Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1972 - III ZR 213/70   

Säumniszuschläge - Konkursvorrecht

§ 13 GVG, § 61 Nr. 2 KO, Zuständigkeit der Finanzgerichte für Streit um das Konkursvorrecht einer Steuerforderung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 60, 64
  • NJW 1973, 468



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82  
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  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R  

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Dabei wäre - hier - im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI das SG sachlich zuständig (§ 146 Abs. 5 KO; BGHZ 55, 224, 225 ff; 60, 64 f).
  • OLG Celle, 19.02.2004 - 14 U 134/03  

    Bauvertrag - Abtretung trotz vereinbarter Abtretungbeschränkung wirksam!

    Für die Bedeutung dieser Entscheidung ist allerdings zunächst einmal zu berücksichtigen, dass nach einem späteren Urteil des Bundesgerichtshofs für entsprechende Rechtsstreitigkeiten nicht die Zivil-, sondern die Finanzgerichte zuständig sind (BGHZ 60, 64 ff.), weshalb bei einem etwaigen Widerspruch (den es nicht gibt, siehe unter (b)), die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs maßgeblich wäre.
  • LAG München, 26.10.1989 - 9 Sa 1073/88  

    Haftung für Lohnansprüche im Konkurs

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