Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80 |
Schlachthof im Iran
§ 323 BGB <Fassung bis 31.12.01>, vorübergehende Unmöglichkeit steht endgültiger Unmöglichkeit bei Unzumutbarkeit längeren Abwartens gleich;
§ 645 Abs. 1 Satz 1 BGB
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurakopf
Iranfall
- Prof. Dr. Lorenz
Vorübergehende Unmöglichkeit als endgültige Unmöglichkeit bei Unzumutbarkeit weiteren Abwartens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkvertrag - Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Anspruch des Unternehmers auf Zahlung des Werklohns bei - wegen der innenpolitischen Situation im Iran - noch nicht erbrachter Leistung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 83, 197
- NJW 1982, 1458
- ZIP 1982, 704
- MDR 1982, 660
- BauR 1982, 273
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
Wohnungseigentum - Umschreibung des Eigentums
Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden nur dann gleichzuachten, wenn durch das Hindernis die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt ist und der einen oder anderen Partei bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange nicht mehr zugemutet werden könnte, die Leistung dann noch zu fordern oder zu erbringen (…BGH, Urt. v. 27. Mai 1953, VI ZR 230/52, LM BGB § 275 Nr. 3;… Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, LM BGB § 275 Nr. 7; Senat BGHZ 47, 48, 50; BGHZ 83, 197, 200).Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (…Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4;… BGH, Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, aaO; BGHZ 83, 197, 200).
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
AGB - Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Das in der angegriffenen Klausel vorgesehene vertragliche Rücktrittsrecht des Käufers, das ohne weitere Voraussetzungen immer schon dann besteht, wenn seit Eintritt der Störung eine viermonatige Frist verstrichen ist, wäre möglicherweise, ohne daß dies hier abschließender Entscheidung bedarf, ungeachtet der Dauer der Frist unbedenklich, wenn dadurch die gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt begründeten gesetzlichen Rücktrittsrechte des Käufers, etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung des Verkäufers, die ausnahmsweise auch durch ein vorübergehendes Erfüllungshindernis begründet sein kann (BGHZ 47, 48, 50; 83, 197, 200), unberührt blieben. - OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 82, 1458) kann der ausscheidende Gesellschafter zudem auch bei nicht andauerndem Unvermögen entsprechend §§ 280 Abs. 1, 275 Abs. 2 BGB dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch das vorübergehende Unvermögen in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.Wie bereits erwähnt, kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Schadensersatzanspruch bei nicht andauerndem Unvermögen nur dann in Betracht, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch in Frage gestellt ist oder aber im Zusammenhang mit dem Gesamtverhalten des Schuldners von einer so schwerwiegenden Unzuverlässigkeit desselben auszugehen ist, dass dem Gläubiger nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile das Festhalten am vertraglichen Erfüllungsanspruch nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 69, 975; 78, 260; 82, 1458).
- BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03
Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ist ein an sich zeitweiliges Erfüllungshindernis - wie der Ausbruch eines Krieges oder innerer Unruhen, wenn deren Ende nicht absehbar ist - einem dauernden gleich zu achten, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die vorübergehende Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann; dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Hindernisses zu beurteilen (BGHZ 83, 197, 200 f.). - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Bauwerksleistung: Nachträglicher Einbau einer Einbauküche
Damit war unter Verwendung von vertretbaren Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke des Klägers geeignetes Werk herzustellen (vgl. Senat: BGHZ 83, 197, 199; NJW 1987, 837 (in BGHZ 99, 160 insoweit nicht abgedruckt)). - BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90
AGB - Allgemeines Vertragsrecht- Unangemessener Gewährleistungsausschluß in AGB
Die Verträge stellen sich somit rechtlich als Werklieferungsverträge über die Herstellung nicht vertretbarer Sachen dar, auf die nach § BGB § 651 BGB § 651 Absatz I BGB überwiegend Werkvertragsrecht anwendbar ist (vgl. BGHZ 83, BGHZ 83 Seite 197 (BGHZ 83 Seite 199) = NJW 1982, NJW Jahr 1982 Seite 1458 = LM § BGB § 645 BGB Nr. 6; OLG Hamm, BB 1986, BB Jahr 1986 Seite 555 (BB Jahr 1986 Seite 556); Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., Vorb. - OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
Daß das bis zur Schaffung aller Voraussetzungen eintretende Erfüllungshindernis einem dauernden gleichzusetzen ist, weil hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt wird und deshalb den Klägern nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Parteien die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (BGHZ 47, 48, 50 f.; 83, 197, 200; BGH NJW-RR 1996, 48, 49), ist nicht ersichtlich. - BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
KG Berlin
Unter diesen Umständen mußte eine Genehmigung nach der GVVO-DDR aus der maßgeblichen Sicht bei Eintritt des Leistungshindernisses im Jahre 1963 (vgl. hierzu BGHZ 83, 197, 200 f.) von vornherein auf Dauer ausgeschlossen erscheinen. - BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83
Erbbaurechtsbestellung und Änderung des Bebauungsplans
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
Bauvertrag - Baugrundrisiko bei Zusammenbruch eines Bohrkanals
Dieser Gesichtspunkt der Gefahrennähe hat die Rechtsprechung bewogen, § 645 etwa dann anzuwenden, wenn der Besteller (als Generalunternehmer) dem Bauunternehmer aus in der Person des Bauherrn liegenden Gründen das Baugrundstück nicht zur Verfügung stellen konnte (OLG München NJW-RR 92, 348), oder wenn eine vom Unternehmer übernommene Montageleistung im Ausland wegen der dortigen politischen Verhältnisse nicht erbracht werden konnte (BGHZ 83, 197 ff.). - OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06
Bauvertrag - Rügeobliegenheit bei Montage einer Kartoffelchips-Produktionsanlage
- OVG Sachsen, 06.07.2005 - 2 B 263/05
Prüfingenieur: Nichtbeendigung des Auftrags: Vergütung
- OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 224/08
Immobilien - Grundstückskauf: Störung der Geschäftsgrundlage
- OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10
Anspruch auf Erfüllung eines 1940 auf dem späteren Gebiet der ehemaligen DDR …
- OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90
Bereitstellungspflicht des Generalunternehmers bzw. Bauherrn
- OLG Brandenburg, 20.09.2011 - 4 U 195/10
- OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
Erlöschen einer Vormerkung, die einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem …
- AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98
Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis …
- OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 212/97
Wiederaufleben der Gewährleistungsansprüche bei Verzug des Verkäufers mit der …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 12 U 124/96
Sie publizieren im Internet?