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   BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62   

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§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 18, 221
  • NJW 1963, 1068



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Wird zitiert von ... (13)  

  • LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07  

    Kaskoversicherung: kein Ersatz für Kfz-Verlust durch Betrug

    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 221; BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    verstehen ist, kann das durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes begründete Rechtsverhältnis einen Gewahrsamsrest nicht begründen (BGHSt 18, 221; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    Denn wenn die Täter den Pkw betrügerisch erlangten, sind (etwaige) nachträgliche Äußerungen des Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38; 18, 221 (224)).

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02  

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Für den Tatbestand des Betrugs ist Identität zwischen Getäuschtem und Verfügendem, nicht aber zwischen Verfügendem und Geschädigtem erforderlich (vgl. BGHSt 18, 221, 223).

    Für den Tatbestand des Betrugs ist Identität zwischen Getäuschtem und Verfügendem, nicht aber zwischen Verfügendem und Geschädigtem erforderlich (vgl. BGHSt 18, 221, 223).

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11  

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    In einem solchen Fall ist für einen eigenen, freien Willensentschluss des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (vgl. BGHSt 18, 221, 223 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist für einen eigenen, freien Willensentschluss des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223 m.w.N.).

mehr
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73  

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Das gilt auch dann, wenn das Einverständnis durch Täuschung erzielt worden ist; auf den Beweggrund kommt es insoweit nicht an (BGHSt 18, 221; Heimann-Trosien Leipz. Komm. 9. Aufl., § 242 StGB Rdn. 25).

    Der Täter hatte, anders als beim Betrug des Parkwächters im Falle BGHSt 18, 221, den erstrebten Alleingewahrsam nicht schon durch eine freiwillige Verfügung des Getäuschten vollständig erlangt.

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95  

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Geht es aber - wie auch hier den Angeklagten - darum, den Gewahrsam ohne Wissen und damit ohne Einverständnis des Getäuschten aufzuheben, liegt nicht Betrug, sondern Diebstahl vor (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 221, 223; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLGSt aaO S. 7; Ruß aaO Rdn. 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05  

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Mittelbarer Besitz stellt ein Rechtsverhältnis dar (§ 868 BGB), begründet aber keine tatsächliche Mitherrschaft im Sinne eines Mitgewahrsams mit demjenigen, der auf die Sache allein unmittelbar räumlich einzuwirken in der Lage war (BGHSt 18, 221; OLG Karlsruhe NVersZ 1998, 129).
  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87  

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Das gilt auch dann, wenn der bisherige Gewahrsamsinhaber aufgrund eines Irrtums über die Berechtigung des anderen handelt (vgl. BGHSt 18, 221).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11  

    Dreieckserpressung, Mitgewahrsam, Näheverhältnis

    Ist aber - wie hier - die Inhaberin des übergeordneten Mitgewahrsams mit der Gewahrsamsbegründung durch Dritte einverstanden, so fehlt es an einer Wegnahme, auch wenn dadurch zugleich untergeordneter Mitgewahrsam faktisch gebrochen wird (vgl. BGHSt 18, 221; LK-Vogel, StGB 12. Aufl. § 242 Rn. 76; Sch/Sch-Eser/Bosch aaO Rn. 32; Fischer aaO Rn. 14a).
  • BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91  

    Wechselgeldfalle - Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB

    Der Tatbestand des Betrugs setzt u. a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221 [223] = NJW 1963, 1068; BGH, GA 1987, 307).
  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89  

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

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  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97  

    Vermögensfürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86  
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89  
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