund eines Behandlungsvertrages dienstvertraglichen Charakters mit dem jeweiligen Patienten (BGHZ 76, 259, 261; 97, 273, 276;… Bamberger/Roth/Fuchs, BGB Vor § 611 Rn. 13; Uhlenbruck, ZVI 2002, 49, 51; Ries, ZInsO 2003, 1079, 1081). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98
Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes
a) Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 25. März 1986 eine gesamtschuldnerische vertragliche Haftung der in einer Gemeinschaftspraxis tätigen Ärzte gleicher Fachrichtung bisher lediglich für den Fall bejaht, daß die Ärzte (Radiologen) nach außen hin als "Institut" auftreten und weithin austauschbare Leistungen anbieten; in solchen Fällen sei es jedenfalls gerechtfertigt, daß der Patient in der Regel nicht einen bestimmten Arzt allein, sondern alle in der Praxis zusammengeschlossenen Ärzten mit den medizinischen Leistungen betrauen wolle (BGHZ 97, 273, 277).
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Wenn das Berufungsgericht gleichwohl nicht das Bestehen einer Gemeinschaftspraxis annimmt, dürfte dem in tatsächlicher Hinsicht die ungenaue Bezeichnung als "Praxisgemeinschaft" und in rechtlicher Hinsicht ein engeres Verständnis des Begriffs der Gemeinschaftspraxis zugrunde liegen, von dem noch das Senatsurteil BGHZ 97, 273 ff. ausgegangen ist, das jedoch insoweit durch das Senatsurteil vom 29. Juni 1999 (…aaO) überholt ist. - BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene …
a) Vertragliche Ansprüche stehen den Klägern unabhängig davon zu, ob die Klägerin zu 2) als Kassenpatientin unmittelbare Vertragspartnerin der Beklagten zu 2) werden konnte oder ob ein Behandlungsvertrag als zwischen der Krankenkasse und der Beklagten zu 2) abgeschlossen anzusehen ist; in letzterem Fall entfaltet der Vertrag Schutzwirkung im Sinne des § 328 BGB zugunsten des untersuchten Kindes und seiner Eltern (vgl. zu diesen Fragen die Senatsurteile BGHZ 89, 250, 254 f.; 97, 273, 276; 100, 363, 367). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R
Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis - …
Der wirtschaftliche Wert des Anteils am Gesellschaftsvermögen wächst bei einer Gemeinschaftspraxis, die nach dem Ausscheiden eines Partners und dem Ende von dessen Zulassung bestehen bleibt, in der Regel den in der Praxis verbleibenden Partnern zu (so die Vertragsgestaltung im Regelfall mit den Rechtsfolgen nach § 736 Abs. 1 iVm § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso § 9 Abs. 3 iVm § 1 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz mit Verweisung auf § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; zur Anwendbarkeit der Bestimmungen über die BGB-Gesellschaft vgl zB BGHZ 97, 273, 276 f = MedR 1986, 321, 322;… BGH MedR 1994, 246 und auch BSGE 55, 97, 102 = SozR 5520 § 33 Nr. 1 S 5;… BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6; BSG MedR 1993, 279, 280). - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93
Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen …
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Behandlungsvertrag von Alfons B. selbst oder zu seinen Gunsten von der Klägerin mit dem Beklagten abgeschlossen worden ist (…s. dazu Kaiser, aaO., S. 272;… Pross, aaO., S. 125 Fußn. 193;… Schmitt, aaO., S. 295; zur ähnlichen Rechtslage bei der Krankenbehandlung eines Kassenpatienten s. auch BGHZ 89, 250, 253 ff; 97, 273, 276; 100, 363, 367; Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263 ). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - …
Zwar verliert nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gemeinschaftspraxis) ausscheidende Gesellschafter die Sachlegitimation über die Forderungen der Gesellschaft, weil der Wert seines Anteils am Gesellschaftsvermögen in der Regel den in der Praxis verbleibenden Partnern zuwächst (so die Vertragsgestaltung im Regelfall mit den Rechtsfolgen nach § 736 Abs. 1 iVm § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso § 9 Abs. 3 iVm § 1 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz mit Verweisung auf § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; zur Anwendbarkeit der Bestimmungen über die BGB-Gesellschaft vgl zB BGHZ 97, 273, 276 f = MedR 1986, 321, 322;… BGH MedR 1994, 246 und auch BSGE 55, 97, 102 = SozR 5520 § 33 Nr. 1 S 5;… BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6; BSG MedR 1993, 279, 280). - OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
Fusionskontrolle beim Zusammenschluss zweier gemäß § 108 SGB V zur …
Auch mit den gesetzlich krankenversicherten Patienten wird nach herrschender Meinung ein solcher privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet, wobei lediglich Streit darüber besteht, ob es sich um einen echten Vertrag zwischen Krankenkasse und Krankenhaus zugunsten des Patienten nach § 328 BGB oder um einen unmittelbaren Vertrag zwischen Kassenpatient und Krankenhaus handelt (vgl. BGHZ 105, 160, 161; BGHZ 97, 273, 274;… Müller-Glöge in MünchKomm, 4. Aufl., § 611 Rn. 106 f.;… Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 92 Rn. 4). - BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86
Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten
In den Grenzen dieses öffentlich-rechtlichen Rahmens ist das Behandlungsverhältnis zwischen dem Kassenpatienten und seinem Arzt, den § 368 d Nr. 4 RVO diesem gegenüber ausdrücklich zur "Sorgfalt nach den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts" verpflichtet, jedoch privatrechtlich geordnet: Der Patient ist mit dem Kassenarzt bzw. dem an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Chefarzt in einem privatrechtlichen Behandlungsvertrag verbunden, durch den er eigene vertragliche Ansprüche gegen den Arzt im Rahmen des erörterten öffentlich-rechtlichen Verhältnisses erhält (BGHZ 97, 273, 276; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, RWS Skript 137, 2. Auflage, Seite 9 f; Deutsch in Deutsch/Matthies, Arzthaftungsrecht - Grundlagen pp. -, RWS Skript 148, 2. Auflage, Seite 7 f m. N.). - BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88
Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des …
- OVG Niedersachsen, 26.06.2001 - 11 LB 1374/01
Kostentragung für Intensiv-Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus; …
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 7/06
Zustandekommen eines Behandlungsvertrages
- OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96
Gemeinschaftspraxis, Gynäkologie, Geburtshilfe, Schwangerschaft, …
- OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99
Wirksamkeit der Gewährung eines Darlehens durch einen Steuerberater; Begriff der …
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
- LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis - …
