Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94   

Schlangenlinien

§ 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', Beifahrer;

§ 240 StGB, Ausbremsen

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Abgrenzung abstrakte - konkrete Gefährdung in Bezug auf einen Fzg-Insassen, wenn der Fzg-Führer absolut fahruntauglich ist

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Herabgesetzte Beweisanforderungen bei Gefährdungsschilderung durch Zeugen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Wann liegt konkrete Gefährdung eines Beifahrers vor?

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 3131
  • NStZ 1996, 83
  • MDR 1995, 798
  • NZV 1995, 325
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Wird zitiert von ... (33)  

  • OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08  

    Nötigung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals Gewalt beim Herunterbremsen und

    Diese Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB können auch bei Vorgängen im Straßenverkehr gegeben sein (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 f.; BGH NJW 1995, 3131 ff.; BayObLGSt 2001, 88 ff.; Fischer, StGB, § 240 Rn. 15 m.w.N.).

    Auf der Grundlage dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte an, dass das sog. Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers durch einen anderen Kraftfahrer sich als Gewalt in dem vorgenannten Sinn darstellen kann (BGH NJW 1995, 3131, 3133 f.; OLG Stuttgart NJW 1995, 2647 f.; OLG Köln NVZ 1995, 405; siehe auch BayObLGSt 2001, 88, ff.).

    Vielmehr gehe von dem abgebremsten Fahrzeug nicht allein eine psychische Zwangswirkung aus, sondern der Täter wirke durch die Errichtung eines physischen Hindernisses mittels seines Fahrzeugs jedenfalls auch auf die Entschlussfreiheit des nachfolgenden Fahrers ein (BGH NJW 1995, 3131, 3133; siehe auch BayObLGSt 2001, 88, 90).

    Dementsprechend ist anerkannt, dass eine strafbare Nötigung durch Anwendung von Gewalt in den Konstellationen der sog. Vollbremsung vorliegt, indem der genötigte, dem Täter nachfolgende Kraftfahrer zum Anhalten gezwungen wird (BGH NJW 1995, 3131, 3133; BayObLGSt 2001, 88, 90 f.).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90  

    Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 139/01  

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Aufdrängung einer

    Diese Umstände deuten darauf hin, daß der Angeklagte noch in der Lage war, kontrolliert mit Betäubungsmitteln umzugehen (vgl. BGH NJW 1995, 3131, 3133).

    Erforderlich ist jedoch ein Mißbrauch, der den Grad psychischer Abhängigkeit erreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 und 5; BGH NJW 1995, 3131, 3133, insoweit in NStZ 1996, 83 nicht abgedruckt; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 64 Rdn. 40; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 64 Rdn. 3; Lackner StGB 23. Aufl. § 64 Rdn. 2).

    Diese Umstände deuten darauf hin, daß der Angeklagte noch in der Lage war, kontrolliert mit Betäubungsmitteln umzugehen (vgl. BGH NJW 1995, 3131, 3133).

mehr
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05  

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    In dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NJW 1995, 3131 mit weiteren Nachweisen; so genannter "Beinaheunfall").

    b) Auch wenn man mit dem BGH (vgl. BGH NJW 1995, 3131, 3132) wertende Umschreibungen der Gefahrensituation für die tatsächlichen Feststellungen einer Verurteilung nach § 315c StGB zulässt, genügt das angegriffene Urteil den an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellenden Anforderungen nicht.

    Erforderlich, aber auch ausreichend, sei vielmehr eine besonders sorgfältige, die Gefahren ungenauer Beschreibungen und ihren geringeren Beweiswert berücksichtigende richterliche Beweiswürdigung (BGH NJW 1995, 3131, 3132; vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366; LK/König, StGB, 11. Aufl. 2001, § 315 Rn. 65).

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95  

    Durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    »Zum Eintritt der konkreten Gefahr für den Fahrer und dessen Fahrzeug, wenn an dem Fahrzeug ein Bremsschlauch durchtrennt wurde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 = NZV 1995, 325 ; Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84 = NStZ 1985, 263 ).«.

    Wie er bereits in seiner § 315c StGB betreffenden Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 (BGH NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296 ) - ausgeführt hat, kann eine konkrete Gefahr, soll die Grenze zur abstrakten Gefahr nicht verwischt werden, nur dann angenommen werden, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt hat; in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.

    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall", also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, daß "das noch einmal gut gegangen sei" (BGH NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296, 297).

