Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98   

Scheckeinziehung durch Sequester

§ 46 KO;

§ 106 KO, Sequester, Haftung entsprechend § 82 KO;

Sicherungsabtretung, Einziehungsbefugnis des Gemeinschuldners auch bei wirtschaftlicher Krise, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO;

Parteierweiterung in der Berufungsinstanz, unbeachtliche mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • rws-verlag.de

    Kein automatischer Verlust der Einziehungsbefugnis des Sicherungszedenten bezüglich von ihm abgetretener Forderungen bei Eintritt des Sequestration

  • Deutsches Notarinstitut

    KO §§ 46, 106

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO §§ 46, 106
    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Wegfall der in Sicherungsabrede vereinbarten Einziehungsbefugnis bei Anordnung von Sequestrationsmaßnahmen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein automatischer Verlust der Einziehungsbefugnis des Sicherungszedenten bei Eintritt der Sequestration

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein automatischer Verlust der Einziehungsbefugnis des Sicherungszedenten bei Eintritt der Sequestration

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 144, 192
  • NJW 2000, 1950
  • ZIP 2000, 895
  • MDR 2000, 848
  • WM 2000, 1052
  • BB 2000, 2222
  • NJW-RR 2000, 1433
  • NZI 2000, 306
  • DB 2000, 1509



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03  

    Rechtsfähigkeit der in einem EFTA-Staat (hier: Liechtenstein) gegründeten AG mit

    a) Haben die Mietschuldner trotz der von der Klägerin behaupteten Offenlegung der Zession gutgläubig vor Konkurseröffnung auf ein Konto der Gemeinschuldnerin oder des Sequesters zur Tilgung der Forderungen gezahlt, so hat die Klägerin als Zessionarin nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung weder ein Recht auf Ersatzaussonderung oder Ersatzabsonderung (§ 46 KO) noch einen Anspruch aus § 816 Abs. 2 BGB wegen rechtloser Bereicherung der Masse (vgl. BGHZ 144, 192, 193 ff. m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1990 - IX ZR 270/89, ZIP 1990, 1417 ff.; Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785 f.).

    Ein eventueller Anspruch nach § 816 Abs. 2 BGB wegen unberechtigten Forderungseinzuges wäre, da ebenfalls vor Konkurseröffnung entstanden, nur einfache Konkursforderung (BGHZ 144, 192, 195).

    c) Eine - das Klagebegehren etwa ausnahmsweise rechtfertigende - treuhänderische Bindung des Sequesters zugunsten der Klägerin ist hinsichtlich der Mietzahlungen nicht vorgetragen worden (vgl. BGHZ 144, 192, 195).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99  

    Insolvenzrecht - Folgen einer Insolvenz bei teilbaren Leistungen

    Ein Ersatzabsonderungsrecht entsprechend § 46 KO setzt voraus, daß entweder das "Recht auf die Gegenleistung" noch vorhanden ist oder daß die Gegenleistung nach Konkurseröffnung zur Masse gezogen wurde (BGHZ 139, 319, 321; 144, 192, 194; BGH, Urt. v. 5. März 1998 - IX ZR 265/97, ZIP 1998, 655, 657).

    Bei der Einziehung einer Forderung ist eine Gegenleistung, die an den Berechtigten abgetreten werden könnte, nicht vorhanden (BGHZ 144, 192, 194 m.w.N.).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 185/04  

    Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung durch Einziehungsermächtigung

    Durch die wirtschaftliche Krise hatte die Schuldnerin die Einziehungsbefugnis nicht verloren (BGHZ 144, 192, 198; MünchKomm-InsO/Ganter, § 51 Rn. 181).

    Erforderlich hierfür wäre vielmehr gewesen, dass die Beklagte als Sicherungszessionarin von ihrem Recht zum Widerruf der Einziehungsbefugnis Gebrauch gemacht hätte (BGHZ 144, 192, 199 f).

    Der für das Absonderungsrecht analog anwendbare § 48 InsO greift nur bei unberechtigter Einziehung ein (BGHZ 144, 192, 198; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 328; v. 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03 z.V.b.; HK-InsO/Eickmann, aaO § 48 Rn. 16 f; MünchKomm-InsO/Ganter, vor §§ 49 bis 52 Rn. 167 ff, 171).

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  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00  

    Insolvenzrecht - Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Hierbei hat der vorläufige Insolvenzverwalter jeweils seine Berechtigung gerade im Verhältnis zu den Sicherungsnehmern zu prüfen und die vertraglichen sowie gesetzlichen Grenzen genau zu wahren (vgl. BGH, Urt. v. 6. April 2000 - IX ZR 422/98, ZIP 2000, 895, 896 ff, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02  

    Immobilien - Insolvenz des Verwalters: Aussonderungsrecht bei Veruntreuung?

    Solange sie die Einziehungsbefugnis dem Gläubiger gegenüber hatte, konnten durch die Einziehung keine Ansprüche nach § 48 InsO ausgelöst werden (vgl. BGHZ 144, 192, 197 f zu § 46 KO).

    Eine der Gemeinschuldnerin erteilte Einziehungsermächtigung wäre weder durch den Eintritt der finanziellen Krise noch durch die vorläufigen Maßnahmen des Insolvenzgerichts erloschen (BGHZ 144, 192, 199).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07  
    Die Klägerin hätte als Sicherungszessionarin von ihrem Recht zum Widerruf der Einziehungsbefugnis Gebrauch machen können (BGHZ 144, 192, 199 f).

