Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67   

Schläge mit Gewehrkolben

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 21, 283
  • NJW 1967, 2319



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68  

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 112, 268, 270; 15, 291, 297; 21, 283).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98  

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat ( BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99  

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen ( BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
mehr
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88  

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Das Erfordernis der Absicht setzt nicht voraus, daß der Täter den Eintritt der in der Vorschrift bezeichneten Folge als sicher annimmt; sofern er die Folge anstrebt, genügt es, wenn er ihren Eintritt für möglich hält (BGHSt 18, 246, 248; 21, 283, 284; BGH NJW 1981, 2204 ; Cramer in Schönke/Schröder 23. Aufl. StGB § 15 ; Lackner in LK 10. Aufl. StGB § 263 Rdn. 261, 263; ders., StGB 17. Aufl. § 15 Anm. II 3 a aa; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 15 Rdn. 6).
  • KG, 09.10.2008 - 1 AR 678/06  

    Innere Tatseite und hinreichender Tatverdacht bei einem durch einen Arzt

    Wenn dem so ist, ist es - wie bereits erwähnt - nicht nur gleichgültig, ob der Täter die Verwirklichung dieses Erfolges für sicher oder nur für möglich hält, sondern auch, ob er ihn wünscht oder bedauert (BGHSt 21, 283).
  • FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10  

    Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster

    In Anlehnung an die im Strafrecht geltenden Grundsätze (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 26. Juli 1967 2 StR 368/67; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 15 Rz. 67) erfordert das Vorliegen einer Absicht auf der Willensebene ein zielgerichtetes Erstreben des Erfolges, während es auf der Wissensebene genügt, den Erfolgseintritt für möglich zu halten.
  • KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08  

    Embryonenschutzgesetz: Strafbarkeit von Präimplantationsdiagnostik;

    Wenn dem so ist, ist es - wie bereits erwähnt - nicht nur gleichgültig, ob der Täter die Verwirklichung dieses Erfolges für sicher oder nur für möglich hält, sondern auch, ob er ihn wünscht oder bedauert (BGHSt 21, 283).
  • KG, 12.07.2006 - 1 Ss 180/06  
    Diesen muß der Täter willentlich antizipiert haben (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; 21, 283, 285; 7, 363, 369; BGH NStZ 1987, 362 mit Anm. Puppe; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 15 Rdnr. 9 ff. m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92  
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