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11  

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Kritische Verkehrssituationen erfüllen diese Voraussetzungen im Allgemeinen nur, wenn sie sich aus der Perspektive eines objektiven Beobachters als ein "Beinahe-Unfall" darstellen (BGH NJW 1995, 3131).

    Kritische Verkehrssituationen erfüllen diese Voraussetzungen im Allgemeinen nur, wenn sie sich aus der Perspektive eines objektiven Beobachters als ein "Beinahe-Unfall" darstellen (Senatsurteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131; SSW-StGB/Ernemann § 315b Rn. 16).

    Das dadurch begründete besondere Unfallrisiko stellt sich nur als eine - wenn auch möglicherweise erhebliche - Steigerung des allgemeinen Unfallrisikos dar, ohne die darin liegende abstrakte Gefahr bereits im Sinne von § 315b StGB zu konkretisieren (Senatsurteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131).

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99  

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Der Täter wirkt auf die Entschlußfreiheit des nachfolgenden Fahrers (jedenfalls auch) durch die Errichtung eines unüberwindbaren physischen Hindernisses ein, durch das die beabsichtigte Fortbewegung unterbunden wird (BGH NJW 1995, 3131, 3133 = NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296; BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643, 2644 = NStZ 1995, 541, 542 = NZV 1995, 453).

    Unter diesem Gesichtspunkt kann Nötigung insbesondere durch willkürliches Abbremsen aus verkehrsfremden Gründen mit dem Ziel, den nachfolgenden Fahrzeugführer zu einer Vollbremsung zu zwingen, begangen werden (BGH NJW 1995, 3131, 3133 = NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296; OLG Düsseldorf VRS 73, 41 f.; Senat VRS 93, 338 = NZV 1997, 318 m. w. Nachw.; SenE v. 09.01.1998 - Ss 592/97 -; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 240 Rdnr. 28).

  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung für die Herbeiführung einer konkreten Gefahr über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB und Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB).

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB und Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB).

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97  
    Die Entscheidung des BVerfG vom 10.01.1995 (NJW 1995, 1141 = NStZ 1995, 275) gibt dem Senat keinen Anlaß, diesen im Ergebnis im wesentlichen auf die psychische Zwangwirkung bei dem Opfer abstellenden Gewaltbegriff für den Bereich des Straßenverkehrs aufzugeben (so auch BGH, NJW 1995, 2643 = NZV 1995, 453; BGH, NJW 1995, 3131 = NZV 1995; 325 = DAR 1995, 296; vgl. auch zur Abgrenzung BGHSt 41, 231 = NJW 1996, 203 = NZV 1995, 493 [keine Gewaltanwendung durch den Münchener Fahrbahngeher]; OLG Stuttgart, Justiz 1995, 206 = NZV 1995, 285; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2245 ).

    Denn es handelte sich nach den Feststellungen nicht um ein sogenanntes Ausbremsen" im geläufigen Sinne (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1995, 3131 (3133]), d. h. darum, daß ein Kraftfahrer einen anderen Kraftfahrer aus verkehrsfremden Gründen absichtlich durch plötzliches Bremsen zum Anhalten zwingt.

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Vielmehr wirkten die Täter auf die Entschlußfreiheit der Verantwortlichen der Preussen Elektra AG - jedenfalls auch - durch die Errichtung eines physischen Hindernisses ein, das, wie sie wußten, entweder nicht oder allenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Schäden überwunden werden konnte (BGH NJW 1995, 3131, 3133; OLG Karlsruhe NJW 1996, 1551; Hoyer JuS 1996, 200, 202; Tröndle aaO § 240 Rdn. 5, 12; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 240 Rdn. 8).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02  

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09  

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95  

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95  
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95  

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02  

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

  • BayObLG, 06.07.2001 - 1St RR 57/01  

    Nötigung durch zu langsames Fahren

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98  
  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02  

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08  

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

  • OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06  

    Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss 510/04  

    Keine konkrete Straßenverkehrsgefährdung bei gelungenem Ausweichmanöver des

  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96  
  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95  

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96  
  • OLG Braunschweig, 20.11.2001 - 1 Ss 67/01  

    Revision in Strafsachen: Verschärfung des Schuldspruchs bei Revision nur des

  • AG Lüdinghausen, 14.06.2005 - 16 Cs 81 Js 583/05  

    Im Einzelfall freie Fahrt trotz Fahrverbot

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95  
  • BayObLG, 16.01.1996 - 1St RR 215/95  
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 158/96  
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06  

    Erforderlich für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ist eine

  • OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96  
  • LG Münster, 14.06.2005 - 16 Cs 81 Js 583/04  
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