Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
09.05.2000
Aktenzeichen
1 StR 106/00
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Schmerzensgeld gegen Aussageänderung

§§ 258, 22 StGB, Reichweite des Tatbestandsausschlusses bei zulässigem Verteidigerverhalten, 'Erfolgshonorar für eine erfolgreiche Entlastungsaussage', Voraussetzungen für die Bejahung einer Vereitelungsabsicht (voluntatives Element) bei Einführung eines zweifelhaften Zeugen in den Prozeß

HRR Strafrecht

§ 258 StGB; § 153 StGB; § 22 StGB; § 26 StGB; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK

Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage (Tatbestandsmäßigkeit); Verteidigungsspezifisches Handeln; Anspruch auf "konkrete und wirkliche" Verteidigung; Garantenpflicht zur Verhinderung eines Falschaussage; Vereitelungsvorsatz ("innerer Vorbehalt"); Trüben von Beweismitteln

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Alpmann Schmidt

§ 258 StGB, § 153 StGB; § 137 StPO

DFR

Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

judicialis

Fundstellen
BGHSt 46, 53
NJW 2000, 2433
NStZ 2001, 145
StV 2000, 426
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