Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87   

Schallschutzfenster

Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 Abs. 6 BauGB, Konfliktbewältigung;

§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 80, 184
  • NJW 1989, 467
  • NVwZ 1989, 251
  • DVBl 1988, 1167
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Wird zitiert von ... (65)  

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98  

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Neubau einer Umgehungsstraße zu ortsnah?

    Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) können der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein.

    Denn auf Geld gerichtete Ansprüche können nicht Gegenstand einer bauplanerischen Festsetzung sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94  

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) fallen hierunter auch der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes.

    Ein solcher gesetzlicher Erstattungsanspruch, der voraussetzt, daß der Berechtigte selbst Maßnahmen des passiven Schallschutzes an der baulichen Anlage ergreift, kann aber nicht Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - aaO.).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449  

    Schallschutz gegen Lärmzuwachs auf Straße

    Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.*).

    Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.

    Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).

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  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88  

    Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans

    Straßen können statt auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses auch auf Grund eines gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Verkehrsflächen festsetzenden Bebauungsplanes, sogar im Wege sogenannter "isolierter Straßenplanung" gebaut werden (BVerwG, Beschluß vom 07.09.1988 -- 4 N 1.87 -- BRS 48 Nr. 15 m.w.N.).

    Der in dieser Entscheidung vorausgesetzten Wahlmöglichkeit zwischen beiden Verfahren (vgl. dazu im einzelnen Fickert, BauR 1988, 678 ff.; kritisch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.1988, a.a.O., auch Geiger, Bay.VBl. 1989, 89 f.), stehen Besonderheiten der Sachlage im vorliegenden Verfahren nicht entgegen.

    Es wird die Auffassung vertreten, daß es in Fällen, in denen eine Straße durch bebautes Gelände führt, bei ordnungsgemäßer Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (OVG Lüneburg, U. v. 24.05.1984 -- 6 C 15/83 -- NVwZ 1986, 53 unter Berufung auf BVerwG, DVBl. 1971, 746 und BVerwGE 47, 144 ; offengelassen BVerwG, B. v. 07.09.1988, a.a.O).

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89  

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Das Normenkontrollgericht hat also im Wege der Auslegung des Bebauungsplans ermittelt, daß er Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184 = DVBl 1988, 1167 = ZfBR 1989, 35 ) festsetze.

    Ob dies auch schon für § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG galt (vgl. dazu BVerwGE 80, 184 [186]) und ob daraus folgt, daß bestimmte Immissions- oder Emissionswerte nicht einmal zur Konkretisierung dieser Maßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden dürfen, kann hier offenbleiben; denn jedenfalls genügt es, daß der Bebauungsplan die baulichen oder technischen Vorkehrungen als solche festsetzt.

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039  

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

    Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.

    Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.

    Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91  

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Die Beeinträchtigungen können aber auch wegen ihrer unvermeidbaren Intensität und überwiegender öffentlicher Belange im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG einen finanziellen Ausgleich erfordern (vgl. BVerfGE 58, 137 [147 ff.]; 79, 174 [192]; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17 - 19.84 - BVerwGE 77, 295 [297 f.]; Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 47.89 - BVerwGE 84, 361 [367 f.]; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 - [zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - BVerwGE 80, 184 [190]; B. Sommer ZfBR 1990, 54 ff. [55]).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040  

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

    Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.

    Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.

    Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92  

    Naturschutzverordnung

    Neben der Gewährung von Geldleistungen kommen als weitere Mittel des Verhältnismäßigkeitsausgleichs etwa Dispense, Übergangsregelungen oder - bei eigentumsstörenden Immissionen - die Schaffung technischer Schutzvorkehrungen in Betracht (vgl. zu letzterem § 74 Abs. 2 VwVfG sowie BVerwGE 80, 184 [190 ff.]; 87, 332 [381, 383]; BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 12 f.).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91  

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Dem entspricht auch die Grenze, deren Überschreitung eine Entschädigungspflicht nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinaus), § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG (nachteilige Wirkungen) oder § 42 Abs. 2 Satz 1 BImSchG (Überschreitung der in der Rechtsverordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte) auslösen kann (BVerwGE 79, 254; 80, 184; 81, 197; 87, 332; BGHZ 111, 63 ).
  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99  

    Bauleitplanung für Hafen

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92  

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88  

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04  

    Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92  

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90  

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373  
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87  

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96  

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97  

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 119/09  
  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89  

    Schutz der Anlieger vor

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07  

    Überplanung einer Bundesstraße mit Autobahnanschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1996 - 7a D 122/94  

    Bauleitplanung: Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauunsplänen in

  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91  

    Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08  

    Anspruch auf Festsetzung von verkehrsberuhigtem Bereich?

  • VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198  
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99  

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 11 E 469/08  
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94  

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10  

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06  

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88  

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91  

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07  

    Normenkontrolle gegen innerstädtische Entlastungsstraße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09  

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

  • VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05  

    Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines

  • BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06  

    Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89  

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2004 - 3 S 2517/03  

    Nutzungskonflikt zwischen Gärtnerei und Wohnbebauung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 7 D 122/06  
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09  

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90  

    Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95  

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten

  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97  

    Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des

  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11  

    Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 11a D 48/91  

    Bauleitplanung: Beschränkung der in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen

  • OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90  

    Anspruch der Nachbarn auf Lärmschutzwall; Lärmschutzwall; Nachbaranspruch;

  • BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97  

    Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 1 K 3742/99  

    Entstehung einer Gemengelage durch Planung; Bebauungsplan; Abwägungsmängel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 3784/00  

    Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02  

    Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 117/03  

    Rechtsschutzinteresse bei Straßenplanung durch Bebauungsplan

  • VG Koblenz, 26.04.2010 - 4 K 1138/09  

    Schutzplankenanbringung zum Schutz des Grundstücks - Anspruch?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 11a B 885/92  

    Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91  

    Bebauungsplan für Umgehungsstraße; Lärmschutz und Landschaftschutz; Bundesstraße;

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01  

    Unzureichende Auseinandersetzung mit einem Gutachten in der Abwägung;;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1993 - 11a B 2255/93  

    Bauleitplanung: Fehlende hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung von

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 3499/00  

    Abwägungsgebot; Konfliktverlagerung; Mangel (Finanzierbarkeit);

  • VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02  

    Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG

  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88  

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

  • BVerwG, 09.08.2000 - 4 BN 30.00  
  • OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 95/03  

    Sportanlage; Verkehrslärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99  
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00  

    Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern; Abwägung;

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