Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60   

Sachkundenachweis im Einzelhandel

Art. 12 GG, subjektive Zulassungsvoraussetzung, legitimes Ziel, Ungeeignetheit

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Sachkundenachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinzelHG § 3 Abs. 3 S. 2; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Sachkundenachweis im Einzelhandel

Verfahrensgang

  • OLG Saarbrücken, 18.04.1960 - Ws 15/60
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 19, 330
  • NJW 1966, 291
  • MDR 1966, 302
  • DÖV 1966, 93
  • DVBl 1966, 73



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Wird zitiert von ... (61)  

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07  

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Einschränkungen der Berufsfreiheit stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ; 104, 357 ).

    Die Eingriffsmittel dürfen zudem nicht übermäßig belastend sein (vgl. BVerfGE 19, 330 ), so dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66  

    Erdölbevorratung

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ebenso wie den Eingriff in die Freiheit der Berufswahl auch die Regelung der Berufsausübung an die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebunden (BVerfGE 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [336 f.]).

    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (BVerfGE 19, 330 [337]; 25, 1 [17 f.]).

    Es konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 1, 264 [274]; 19, 330 [336 f.]) im Bereich der individuellen Leistung und Existenzerhaltung.

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Es gilt der Grundsatz, je stärker der Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechte ist, desto gewichtiger müssen die Gründe des Gemeinwohls sein, die diesen Eingriff rechtfertigen, wobei der Eingriff geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein muss (BVerfG 14. Dezember 1965 - 1BvL 14/60 - BVerfGE 19, 330, 336 f.; 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301, 313; 16. Januar 2002 - 1 BvR 1236/99 - BVerfGE 104, 357, 364).

    Die Eingriffsmittel dürfen zudem nicht übermäßig belastend sein, so dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG 14. Dezember 1965 - 1 BvL 14/60 - BVerfGE 19, 330, 337; 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - BVerfGE 103, 1, 10; 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - BVerfGE 106, 181, 192).

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