Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
29.02.2000
Aktenzeichen
VI ZR 47/99
Dazu im Internet

dejure.org

Rohrgraben

§ 812 BGB, bei Rückforderung einer Vorschußzahlung hat der Empfänger die Beweislast für das Bestehen des Zahlungsanspruchs;

Leistungsbeziehung bei Zahlung durch eine Versicherung: Leistender i.S.v. § 812 BGB ist die Versicherung

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Wer kann den Vorschuss auf einen tatsächlich nicht bestehenden Schadensersatzanspruch zurückfordern? (IBR 2000, 343)

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ibr-online

Wer trägt bei Rückforderung eines Vorschusses die Beweislast? (IBR 2000, 317)

Prof. Dr. Lorenz, München

Bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei Drittleistung i.S.v. § 267 BGB (Rechtsgrundlose Zahlung des Versicherers an den Geschädigten), Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes

judicialis

Fundstellen
NJW 2000, 1718
MDR 2000, 699
BB 2000, 951
IBR 2000, 317
IBR 2000, 343
VersR 2000, 905
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