Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93   

Schächten

Art. 4, 2, 3 Abs. 3 GG, § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG geht in seiner 2. Alt. über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus, "zwingende Vorschriften" einer Religionsgemeinschaft müssen objektiv festgestellt werden;

(Hinweis: in wesentlichen Teilen abweichend: «Schächten [BVerfG]», demgemäß wurde die Entscheidung aufgehoben durch BVerfG, «islamische Metzgerei-GmbH», vgl. auch die BVerwG-Entscheidung «Schächten II»)

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Schächten

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 99, 1
  • NJW 1996, 672
  • DVBl 1996, 434
  • NVwZ 1996, 61
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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99  

    Schächterlaubnis für muslimischen Metzger

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1), in dem dieses die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nach der zweiten Alternative des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG bestätigte, verlangt diese Bestimmung die objektive Feststellung zwingender Vorschriften einer Religionsgemeinschaft über das Betäubungsverbot beim Schlachten.

    (b) Anders wäre es allerdings dann, wenn der Tatbestand des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG so zu verstehen wäre, wie er vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1) ausgelegt worden ist.

  • BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95  

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 1):.

  • VGH Hessen, 18.04.1997 - 11 TG 1449/97  

    Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) - Nachweis der

    Der Antragsteller hat insoweit in seinem Antrag an den Landrat des Landkreises Gießen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten eines Opfertieres zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Fallgestaltung nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - 3 C 31.93 -, BVerwGE 99, 1, gewesen ist, wovon aber fehlerhaft der Bescheid des Landrates des Landkreises vom 10. April 1997 offensichtlich ausgeht.

    Denn § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG unterscheidet deutlich zwischen den beiden Fallgestaltungen des Schächtens, das unmittelbar durch zwingende religiöse Vorschriften vorgeschrieben ist, und der Frage, ob der Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere dem Mitglied einer Religionsgemeinschaft durch zwingende Vorschriften untersagt ist (BVerwG, U. v. 15.06.1995 - 3 C 31.93 - a. a. O.; OVG Hamburg, U. v. 14.09.1992 - Bf III 42/90 -, NVwZ 1994, 592).

    Entscheidend ist nach dem auch von dem Antragsteller in Bezug genommen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (- 3 C 31/93 -, a. a. O.), dass es eindeutige Regeln oder Vorschriften der betreffenden Religionsgemeinschaft gibt, die nach objektiver Feststellung als zwingend zu gelten haben.

mehr
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05  

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - (BVerwGE 99, 1), mit dem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Versorgung von sunnitischen Muslimen mit Fleisch- und Wurstwaren abgelehnt worden war, verweigerte der Beklagte dem Kläger weitere Ausnahmegenehmigungen.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04  

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Unter Religionsgemeinschaft ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (vgl. Urteil vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1, 3; von Campenhausen, in: v. Mangold/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. 3, 4. Aufl. 2001, Art. 137 WRV, Rn. 18; Morlok, in: Dreier, Grundgesetz, Bd. III, 2000, Art. 137 WRV, Rn. 26; Preuß, in: AK-GG, Art. 140, Rn. 44; Korioth, a.a.O., Rn. 14; Magen, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99  

    Tierschutzrecht

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1 ) entschieden hat, unterliegt es im Streitfall der Beurteilung der Gerichte, ob eine Norm der betreffenden Religionsgemeinschaft vorliegt, die nach dem Selbstverständnis der Mitglieder als zwingend zu gelten hat.
  • VG Darmstadt, 09.09.1999 - 3 E 952/99  
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  • VGH Hessen, 16.03.2000 - 11 TG 990/00  

    Tierschutz - Schächten von Tieren

    Allerdings bestehen Zweifel, ob im Sinne der von dem Bundesverwaltungsgericht insoweit aufgestellten Erfordernisse (BVerwG, U. v. 15.06.1995 - 3 C 31/93 -, NVwZ 1996, 61) die IRH "nach innen in der Lage ist, ihre Mitglieder zwingenden Vorschriften zu unterwerfen".

    Soweit der Antragsteller meint, es könne insoweit nicht auf die Ansicht religiöser Autoritäten über den Inhalt der islamischen Glaubensvorschriften ankommen, hat das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber schon in seinem oben genannten Urteil (U. v. 15.06.1995 - 3 C 31/93 -, a. a. O.) festgestellt, dass eine solche individuelle Sicht, die auf die jeweilige subjektive - wenn auch als zwingend empfundene - religiöse Überzeugung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft abstelle, mit dem Regelungsgehalt des Gesetzes nicht vereinbar sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02  

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts // Islamische

    1995 - 3 C 31.93 -, BVerwGE 99, 1 (3) und vom 14.11.1980 - 8 C 12.79 -, BVerwGE 61, 152 (154); Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, 1930, Art. 137 Anm. 2; Korioth, in: Maunz/Dürig, GG, a.a.O., Rdn. 14; Muckel, a.a.O.; Pieroth/Görisch, a.a.O., S. 938; Häußler, a.a.O., S. 263; Poscher, a.a.O., S. 58; ferner OVG Berlin, a.a.O., S. 555.
  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04  

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

    Unter Religionsgemeinschaft ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (BVerwG, U. v. 15.06.1995 - 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98  
  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04  

    Verbot eines Vereins, der zur Vernichtung Israels und zur Tötung von Menschen

  • ArbG Hamburg, 10.04.2006 - 21 BV 10/05  

    Arbeitslosenprojekt als Religionsgemeinschaft?

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2003 - 7 L 131/03  
  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1997 - 2 G 1012/97  
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