Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01   

Schlaganfall des Gefangenen

§ 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), zur Möglichkeit, in der zweiten Instanz den Schmerzensgeldantrag zu erhöhen

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • Alpmann Schmidt

    BGB § 209 Abs. 1 (i.d.F. bis 31.12.2001) § 843 Abs. 1 Alt. 1 ; BSHG § 2 ; SGB X § 116 Abs. 1 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;

  • openjur.de
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatzantrag (unbeziffert) und Größenordnung in der Berufungsinstanz - Erwerbsschaden bei Sozialhilfeempfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der Berufungsinstanz; Erwerbsschaden eines Sozialhilfeempfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Erwerbsschaden eines Sozialhilfeempfängers

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 3769
  • MDR 2003, 26
  • NZV 2002, 557
  • VersR 2002, 1521
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04  

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    a) Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats der Geschädigte trotz des Übergangs seines Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gegenüber dem Schädiger auch weiterhin zur Einforderung der Schadensersatzleistung befugt bleibt (Senatsurteile BGHZ 133, 129, 135; 131, 274, 283 f. und vom 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595, 596 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 - NJW 2002, 3769, 3770).

    Einen ihm grundsätzlich möglichen Antrag auf Zahlung an den Sozialhilfeträger (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 - NJW 2002, 3769; Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 30, Rn. 38) hat der Kläger nicht gestellt.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07  

    Talking to Addison

    In diesem Fall reicht es aus, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (BGH, Urt. v. 10.10.2002 - III ZR 205/01, NJW 2002, 3769).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 78/03  

    Verfahrensrecht - Teilklage: Klageerweiterung für Berufungszulassung möglich?

    Wird ihm ein unter dem geäußerten Mindestbetrag liegendes Schmerzensgeld zugesprochen, ergibt sich die Beschwer aus der Differenz zwischen dem Mindestbetrag und dem Zugesprochenen (so zuletzt auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 - VersR 2002, 1521, 1522, sub I 1).

    Ungeachtet der Frage, wie die Geltendmachung eines höheren Schmerzensgeldes rechtlich zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 - aaO, S. 1522), und ungeachtet der Tatsache, daß eine möglicherweise darin liegende Klageerweiterung im Rechtsmittelverfahren nur in eingeschränktem Umfang (im Berufungsverfahren) oder überhaupt nicht (im Revisionsverfahren) möglich ist, setzt eine Erweiterung des Anspruchsumfangs jedenfalls voraus, daß das Rechtsmittel als solches zulässig eingelegt werden kann.

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