Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89 - 145/89 I   

Sakkos unter Mantel

§ 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei Videobeobachtung

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 1492
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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92  
    Dies ist nach den Anschauungen des täglichen Lebens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1492 m.z.w.N.).
  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05  

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Dass die Tat durch die Mitarbeiter und den Kaufhausdetektiv L. und damit durch die Stellvertreter des Gewahrsamsinhaber beobachtet worden war, schließt nach allgemeiner Ansicht weder die Vollendung noch das vorgelagerte unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung aus, zumal da § 242 StGB keine Heimlichkeit voraussetzt (vgl. dazu in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 26, 273 f.; BGH, NStZ 1987, 71; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1492).
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