Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52 |
Rücklichter
§ 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche
Volltextveröffentlichungen (2)
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StGB § 222
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 4, 360
- NJW 1954, 41
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
Zwei Schüsse
Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, dass demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24).Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben ( BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24).
Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24;… BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).
Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben ( BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).
- BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach …
Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB). - BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89
Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand
Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs läge nur vor, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (RGSt 64, 373; BGHSt 4, 360, 362;… BGH GA 1960, 112).
- OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ws 244/02
Haftung bei schlecht abgesicherter Unfallstelle
Dass mehrere Verkehrsteilnehmer anhielten und Sicherungsmaßnahmen trafen, entlastet den Beschuldigten nicht (BGHSt 4, 360 ff). - OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85 Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (…vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526;… Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.;… SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
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