Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94   

Schmerzensgeld II

Prozeßkostenhilfe;

§ 847 BGB (nun § 253 BGB), verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Ausschluß des Schmerzensgeldanspruchs durch die RVO (Hinweis: nun §§ 104 ff SGB VII)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DRSP

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche Unfallversicherung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Sachliche Kongruenz zwischen dem Schmerzensgeldanspruch und der Verletztenrente

Verfahrensgang

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 28.02.1994 - 1 Ha 1/94
  • LAG Nürnberg, 25.03.1994 - 3 Ta 24/94
  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 1607
  • NVwZ 1995, 783
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Wird zitiert von ... (37)  

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 [291 Rn. 26]), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 [132 f.] und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 [129 ff.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn. 11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 [132 ff.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01  

    Sozialrecht - Rentenleistungen für Unfallgeschädigte

    Der durch diese Leistungen bewirkte Lohnersatz soll in etwa auf den Betrag des bisherigen Nettoeinkommens des Versicherten begrenzt werden (vgl. BVerfG, SozR 2200 § 1278 RVO Nr. 11 S. 28; NJW 1995, 1607; BSGE 82, 83, 84, 90; BSG, SozR 3 - 2600 § 311 SGB VI Nr. 2).

    Generalisierend läßt sich also sagen, daß die dem Verletzten verbleibende derart berechnete Gesamtrente den (fiktiven) letzten Nettoverdienst des Verletzten, wie er sich bei der Berechnung nach § 93 Abs. 1 und Abs. 3 SGB VI ohne Berücksichtigung des Freibetrages darstellen würde, um den im Einzelfall jeweils anzusetzenden Betrag übersteigt (BVerfG, NJW 1995, 1607).

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Diese Rechtsprechung des BVerfG ist in späteren Entscheidungen vom 8. Januar 1992 (BVerfGE 85, 176, 186 f - zum Schmerzensgeldausschluss nach § 46 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz) und 8. Februar 1995 (SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 - zum Ausschluss des Schmerzensgeldanspruchs bei Schwerstverletzten) fortgeführt worden (kritisch hierzu etwa Fuhlrott, Der geschädigte Arbeitnehmer, 2006, S 80 ff mwN aus der Literatur).
mehr
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R  

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Die weitere Entwicklung (Automatisierung, verbesserte Arbeitsplatzausgestaltung, Rehabilitation, tarifliche Absicherungen bei Arbeitsunfällen) hat jedoch dazu geführt, dass eine MdE bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118, 132 f), aber auch bei schweren Unfällen in der Regel nur teilweise Lohneinbußen verursacht (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).

    Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass diese Schäden bei leichten, mittelschweren und schweren Unfällen unterschiedlich zu bemessen sind und damit die Festsetzung unterschiedlicher Freibeträge erfordern (vgl hierzu auch: BT-Drucks 11/4124, Begründung zu § 92 des Entwurfs , S 174; ferner BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R  

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2. 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2 und BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Das Schmerzensgeld (früher § 847 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]: "Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ... kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen"; jetzt § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, ... Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.") ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI) neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2. 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl ferner BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R  

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2.1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2 und BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Das Schmerzensgeld (früher § 847 Abs. 1 BGB: "Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ... kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen"; jetzt § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, ... Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.") ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI) neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2.1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl ferner BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R  

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Der Senat hält die Gründe, die das BVerfG hierfür angeführt hat (vgl BVerfGE 34, 118 , BVerfG SozR 3-2200 § 636 Nr. 1), im wesentlichen für überzeugend; zu ergänzen ist, daß die UV mit der Verletztenrente auch dort eine Entschädigung gewährt, wo das zivile Schadensersatz- und Deliktsrecht keine Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber mehr begründen könnte, was insbesondere bei allein von ihm herbeigeführten Arbeitsunfällen und vielen Wegeunfällen der Fall ist.
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Das Schmerzensgeld (früher § 847 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]: "Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ... kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen"; jetzt § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, ... Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.") ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI), neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (BVerfG Kammerbeschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl ferner BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02  

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie z. B. BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2.1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2 und BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff. anzunehmen scheinen).

    Das Schmerzensgeld ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI) neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2.1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl. ferner BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03  

    Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen

    Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise durch den Wegfall der zivilrechtlichen Ansprüche gelöst (BVerfG 7. November 1972 - 1 BvL 17/71 und 10/72; 1 BvR 355/71 - BVerfGE 34, 118; 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 - AP RVO § 636 Nr. 21 = EzA RVO § 636 Nr. 13).
  • LAG Köln, 29.01.2008 - 9 Sa 1208/07  

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsausschluss - Minijobber

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02  

    Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - L 12 AS 23/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03  

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06  

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden naher Angehöriger bei einem Arbeitsunfall

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R  

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 292/03  

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII -Wegeunfall -

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 229/07  

    Sozialrecht - Ausschluss von Ansprüchen nach § 104 Abs. 1 SGB VII

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99  

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung bei

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S  

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 12 SO 7/07  

    Sozialhilfe

  • OLG Zweibrücken, 06.05.1997 - 6 U 1/97  

    Amtspflichtverletzung durch Lehrer

  • LSG Hamburg, 15.03.2007 - L 5 AS 5/06  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

  • LAG Hessen, 05.08.2008 - 15 Sa 1929/07  

    Arbeitsunfall - Betriebsweg - Haftung

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RA 1/97 R  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrente

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 21 U 39/07  

    Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen im Kindergarten erlittener

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09  

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Betriebsweg,

  • LG Coburg, 09.09.2005 - 32 S 47/05  

    Vorsicht bei Mietwagen nach Unfall

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 7/05 S  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - 1 Ta 205/06  

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, keine hinreichenden

  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 13 U 116/99  
  • VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07  

    Besatzungsschadensrecht: Zusammentreffen von Unfallrente und Entschädigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 12 Sa 320/10  

    Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Arbeitsunfalls bei Verstoß gegen

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01  

    Flugunternehmen haftet nicht für Stewardessen-Unfall an Bord

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