Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99 |
Schächten II
Zur Auslegung von § 4a II Nr. 2 2. Alt. TierSchG (Anm: Entscheidung weitgehend überholt durch «Schächten [BVerfG]»);
zur Frage, ob Art. 20a GG aF den Tierschutz einschließt (Hinweis: durch GG Grundgesetzänderung zum 1.8.02 ist der Tierschutz ausdrücklich in das GG Grundgesetz aufgenommen worden);
Art. 4 GG, die Religionsausübung steht gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV unter dem Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes (Abweichung von der Rechtsprechung des BVerfG)
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
GG Art. 4, 140; WRV Art. 136 Abs. 1; TierSchG §§ 1, 4 a
Tierschutzrecht - Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 4, Art. 140; WRV Art. 136 Abs. 1; Tier SchG § 1, § 4 a
- EKD
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot.
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veterinärrecht; Schafe
Verfahrensgang
- VG Darmstadt - 3 E 952/99<
- VG Darmstadt, 09.09.1999 - 3 E 952/99
- BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 112, 227
- NJW 2001, 1225
- DVBl 2001, 485
- DÖV 2001, 381
- NVwZ 2001, 570
Wird zitiert von ... (19)
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächterlaubnis für muslimischen Metzger
Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen modifiziert (vgl. BVerwGE 112, 227).Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen selbst in seinem Urteil vom 23. November 2000 (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlichrechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.
Die Frage nach der Existenz zwingender Vorschriften ist vielmehr für die konkrete, gegebenenfalls innerhalb einer solchen Glaubensrichtung bestehende Religionsgemeinschaft zu beantworten (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).
Dabei ist durch Nebenbestimmungen und die Überwachung ihrer Einhaltung ebenso wie bei der Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers auch in Bezug auf die besonderen Fertigkeiten des Schächtens sicherzustellen, dass die Belange des Tierschutzes so weit wie möglich gewahrt werden (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich insoweit auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 ), nach denen es sachgerecht und verhältnismäßig sei, dass der Gesetzgeber die Ausnahmegenehmigung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG an die gemeinsame Glaubensüberzeugung einer Religionsgemeinschaft geknüpft habe.Diesen Anforderungen entspricht die von dem Bundesverfassungsgericht vorgenommene Definition der "Religionsgemeinschaft" auch in Ansehung des Staatszieles Tierschutz, wie sie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem oben genannten Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40.99 -, a. a. O.) vorgeformt hat.
Maßgeblich ist das belegbare ernsthafte Bewusstsein einer für alle Gläubigen aus ihrem Glaubensverständnis heraus unausweichlichen Bindung (BVerwG, U. v. 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, a. a. O., S. 234 f.).
Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte in dem von dem Bundesverfassungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40/99 -, a. a. O., 236) darauf hingewiesen, es sei sicherzustellen, dass der Beklagte durch geeignete Nebenbestimmungen etwa hinsichtlich des Ortes der Schlachtung und der Person des Schlächters den Belangen des Tierschutzes so weit wie möglich Rechnung tragen werde.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00
Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das Grundrecht der Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben schützt, sondern ebenso die Freiheit des kultischen Handelns, des Werbens und der Propaganda (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236, 245; BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -).Dabei kann offen bleiben, ob das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit einschließlich des Rechts auf ungestörte Religionsausübung trotz des in Art. 4 GG fehlenden Gesetzesvorbehalts durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 WRV unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze gestellt wird und deshalb durch derartige Gesetze, die nicht speziell die Ausübung der Religionsfreiheit zum Gegenstand haben, also auch durch beamtenrechtliche Eignungsanforderungen, nach Maßgabe einer Güterabwägung, die dem hohen Wert des Rechts auf freie Religionsausübung Rechnung trägt, eingeschränkt werden kann (so nunmehr BVerwG, Urteil vom 23.11.2000, a.a.O.;… Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 136 WRV Nr. 2;… von Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., 1999, Art. 4 RdNr. 80).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08
Krypta im Keller syrisch-orthodoxer Kirche: Unzulässig!
Verhaltensregeln einer Religionsgemeinschaft müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als "zwingend" dergestalt erweisen, dass sie dem Betroffenen eine ansonsten unausweichliche seelische Bedrängnis ersparen (vgl. Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 = NJW 2001, 1225; vgl. auch Urteil vom 26.06.1974 - VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224 m.w.N.). - BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken. - BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
Erforderlich ist - ähnlich wie bei der Ausübung der Gewissensfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 45 ; 48, 127 ) -, dass es sich um eine zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (vgl. BVerfGE 32, 98 ; BVerwGE 112, 227 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts // Islamische …
2002 - 1 BvR 1783/99 -, BVerfGE 104, 337 (354); BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 (237 f.),. - VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest
Nach der zitierten Entscheidung des BVerfG sei es unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 23.11.2000 ( 3 C 40/99 -, BVerwGE 112, 227 ff) für die Annahme einer Religionsgemeinschaft nicht erforderlich, dass die Gemeinschaft im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfülle oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt sei, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.13 Das BVerwG hatte in seinem oben zitierten Urteil vom 23.11.2000 (a.a.O.) bereits festgestellt, dass die Antragstellerin keine Religionsgemeinschaft im Sinne des § 4 A Abs. 2 TierSchG sei, die ihre Mitglieder zwingenden Vorschriften zur Notwendigkeit des Schächtens unterwerfen könne.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2002 - 15 A 1676/00
Kommunalwahl: Freistellung von der Tätigkeit als Wahlhelfer aus Glaubensgründen
Sieht man die Glaubensfreiheit entgegen der Rechtsprechung des BVerfG durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 WRV unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze gestellt - so nunmehr BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40/99 -, NJW 2001, 1225 (1226), m.w.N.; ebenso v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 4. Aufl. 1999, zu Art. 4, Rz. 75 bis 77, 80 - , ergibt sich nichts anderes. - VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04
Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3
Es fehle ihr das erforderliche spezifische religiöse Profil (BVerwG, U. v. 23.11.2000 - 3 C 40.99 - BVerwGE 112, 227). - VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05
9-Jährige aus der islamischen Glaubensrichtung der Ahmadiyya muss am …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung; …
- VGH Hessen, 16.03.2000 - 11 TG 990/00
Tierschutz - Schächten von Tieren
- VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 548/02
Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten
- BVerwG, 14.12.2002 - 3 C 3.02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - 20 A 1108/03
- VG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 K 515/03
Schlächtung von Tieren; Ausnahmegenehmigung; Anforderungen an die Darlegung
- VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer …
