Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99   

SB-Markt im Wohngebiet

§§ 459, 462 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §§ 434, 437 Nr. 2, 441 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Minderungsanspruch besteht fort, auch wenn nachträglich der Mangel entfällt

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2
    Freiwerden von Sachmangel nach Gefahrübergang hilft nicht

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften: Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2
    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Minderung bei Zuwachs fehlender zugesicherter Eigenschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Weiter bestehender Minderungsanspruch trotz Wegfalls des Mangels nach Gefahrübergang

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung, wenn das SB-Marktgrundstück im Wohngebiet statt im Mischgebiet liegt. (IBR 2001, 91)

  • RA ONLINE , S. 101 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wegfall des Sachmangels vor Vollzug des Gewährleistungsrechts

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Weiter bestehender Minderungsanspruch trotz Wegfalls des Mangels nach Gefahrübergang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 66
  • ZIP 2000, 2205
  • MDR 2001, 76
  • WM 2001, 215
  • BB 2000, 2436
  • NZBau 2001, 18
  • DNotZ 2001, 366
  • IBR 2001, 91
  • DB 2001, 1716
  • BB 2000, 2436 (Ls.)
  • BauR 2001, 455 (Ls.)
  • BauR 2001, 300 (Ls.)
  • BauR 2001, 134 (Ls.)
  • BauR 2001, 1630 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05  

    Bauträger - Geltendmachung von Ansprüchen durch einzelne Erwerber und/oder WEG

    Dies kann der Veräußerer nur dadurch vermeiden, dass er den gerügten Mangel innerhalb der ihm gesetzten Frist vollständig beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 207/99, NJW 2001, 66; Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268; Urteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02  

    Gewährleistung: Wandelung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen bei neuerlichem

    Ein späterer Wegfall lässt das Wandlungsrecht - vorbehaltlich sich ausnahmweise aus § 242 BGB ergebender Einschränkungen - nicht mehr entfallen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99. (BGB 459 1, 462).

    Da für einen weiteren Reparaturauftrag oder auch nur für ein Einverständnis der Klägerin mit einem weiteren Nachbesserungsversuch der Beklagten nach dem 30.11.1999 - dem Tag der Rückgabe des Fahrzeugs an die Beklagte - nichts ersichtlich oder vorgetragen ist, konnte ein etwaiger späterer Wegfall des Fehlers das entstandene Wandelungsrecht der Klägerin nicht mehr entfallen lassen (vgl. BGH NJW 2001, 66 f.).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10  

    Wohnungseigentum - Großer Schadensersatz: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

    Die Beseitigung des Mangels nach Fristablauf kann dem Erwerber den Anspruch auf großen Schadensersatz gemäß § 635 BGB a.F. gegen seinen Willen nicht mehr entziehen (BGHZ 169, 1 a.a.O.; vgl. zum Kaufrecht BGH NJW 1996, 2647 juris RN 13; NJW 2001, 66, juris RN 12f).
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