Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A)   

Sachgebietsleiter beim Gartenbauamt

Art. 33 Abs. 2, 3 Abs. 3 GG, Quotenregelung, Gleichberechtigungs-RiLi;

§§ 823, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), § 611a BGB aF

Volltextveröffentlichungen (4)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frauenförderung durch Quotenregelung und Europäisches Gemeinschaftsrecht

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • Betriebs-Berater

    Frauenförderung durch Quotenregelung Verstoß gegen EG-Recht

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 82, 211
  • NJW 1996, 2529
  • MDR 1996, 937
  • BB 1996, 1332
  • BB 1996, 646
  • FamRZ 1996, 1211
  • EuZW 1996, 474
  • NVwZ 1996, 1247
  • NZA 1996, 751
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)  

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96  

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber indessen nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG sowie das Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG) hat leistungsabhängige Quoten mit Öffnungsklausel bereits als verfassungskonform beurteilt.

    Das von der Klägerin angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1996 (- 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211 = AP Nr. 226 zu Art. 3 GG) ist nicht einschlägig.

    Prozeßziel ist die Wiederholung der Auswahlentscheidung (BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG).

    Ein Anspruch auf erneute Auswahl wird im öffentlichen Dienst in Anlehnung an das Verwaltungsrecht auch im Arbeitsrecht anerkannt, wenn sich aufgrund einer Konkurrentenklage die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Beförderungsstelle noch nicht besetzt ist (BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG sowie das Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02  

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Ist dies nicht der Fall, können die Gerichte die angegriffene Auswahlentscheidung des Arbeitgebers nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen (BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Sind Feststellungen zur Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen getroffenen worden, so beschränkt sich deren gerichtliche Überprüfung darauf, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Diese dürfen nicht sachwidrig sein (BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Diese haben dabei die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie anzuwenden und zu beachten, daß diese Gründe ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen haben (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - aaO; 28. März 2000 - C-158/97 - aaO; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EuGHE I 2000, 5539; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; Mallossek Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht S. 161; Schiek Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 281 f., 2634).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05  

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Sie darf den erkennbaren Willen des nationalen Gesetzgebers nicht verändern (BVerfG 24. Mai 1995 - 1 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 81; 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 -AP ArbGG 1979 § 26 Nr. 2; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 617/01 (A) - BAGE 103, 240; 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - BAGE 82, 211; 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 -BAGE 111, 247).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht