Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92 |
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§§ 211, 13, 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, untauglicher Versuch
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 22 StGB; § 46 StGB; § 323a StGB
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung beim Tatbestand des Vollrauschs. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versuchsstrafrbarkeit bei unechtem Unterlassungsdelikt - Strafzumessung bei Vollrausch
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 356
- NJW 1992, 3309
- NStZ 1993, 32
- MDR 1993, 92
- MDR 1993, 3309
- MDR 1992, 1162
- StV 1993, 24
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt ( BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).In gleicher Weise nimmt auch die herrschende Lehre grundsätzlich Strafbarkeit eines solchen Versuchs an (…Eser aaO Vorbemerkung § 22 Rdn. 27; weitere Nachweise in BGHSt 38, 356, 358 f.).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, maßgebender Zeitpunkt für den Versuchsbeginn sei bei unechten Unterlassungsdelikten das Auslassen der ersten (so insbesondere Herzberg MDR 1973, 89, 91), der letzten (…so z.B. Welzel aaO S. 221) oder der erfolgversprechendsten (so Grünwald JZ 1959, 46, 48) Rettungsmöglichkeit, folgt der Senat dem nicht (offengelassen in BGHSt 38, 356, 360).
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
Bezugnahme auf Urteil vom 16. Februar 2000 (2 StR 582/99)
Der Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes ist strafbar (vgl. BGHSt 38, 356, 358 m.w.N.).Ob in Fällen des Unterlassens der "untaugliche Versuch" strafbar ist, ist jedenfalls im Schrifttum für Einzelfälle umstritten (vgl. die Hinweise in BGHSt 38, 356, 359).
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Strafzumessung (Strafschärfung) und Konkurrenzen bei vorsätzlichem Vollrausch
Dementsprechend können diese Umstände - anders als die Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen Tat geführt haben - grundsätzlich straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.).Dementsprechend können diese Umstände - anders als die Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen Tat geführt haben - grundsätzlich straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 Insbesondere ist erkennbar, daß auch die zuungunsten des Angeklagten sprechenden Faktoren (UAS 14-15) -nämlich einerseits das völlig unkontrollierte Sichbetrinken und die vergleichbare Vorverurteilung (fahrl. Trunkenheit im Verkehr) aus dem Jahre 1990 sowie andererseits Art, Umfang, Schwere, Gefährlichkeit und Folgen der Rauschtat (Tod eines Menschen und schwerere Verletzungen zweier anderer; Gefährdung dritter Personen) als Anzeichen für den Gefährlichkeitsgrad des Rausches (vgl. nur BGHSt 38, 356, 361 m.w.N.) in die Gesamtbewertung nach § 56 Abs. 2 StGB miteinbezogen wurden.
Die Strafkammer hat bei der rechtlich zulässigen Bewertung dieses Umstandes auch nicht die gegen den Angeklagten sprechenden äußerst schwerwiegenden tatbezogenen Merkmale der Rauschtat (BGHSt 38, 356, 361) übersehen, sondern diese ausdrücklich in ihre Abwägung miteinbezogen (UAS 16 l. Absatz).
- BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97 Deshalb dürfen täterbezogene Merkmale, namentlich Motive und Gesinnung, die zur Rauschtat geführt haben, ebenso Verhaltensweisen des Täters, die nur in ihr zum Ausdruck gekommen sind, nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden (BGHSt 23, 375 f; 38, 356, 361;… BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1 und 7; BGH, Beschl. v. 11. März 1981 - 4 StR 72/81, 15. Oktober 1992 - 1 StR 621/92 und 26. Oktober 1994 - 3 StR 452/94).
Andererseits sind tatbezogene Merkmale des im Rausch begangenen Delikts, insbesondere dessen Art und Schwere strafschärfender Berücksichtigung zugänglich (BGHSt 38, 356, 361 = BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.).
- BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94 Zwar darf auch der Gefährlichkeitsgrad des Rausches berücksichtigt werden (BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 6).
Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
- BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06
Operative Fallanalyse (Beweisantrag); Totschlag durch Unterlassen …
Er kann sich - je nach seinen Vorstellungen - wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht haben (vgl. zum Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes BGHSt 38, 356, 358). - BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03 Vielmehr sind - als entscheidende Faktoren (vgl. Neumann StV 2003, 527/529) - vor allem Art, Umstände und Folgen der "Rauschtat", die ebenso wie das "Sich-Betrinken" Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten nahe zu legen vermögen, zu bedenken (vgl. BGHSt 23, 375/376; 38, 356/361).
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
Zwar darf die im Rausch begangene Tat als solche dem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, weil er insoweit ohne Schuld gehandelt hat; jedoch dürfen die tatbezogenen Merkmale der Rauschtat, wie Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit oder Folgen dieser Tat bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden (BGH NStZ 1993, 32, 33). - BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01
Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …
- BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02
Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung); …
- BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
- OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 442/05
Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat; …
- BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
- BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02
Gefährliche Körperverletzung (Mittäterschaft, Exzess); Beweiswürdigung (Grenzen …
- OLG Hamm, 14.12.2004 - 3 Ss 408/04
Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat; …
- BGH, 04.10.1994 - 5 StR 503/94
- BGH, 08.12.1992 - 4 StR 562/92
- BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
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