Rechtsprechung
| BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95; 1 BvR 622/99 |
Rundfunkübertragung aus dem Gerichtssaal
§ 169 S. 2 GVG verstößt nicht gegen die Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
- sewoma.de
Veröffentlichungen von Gerichtsverhandlungen im Fernsehen - ntv.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. Abs. 1 S. 1, S. 2; GVG § 169 S. 2
Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos Urteil auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2000
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Gerichtsfernsehen bleibt verboten
- nomos.de
, S. 25 (Kurzinformation)
Keine Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen
- drschmel.de (Kurzinformation)
Keine Fernsehaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen auf Twitter, YouTube oder im Fernsehen?
- res-media.net (Kurzinformation)
Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal
- fsf.de (Leitsatz)
Zum Ausschluss von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
Besprechungen u.ä. (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal? (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK-Mitteilungen 6/2002, S. 252-256)
- ius-it.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kläger, Beklagte und Angeklagte - live im TV?
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
GG Art 5 Abs 1, GVG § 169, GVG § 175
Bild- und Tonberichterstattung; Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens; Pressefreiheit - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verfassungskonformität des § 169 Satz 2 GVG" von Dipl.- Jur. Ann-Marie Kaulbach, original erschienen in: JR 2011, 51 - 54.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.11.1995 - 527-1/95
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
- BVerfG, 19.01.1996 - 2 BvQ 62/95
- VG München, 21.10.1996 - M 3 K 95.5323
- VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
- BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95; 1 BvR 622/99
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 622/99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 103, 44
- NJW 2001, 1633
- DVBl 2001, 456
- ZUM 2001, 220
- StV 2001, 661 (Ls.)
- StV 2001, 149
- NVwZ 2001, 790
- DÖV 2001, 596
Wird zitiert von ... (67)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Fernsehen aus dem Gerichtssaal III - Coesfelder Bundeswehrprozess
Zu berücksichtigen sind bei der Ermessensausübung auch der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (vgl. BVerfGE 103, 44, 64).Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Ausmaße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44, 69) oder wie anwesende Zuhörer.
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202, 226 ff.; 103, 44, 68).
Auch hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse an der Prüfung, ob die angegriffene Anordnung verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
Die Nutzung rundfunkspezifischer Mittel der Informationsaufnahme, insbesondere von Ton- und Bewegtbildaufnahmen, wird demgegenüber von der insoweit spezielleren Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfasst (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Zu deren Schutzbereich gehört das Recht, für die Berichterstattung die dem Rundfunk eigenen Darstellungsmittel zu nutzen, darunter Töne und Bilder, mit deren Hilfe insbesondere der Eindruck der Authentizität und des Miterlebens vermittelt werden kann (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Ein gegen den Staat gerichtetes Recht auf Zugang besteht aber in Fällen, in denen eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist, der Staat den Zugang aber in nicht hinreichender Weise eröffnet (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
a) Folgt aus Verfassungsrecht, dass allgemein oder im konkreten Fall der Zugang zu einer Sitzung oder Verhandlung des Gerichts als solcher oder hinsichtlich der Modalitäten der Aufnahme von Informationen weiter als geschehen hätte eingeräumt werden müssen, kann dies vom Träger des Grundrechts der Informationsfreiheit, hinsichtlich des Ausschlusses rundfunkspezifischer Aufnahme- und Verbreitungstechniken vom Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Die mündliche Verhandlung selbst ist nach § 169 Satz 2 GVG in verfassungsgemäßer Weise den Ton- und Bildaufnahmen verschlossen (vgl. BVerfGE 103, 44 ); insoweit erfolgt die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen durch die Saalöffentlichkeit und die Berichterstattung darüber.
Die Verwendung dieser Techniken erfolgt im Schutzbereich der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Dazu gehören insbesondere der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
(a) Zu den Schutzinteressen gehört das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 103, 44 ).
Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Ausmaße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44 ) oder wie anwesende Zuhörer.
- OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 2031/10
Zum Antrag einer privaten Rundfunkveranstalterin, die öffentlichen Sitzungen …
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, BVerfGE 103, 44 ff., zitiert nach juris.BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O. sowie Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -, BVerfGE 119, 309 und Einstweilige Anordnung vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, 350, jeweils zitiert nach juris.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O., Einstweilige Anordnung vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 -a.a.O.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O., Einstweilige Anordnung vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 - a.a.O.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O., für den Fall der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen vor Gericht.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 -, a.a.O. für den Fall der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen vor Gericht.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 - a.a.O. zur Frage der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen.
BVerfG, Urteil vom 24.1.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 - a.a.O. zur Frage der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen.
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Zwar ist die mündliche Verhandlung selbst nach § 169 Satz 2 GVG in verfassungsmäßiger Weise den Ton- und Bildaufnahmen verschlossen (vgl. BVerfGE 103, 44, 66 ff.).Ein gegen den Staat gerichtetes Recht auf Zugang besteht aber in Fällen, in denen eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist, der Staat den Zugang aber nicht in hinreichender Weise eröffnet (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
Die mündliche Verhandlung selbst ist nach § 169 Satz 2 GVG in verfassungsmäßiger Weise den Ton- und Bildaufnahmen verschlossen (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Dies gilt nicht nur, aber mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkgebührenfestsetzung
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 [325]; - 90, 60 [87]; - 97, 228 [256]; - 103, 44 [74]; - 114, 371 [387]; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 [491], § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).Der wirtschaftliche Wettbewerbsdruck und das publizistische Bemühen um die immer schwerer zu gewinnende Aufmerksamkeit der Zuschauer führen beispielsweise häufig zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen, etwa zu der Bevorzugung des Sensationellen und zu dem Bemühen, dem Berichtsgegenstand nur das Besondere, etwa Skandalöses, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 103, 44 [67]).
- BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder wie der Verteidiger als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Maße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44, 69; 119, 309, 323 f.).Dies gilt nicht nur, aber mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).
Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Maße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde
Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).2. Trotz Erledigung des ihm zugrunde liegenden Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis allerdings fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (aa), der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und damit ein Rehabilitierungsinteresse begründet (bb) oder die Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (cc) (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 96, 27 ; 103, 44 ).
Es muss geboten sein, im öffentlichen Interesse trotz der Erledigung der Hauptsache zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht vom Wegfall der Beschwer abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 103, 44 ).
cc) Auch eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ) ist nicht ersichtlich.
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
Die maßgebenden Rechtsfragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 103, 44).Die Freiheit des Zugangs einer Rundfunkanstalt oder eines Rundfunkjournalisten zu einer Gerichtsverhandlung fällt in den Schutzbereich der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Von seiner Ordnungsgewalt ist die Befugnis umfasst, nähere Regeln für den Zugang zum Sitzungssaal und für das Verhalten in ihm zu erlassen (vgl. BVerfGE 103, 44, 61 ff.>) und damit auch die Verteilung knapper Sitzplätze an Journalisten zu ordnen.
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2001 dargelegt hat, richtet sich die Zugänglichkeit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung …
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beurteilung sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach § 176 GVG zur Regelung einer Medienberichterstattung über anstehende Gerichtsverhandlungen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; vgl. ferner BVerfGE 103, 44 ).b) Die Freiheit des Zugangs von Presseunternehmen und der in ihrem Auftrag tätigen Fotojournalisten zu einer Gerichtsverhandlung fällt in den Schutzbereich der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
aa) Eine Informationsquelle ist allgemein zugänglich im Sinne dieser Grundrechtsnorm, wenn sie geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht bestimmten Personenkreis Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 103, 44 ; stRspr).
Der Gesetzgeber hat in § 176 GVG den Vorsitzenden der Spruchkörper allerdings sitzungspolizeiliche Befugnisse zugewiesen, die zur Sicherung der Durchführbarkeit und der Durchführung der Verhandlung Regelungen zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer anstehenden Hauptverhandlung umfassen können (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
- BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Bildberichterstattung über eine …
Welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sich aus der von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Berichterstattungsfreiheit der Presse für die Handhabung der Sitzungsgewalt des Vorsitzenden eines gerichtlichen Spruchkörpers nach § 176 GVG ergeben, ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 91, 125 ; BVerfGE 103, 44; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, JURIS).Die Freiheit des Zugangs eines Journalisten zu einer Gerichtsverhandlung für die Zwecke einer pressespezifischen Bildberichterstattung fällt in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 103, 44 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, JURIS, Rn. 27).
Ein gegen den Staat gerichtetes Recht auf Zugang besteht aber in Fällen, in denen eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist, der Staat den Zugang aber nicht in hinreichender Weise eröffnet (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
b) Die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden umfasst die Befugnis, nähere Regeln für den Zugang zum Sitzungssaal und für das Verhalten in ihm zu erlassen (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
Pornographie im Rundfunk
Das in Rede stehende Verbot greift in das von der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch gewährleistete Recht des Verbreitens von Sendungen ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 622/99 - BVerfGE 103, 44 ).Das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet nur das Recht, sich ungehindert aus einer schon für die allgemeine Zugänglichkeit bestimmten Quelle zu unterrichten (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2001, a.a.O., S. 60).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
- AGH Bayern, 27.02.2002 - BayAGH I - 32/01
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- AGH Hamburg, 03.09.2002 - II ZU 11/01
- AGH Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 1 AGH 11/02
- AGH Berlin, 25.09.2002 - II AGH 15/99
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel …
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der …
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
- BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03
Luftraumüberwachung Türkei
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 2270/05
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte …
- BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11
Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
- AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden
- BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
Mietrecht - Beseitigung von Parabolantenne: Informationsfreiheit verletzt?
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Öffentliches Recht - Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung
- OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
Wohnungseigentum - Errichtung einer Parabolantenne: Kabelanschluss geht vor
- BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht …
- BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99
Keine einstweilige Anordnung zugunsten von ntv
- BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 8 A 475/10
Zustandekommen von Lebensmittel-Bezeichnungen bleibt instransparent // Gremium …
- BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03
Recht eines ausländischen Mieters zum Betrieb einer Parabolantenne
- BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Rechts auf …
- VG Köln, 05.05.2011 - 6 K 947/10
Städtische Oper muss keine Pressefotografen zulassen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 13a F 11/08
- BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2430/09
Rechtmäßigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung auch ausnahmsweise zugelassener …
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim …
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
Mietrecht - Installation einer Parabolantenne des Mieters am Gebäude
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu …
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvQ 2/03
Einstweilige Anordnung gegen Verbot der Bildberichterstattung in einer …
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 2402/04
- BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Vereinbarkeit einer sechsjährigen Verfahrensdauer mit dem Grundrecht auf …
- VG Wiesbaden, 20.01.2010 - 6 K 1063/09
Videoüberwachung in Gerichtsgebäuden
- VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06
- BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvE 1/03
- BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11
Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit
- VG Köln, 27.01.2011 - 6 K 4165/09
Flughafen Berlin-Tempelhof: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn muss …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2008 - 5 A 1602/05
- VG Augsburg, 22.04.2008 - Au 4 K 07.1771
- BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 392/10
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
