Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99 |
SB-Markt im Wohngebiet
§§ 459, 462 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §§ 434, 437 Nr. 2, 441 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Minderungsanspruch besteht fort, auch wenn nachträglich der Mangel entfällt
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB § 459 Abs. 2
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
BGB § 459 Abs. 2
Freiwerden von Sachmangel nach Gefahrübergang hilft nicht - Prof. Dr. Lorenz
Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften: Maßgeblicher Zeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 459 Abs. 2
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Minderung bei Zuwachs fehlender zugesicherter Eigenschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Weiter bestehender Minderungsanspruch trotz Wegfalls des Mangels nach Gefahrübergang
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 459
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Minderung, wenn das SB-Marktgrundstück im Wohngebiet statt im Mischgebiet liegt. (IBR 2001, 91)
- RA ONLINE
, S. 101 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Wegfall des Sachmangels vor Vollzug des Gewährleistungsrechts
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Weiter bestehender Minderungsanspruch trotz Wegfalls des Mangels nach Gefahrübergang
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 66
- ZIP 2000, 2205
- MDR 2001, 76
- WM 2001, 215
- BB 2000, 2436
- NZBau 2001, 18
- DNotZ 2001, 366
- IBR 2001, 91
- DB 2001, 1716
- BB 2000, 2436 (Ls.)
- BauR 2001, 455 (Ls.)
- BauR 2001, 300 (Ls.)
- BauR 2001, 134 (Ls.)
- BauR 2001, 1630 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05
Bauträger - Geltendmachung von Ansprüchen durch einzelne Erwerber und/oder WEG
Dies kann der Veräußerer nur dadurch vermeiden, dass er den gerügten Mangel innerhalb der ihm gesetzten Frist vollständig beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 207/99, NJW 2001, 66; Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268; Urteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647). - OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02
Gewährleistung: Wandelung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen bei neuerlichem …
Ein späterer Wegfall lässt das Wandlungsrecht - vorbehaltlich sich ausnahmweise aus § 242 BGB ergebender Einschränkungen - nicht mehr entfallen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99. (BGB 459 1, 462).Da für einen weiteren Reparaturauftrag oder auch nur für ein Einverständnis der Klägerin mit einem weiteren Nachbesserungsversuch der Beklagten nach dem 30.11.1999 - dem Tag der Rückgabe des Fahrzeugs an die Beklagte - nichts ersichtlich oder vorgetragen ist, konnte ein etwaiger späterer Wegfall des Fehlers das entstandene Wandelungsrecht der Klägerin nicht mehr entfallen lassen (vgl. BGH NJW 2001, 66 f.).
- OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
Wohnungseigentum - Großer Schadensersatz: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung
Die Beseitigung des Mangels nach Fristablauf kann dem Erwerber den Anspruch auf großen Schadensersatz gemäß § 635 BGB a.F. gegen seinen Willen nicht mehr entziehen (…BGHZ 169, 1 a.a.O.; vgl. zum Kaufrecht BGH NJW 1996, 2647 juris RN 13; NJW 2001, 66, juris RN 12f).
