Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97   

S/M-Studio

§§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit;

§ 111 StGB, Kontaktaufnahme über das Internet

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Strafrecht / Pornographie / Verbrechensverabredung / Aufforderung zu Straftaten

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Straflosigkeit der Werbung im Internet für sado-masochistisches Studio

Besprechungen u.ä.

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 30 Absatz 2, 176, 111 StGB; §§ 244 Absatz 2, 261 StPO
    Angebote von pädosadistischen Handlungen im Internet sind nur dann strafbar, wenn der "Anbieter" das Angebot wirklich ernst meint. Der subjektive Wille dazu muss bewiesen werden.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 403
  • MMR 1999, 29
  • JR 1999, 425
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Wird zitiert von ... (3)  

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10  
    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit dersel-ben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Er-folgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

    Damit übereinstimmend hat er sich in einem anderen Fall (NStZ 1998, 403 f.), in dem es um die "Bestellung" eines nicht weniger als zwölf Jahre alten weiblichen Opfers zum Zwecke der Ausübung extrem bizarrer Prakti-ken sowie einer Vergewaltigung ging, ausschließlich mit der Ernsthaftigkeit der Verabre-dung auseinander gesetzt, was als sinnlos erscheint, wenn schon die vereinbarte Tat ob-jektiv nicht hinreichend bestimmt genug gewesen wäre.

    Der Angeklagte handelte auch vorsätzlich, da bei ihm nach der Überzeugung der Kammer zum Verabredungszeitpunkt ein seinen Bekundungen entsprechender ernstlicher Wille zur Tatausführung tatsächlich vorhanden war (BGH, NStZ 1998, 403 f.).

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00  

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

    Einer darüber hinausgehenden "Ernstlichkeit" bedarf es - anders als bei der Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; BGH NStZ 1998, 403) - nicht (vgl. BGHSt 44, 99).

    Einer darüber hinausgehenden "Ernstlichkeit" bedarf es - anders als bei der Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; BGH NStZ 1998, 403) - nicht (vgl. BGHSt 44, 99).

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98  

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Durch Urteil vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97 hat er jedoch klargestellt, daß für den Vorsatz und damit auch für die Ernstlichkeit ausreiche, daß der Anstifter damit rechne, der Aufgeforderte werde seine Erklärung ernst nehmen und ihr entsprechend handeln.
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