Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86   

Schlankheitspillen

§ 263 StGB, vereinbartes Rücktrittsrecht, ausgetauschte Leistungen, § 123 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 263

  • jurawelt.com

    Frage des Vermögensschadens beim Betrug im Falle eines vereinbarten Rücktrittsrechts - Schlankheitspillen-Fall

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensschaden beim Betrug trotz vereinbarten Rücktrittsrechts

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 263
    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zusammenfassung von ""Urkundentricks"" von Prof. Dr. Frank Zieschang, original erschienen in: JA 2008, 192 - 198.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 34, 199
  • NJW 1987, 388
  • MDR 1987, 246
  • BB 1987, 362
  • StV 1987, 102
  • StV 1987, 103
  • JR 1987, 427



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08  

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    b) Ein Schaden i.S.v. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier die vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme an den Angeklagten beziehungsweise eines seiner Unternehmen) unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 30, 388, 389; 34, 199, 203; 45, 1, 4; 51, 10, 15 Rdn. 18; 51, 165, 174 Rdn. 31; BGHR StGB § 263 Abs. 1, Vermögensschaden 54, 70; BGH, Beschl. vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 -; BVerfG, Beschl. vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - 2. Kammer des 2. Senats -; Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 442 ff.).

    Ebenso ist die Absicht des späteren Ausgleichs der Vermögensminderung ohne Bedeutung (vgl. auch BGHSt 34, 199, 204 zur Schadenswiedergutmachung nach Ausübung eines eingeräumten Rücktrittsrechts; BGHSt 23, 300, 303: die Bereitschaft zur Stornierung ist unerheblich; und zur entsprechenden Situation bei der Untreue BGH, Urt. vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 - Rdn. 45 f.).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00  

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten der von dem Angeklagten veranlaßten Schreiben bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können (vgl. BGHSt 34, 199, 201, zur Bedeutung des "Mitbewußtseins des Opfers" Samson/Günther aaO § 263 Rdn. 52 ff.).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02  

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97).

    Danach spielt es für die Tatbestandsmäßigkeit - entgegen dem Vorbringen der Revision - keine Rolle, ob die Entscheidungsträger der KZV bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung durch den Angeklagten und seinen Mittäter R. hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; MDR 1972, 387 m. w. N.).

mehr
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05  

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Zwar liegt selbst bei bestehender Zahlungsunwilligkeit des Täters dann keine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, wenn der Getäuschte noch anderweitig gesichert ist (vgl. BGHSt 34, 199, 202 ff.; BGH NStZ-RR 2001, 329).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03  

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Daß der Getäuschte bei intensiverer Nachforschung die Fehlvorstellung hätte vermeiden können, ändert an seinem Irrtum nämlich nichts (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; BGH NStZ 2003, 313, 314).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03  

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schließen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB nicht aus (vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH NStZ 2003, 313, 314).

    Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schließen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus (vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH NStZ 2003, 313, 314).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00  

    Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag

    Denn für die Frage der Irrtumserregung ist der Umstand, daß der Getäuschte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können, unerheblich (BGHSt 34, 199, 201; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - NJW 2000, 3013, 3014).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00  

    Strafrecht - Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland

    An der Erfüllung des Betrugstatbestands ändert sich nichts dadurch, daß die Geschädigte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können ( BGHSt 34, 199, 201).

    An der Erfüllung des Betrugstatbestands ändert sich im übrigen nichts dadurch, daß die Geschädigte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können ( BGHSt 34, 199, 201).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98  

    Wettbewerbsrecht - Teilnahme an der Abwicklung von betügerischen Verträgen

    Ein im Sinne des § 263 StGB bedeutsamer Irrtum wird weder dadurch ausgeschlossen, daß der Getäuschte den Irrtum hätte vermeiden können (vgl. BGHSt 34, 199, 201; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 23. Aufl., § 263 Rdn. 20), noch dadurch, daß er an der Richtigkeit der ihm gemachten Erklärungen noch gewisse Zweifel hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1990 - 1 StR 144/90, wistra 1990, 305; Cramer aaO § 263 Rdn. 40; Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 50. Aufl., § 263 Rdn. 40).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09  

    Architekten & Ingenieure - Strafrechtliche Beachtlichkeit der HOAI-Mindessätze

    Für die nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung vorzunehmende Ermittlung des Vermögensschadens, also für den Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der schädigenden Verfügung (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 15, 342, 343; 30, 388, 389; 34, 199, 203), kann nur die auf der Grundlage jeder einzelnen Rechnung erfolgte Zahlung maßgebend sein.

    Das Landgericht hat jedoch nicht hinreichend in den Blick genommen, dass für die nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung vorzunehmende Ermittlung des Vermögensschadens, also für den Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der schädigenden Verfügung (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 15, 342, 343; 30, 388, 389; 34, 199, 203), dann auch nur die auf der Grundlage jeder einzelnen Rechnung erfolgte Zahlung maßgebend sein kann.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09  

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02  

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94  
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02  
  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05  

    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91  
  • LG Essen, 26.03.2007 - 56 KLs 7/06  
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10  

    Verfahrenseinstellung bei einer ganzen Reihe von Betrugstaten (Vermögensschaden

  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11  
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 251/91  
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