Rechtsprechung
| BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99 |
Rückrufsrecht
§§ 1, 13 BUrlG, Unzulässigkeit einer Urlaubserteilung mit Rückrufsrecht;
§ 850c ZPO, Pfändbarkeit des Urlaubsentgelts
Volltextveröffentlichungen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
Kurzfassungen/Presse (11)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
- meyer-koering.de (Kurzinformation und Zusammenfassung)
Kein Rückrufrecht des Arbeitgebers nach Urlaubserteilung / Zur Pfändbarkeit von Urlaubsentgelt.
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.6.2006)
Chef darf Arbeitnehmer nicht aus den Ferien zurückholen // Bundesurlaubsgesetz regelt Ansprüche
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wenn der Chef im Urlaub anruft.. .
- aok-business.de (Kurzinformation)
Urlaubsrecht: Die Ferien sind (nur) für die Erholung da
- DRSP (Leitsatz)
Urlaubsentgelt: Pfändbarkeit; Urlaubsgewährung: Rückruf
- finanztip.de (Kurzinformation)
Rückruf während des Urlaubs? - Arbeitgeber kündigt einem Softwareentwickler fristlos, weil er seinen Urlaub nicht abbricht
- finanztip.de (Kurzinformation)
Rückrufsrecht: Keine Rückholung aus dem Urlaub - Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
- rp-online.de (Kurzinformation)
Chef darf nicht in Urlaub hineinpfuschen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urlaubsabbruch: Chef darf Arbeitnehmer nicht aus Urlaub holen - Kein Rückrufrecht - Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Urlaubsentgelt: Pfändbarkeit; Urlaubsgewährung: Rückruf
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 10.05.1999 - 19 Sa 2336/98
- BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 460
- BB 2000, 1524
- DB 2000, 1333
Wird zitiert von ...
- BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99
Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers
Die Wirksamkeit der Kündigung und der Anspruch des Klägers auf Arbeitsentgelt für Juni 1998 sind Gegenstand des Verfahrens - 9 AZR 404/99 -, über den der Senat zugleich durch Urteil entschieden hat.Sie ist zwar wortgleich mit der Revisionsbegründung in dem Parallelverfahren - 9 AZR 404/99 -.
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