Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90 |
Sackgasse
§ 316a StGB, 'Ausnutzung', fließender Straßenverkehr, nachträgliche Absichtsänderung
Volltextveröffentlichungen
- DRSP
Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 37, 256
- NJW 1991, 578
- MDR 1991, 269
- MDR 1991, 270
- NZV 1991, 118
- StV 1992, 159
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00
Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des …
Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197;… BGHR StGB § 316 a 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.Nachw.).Ihr steht nicht entgegen, daß der Tatbestand des § 316 a StGB vom Bundesgerichtshof in den Fällen verneint worden ist, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nach dem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197 = - BGH…, Urt. vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 …und Beschl. vom GA 1979, 466; 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196).
- BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des …
Erforderlich ist vielmehr, daß der Täter sich eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für den Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 37, 256, 258; BGH NJW 1971, 765; BGH VRS 55, 262, 263).Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt im Überfall auf einen Kraftfahrer bei einem "fahrtechnisch bedingten Halt im Verlauf einer noch andauernden Fahrt" (…BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. auch BGHSt 37, 256, 258) oder bei sonstigem vorübergehenden Anhalten ( BGHSt 14, 386, 391; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH bei Holtz MDR 1977, 638) ein Verbrechen gemäß § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB gefunden.
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99
Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff …
Dieses Tatbestandsmerkmal in § 316a Abs. 1 StGB verlangt nämlich, daß der Täter eine Gefahrenlage ausnutzt, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGH NStZ 1994, 340, 341; Geppert NStZ 1986, 552 f.).Ist die Fahrt beendet und wird der räuberische Entschluß - so wie hier mangels entgegenstehender Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden muß - erst danach gefaßt, so fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321; 37, 256, 258; BGH NStZ 1996, 435 f.).
- BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01
Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs; …
Aus den genannten Gründen scheidet auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen im Fall II. 1 auch eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB aus (zur Abgabe eines Schusses als "ähnlicher, ebenso gefährlichen Eingriff" vgl. BGHSt 25, 306, 308; 37, 256, 257/258).Faßt der Täter den Entschluß zur Raubtat aber erst, nachdem er den Kraftfahrer aus einem anderen Grund zur Beendigung seiner Fahrt gezwungen und angegriffen hatte, so findet § 316 a StGB für die danach folgende Durchsetzung des räuberischen Vorhabens keine Anwendung, wenn - wie hier - die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlichen Gefahren dafür nicht mehr von Bedeutung sind ( BGHSt 37, 256).
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93 Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197;… BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.N.).
Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
- BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs; …
Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197;… BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10). - BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen …
Die einzelnen Nötigungshandlungen bzw. -versuche werden durch gleichartige Idealkonkurrenz zu einem Vergehen der Nötigung verbunden, weil ihnen eine unverändert andauernde, einheitliche Drohung zugrunde lag (vgl. BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546). - BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96 Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258).
- BGH, 28.03.2001 - 2 StR 101/01
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe
Zwar gehört die bewußte Ausnutzung einer verkehrstypisch eingeschränkten Abwehrfähigkeit des Opfers zu den Tatbestandsmerkmalen des § 316 a Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGH NStZ 1994, 340 f.; 2000, 144;… BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 3). - BGH, 10.09.1996 - 4 StR 416/96 Jedoch muß der Täter überhaupt - und zwar spätestens während seines tatbestandsmäßigen Angriffs auf das Tatopfer (vgl. BGHSt 37, 256, 258) - den festen Entschluß zur Begehung einer der in § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Raubtaten gefaßt haben.
- BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97
- BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
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