    Die Einzugsermächtigung endet auch weder mit Eingang des Insolvenzantrags noch mit der Anordnung vorläufiger gerichtlicher Maßnahmen nach § 21 InsO automatisch (BGHZ 144, 192, 198; MünchKomm-lnsO/Ganter, § 51 Rn. 181; Uhlenbruck § 21 Rdn 38).

    Deshalb bleibt der vorläufige Verwalter im Verhältnis zur Zessionarin grundsätzlich so lange berechtigt, zur Sicherheit abgetretene Forderungen einziehen, als der Schuldner eine nicht widerrufene Einziehungsermächtigung besitzt (vgl. Uhlenbruck, a.a.O., § 21 Rdn 38; BGHZ 144, 192).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 23 U 149/05  

    Insolvenz: Einziehung von zur Sicherheit abgetretener Forderungen im vorläufigen

    Die Gutschriften auf dem Anderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters sind dem Vermögen der Schuldnerin damit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zugeflossen (vgl. BGH ZIP 2000, 895; 1990, 1417f); dass damals bereits die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet war, hat auf das Ergebnis keinen Einfluss (so auch BGH aaO).

    Auf dem vom Beklagten in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter eingerichteten Konto bestand auch keine treuhänderische Bindung zugunsten der Klägerin, denn eine Zuordnung der Zahlungseingänge zum wirtschaftlichen Vermögen der Klägerin würde mindestens voraussetzen, dass der Beklagte das Konto tatsächlich - auch - zugunsten der Zessionare etwaiger zur Sicherung abgetretener Forderungen eingerichtet und unterhalten hätte (vgl. BGH ZIP 2000, 895; 1979, 1551; BGHZ 109, 47).

    Ein etwaiger Anspruch nach § 816 Abs. 2 BGB, der der Klägerin zustehen würde, wenn der Beklagte die Forderungen unberechtigt eingezogen hätte, wäre, da er ebenfalls vor Konkurseröffnung entstanden wäre, jedenfalls nur einfache Konkursforderung (BGH ZIP 2000, 895 mwN; im übrigen s.u.).

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZR 65/09  

    Insolvenzrecht - Pflicht zur abgesonderten Befriedung des Sicherungsnehmers

    1) Noch unter der Geltung der Konkursordnung hat der Senat entschieden, dass der Gläubiger, der ihm zustehende Forderungen zur Absicherung von eigenen Verbindlichkeiten abgetreten hat, die ihm in der Sicherungsvereinbarung eingeräumte Befugnis, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, nicht ohne weiteres verliert, wenn er in eine finanzielle Krise gerät, die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen beantragt wird und Sequestrationsmaßnahmen angeordnet werden (BGHZ 144, 192, 198 ff).

    Das Fortbestehen der Einzugsermächtigung hat der Senat insbesondere deshalb für erforderlich gehalten, weil die im Gesetz vorausgesetzte Fortführung eines Unternehmens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO) kaum möglich wäre, wenn ein wesentlicher Teil des Umlaufvermögens - eben die sehr häufig als Sicherheit an ein Kreditinstitut abgetretenen Forderungen - bereits blockiert wären (BGHZ 144, 192, 199).

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02  

    Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

    Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind dagegen Verwertungs- und Abwicklungsmaßnahmen aus eigenem Recht in der Regel nicht gestattet (BGHZ 144, 192, 199; BGH, Urt. v. 11. Juli 2002 aaO S. 1632; Urt. v. 20. Februar 2003 - IX ZR 81/02, ZIP 2003, 632, 634 f).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01  

    Insolvenzrecht - Verwertung einer bereits abgetretenen Forderung

    Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind dagegen Verwertungs- und Abwicklungsmaßnahmen aus eigenem Recht in der Regel nicht gestattet (vgl. BGHZ 144, 192, 199; HK-InsO/Kirchhof aaO § 22 Rn. 7 f).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 174/04  

    Insolvenzrecht - Zum Umfang des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters

  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 127/05  

    Insolvenzrecht - Sicherungsabtretung als inkongruente Sicherung anfechtbar

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 90/08  

    Kauf künftiger Forderungen bleibt insolvenzfest

  • BGH, 20.11.2003 - IX ZR 259/02  

    Insolvenzrecht - Verwertungskostenpauschale

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 10/04  

    Einziehungsbefugnis des Sicherungszessionars im Konkurs bzw. in der Insolvenz

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZR 2/06  

    Insolvenzrecht - EInziehung von Forderungen durch vorläufigen Verwalter

  • OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01  

    Ersatzabsonderungsrecht bei unberechtigter Verwendung eines Schecks im Rahmen

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09  

    Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10  

    Insolvenzrecht - Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08  

    Rechtsanwälte - Verwendung der Ich-Form in Schriftsätzen

  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06  

    Insolvenzrecht - Einzug von Forderungen durch insolventes Bauunternehmen?

  • OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06  

    Insolvenz des Geschäftsraummieters: Anspruch des Vermieters gegen den

  • OLG Dresden, 21.11.2008 - 8 U 1380/08  

    Rechtsfolgen der Auskehr eines verpfändeten Sparguthabens an den Kunden der Bank

  • OLG Köln, 07.10.2004 - 2 U 76/04  
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06  

    Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

  • LG Hamburg, 07.02.2007 - 322 O 5/06  

    Die Klägerin nimmt den Beklagten als Insolvenzverwalter auf Zahlung in Anspruch

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