Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94   

Rundfunkräte ohne Sinti und Roma

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, keine Grundrechtsberechtigung der gesellschaftlichen Gruppen;

Art. 3 GG;

§ 93 Abs. 3 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Rundfunkgesetzgebers in Bund und Ländern zur Berücksichtigung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma bei der Zusammensetzung der gesellschaftlichen Aufsichtsgremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und verschiedener Landesmedienanstalten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1999, 175
  • ZUM 1998, 1030
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Wird zitiert von ... (2)  

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97  
    Die 1. Kammer des 1. Senats hat die Jahresfrist auch einzuhalten verlangt, wenn gerügt wird, der Gesetzgeber habe von Verfassungs wegen ergänzende Bestimmungen zu einer bestehenden Regelung zu erlassen (BVerfG, Beschl. v. 25.8.1998 - 1 BvR 2487/94 -, JURIS).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02  

    Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

    Jedenfalls aber kann sich ein Beschwerdeführer von Verfassungs wegen allenfalls dann auf ein gesetzgeberisches Versäumnis, etwa im Sinne einer Unvollständigkeit der getroffenen Regelung (zur Unterscheidung vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 25.8.1998 - 1 BvR 2487/94 -, NVwZ 1999, 175; van den Hövel, Zulässigkeits- und Zulassungsprobleme der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, 1990, S. 66) berufen, wenn ein Verfassungsauftrag zu einem Tätigwerden (oder zu einem weitergehenden Tätigwerden) des Gesetzgebers bestand (vgl. Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetzkommentar, Art. 93 Rn. 69; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 112).
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