Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00 |
Schmerzensgeld gegen Aussageänderung
§§ 258, 22 StGB, Reichweite des Tatbestandsausschlusses bei zulässigem Verteidigerverhalten, 'Erfolgshonorar für eine erfolgreiche Entlastungsaussage', Voraussetzungen für die Bejahung einer Vereitelungsabsicht (voluntatives Element) bei Einführung eines zweifelhaften Zeugen in den Prozeß
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 258 StGB; § 153 StGB; § 22 StGB; § 26 StGB; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit.c MRK
Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage (Tatbestandsmäßigkeit); Verteidigungsspezifisches Handeln; Anspruch auf "konkrete und wirkliche" Verteidigung; Garantenpflicht zur Verhinderung eines Falschaussage; Vereitelungsvorsatz ("innerer Vorbehalt"); Trüben von Beweismitteln - lexetius.com
- DFR
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Keine Strafvereitelung durch Strafverteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvereitelung durch Strafverteidiger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Verteidigerverhalten bei der Beweisführung durch Zeugenbenennung
Besprechungen u.ä. (3)
- strafverteidiger-sachsen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafvereitelung durch Strafverteidigung (RA Michael Stephan)
- euv-frankfurt-o.de
(Entscheidungsanmerkung)
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 53
- BGHSt 48, 53
- NJW 2000, 2433
- NStZ 2001, 145
- JR 2001, 291
- StV 2000, 427
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Recht auf Verteidigerbeistand (Konsultationsrecht; freier Verkehr mit dem …
Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.).Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).
Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).
Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.;… vgl. auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, Heidelberg 1989, Rdn. 94).
Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).
Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).
- OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren gegen Ernst ZündelAusschluss der Wahlverteidigerin angeordnet
Er hat die Belange des Beschuldigten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gericht zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass der Strafanspruch des Staates im prozessordnungsgemäßen, justizförmigen Wege verfolgt wird (vgl. BGH NJW 2000, 2433; OLG Nürnberg StV 1995; OLG Hamburg NJW 1998, 621).Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung lässt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (BGH NJW 2000, 2433, 2434; KG NStZ 1988, 178).
So muss er sich jeder aktiven Verdunkelung oder Verzerrung der wahren Sach- und/oder Rechtslage und sachwidrigen Erschwerung der Aufklärung des verfahrensgegenständlichen Tatgeschehens und dessen Strafverfolgung enthalten (vgl. BGHSt 2, 377; BGH NJW 2000, 2433; etwa auch OLG Düsseldorf StV 1994, 472; dass. StV 1998, 65;… Stree a.a.O. § 258 Rdnr. 20 m.w.N.).
Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).
Freilich unterliegt vor diesem Hintergrund der Nachweis des voluntativen Elements der Strafvereitelung bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen (BGH NJW 2000, 2433, 2434).
Das aufgezeigte Prozessverhalten von Rechtsanwältin A. ist nicht mehr als übliche, sachbezogene und prozessual zulässige Verteidigertätigkeit einstufbar, vielmehr als unerlaubtes Verteidigerhandeln zu werten (BGH NJW 2000, 2433, 2434; BGHSt 38, 345; NJW 2000, 2217).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen …
Der Gesetzgeber hat § 261 StGB in den 21. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs eingefügt und damit den "Anschlussdelikten" zugeordnet, die auch von Strafverteidigern verwirklicht werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ff. für die Strafvereitelung).Die Feststellung sicheren Wissens aufgrund äußerer Indikatoren wird dabei regelmäßig - wie auch in sonstigen Konstellationen schwieriger Beweislagen und in vergleichbaren Fällen einer möglichen Strafbarkeit des Verteidigers durch ein Verhalten, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BGHSt 38, 345 ; 46, 36 ; 46, 53 ) - besondere Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung stellen.
- BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue …
Die Entscheidung über eine Entschädigung des Verurteilten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss dem Landgericht überlassen bleiben (vgl. BGH StV 2002, 422, 423; NJW 2000, 2433, 2436; NJW 1999, 1562; 1564; NJW 1990, 2073; NJW 1988, 2483, 2485;… BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02). - OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.Der Wirkkraft dieser letztlich im Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren wurzelnden verfahrensrechtlichen Verbürgung ist deshalb bei der Auslegung und Anwendung des Straftatbestands Genüge zu tun (BGHSt 46, 53 f.).
Anderenfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 sowie zu allem Vorhergehenden BGHSt 46, 53 f.).
- LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde
Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt für zulässiges Verteidigerhandeln einen Tatbestandsausschluss an (sog. Tatbestandslösung , vgl. BGHSt 46, 53, 54f; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996).Verteidigerhandlungen sind unter dem Gesichtspunkt der Strafvereitelung in erster Linie danach zu beurteilen, ob sie mit dem prozessualen Recht, auf welches die Vorschrift des § 258 StGB sachgedanklich verweist, vereinbar sind und darüber hinaus, ob sie den Maßgaben eines am Rechtsstaatsgedanken orientierten Verfahren entsprechen (BGH NStZ 2001, 145, 146; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145;… MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10).
- BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim …
(1) Während prozessual zulässige Handlungen dem Verteidiger nicht als tatbestandsmäßig zugerechnet werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 8a;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20), kann ein nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenes verteidigungsfremdes Verhalten (…vgl. Ruß, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl. , § 258 Rn. 20), sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen, eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung begründen.Die auf einen inneren Vorbehalt des Verteidigers als Organ der Rechtspflege abzielende Beweiswürdigung, strafbare Verhaltensweisen nicht zu billigen, bezieht sich auf andere Fallgestaltungen (vgl. BGHSt 46, 53 ; 38, 345 ).
- OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11
Verteidigerausschluss, Ausschließungsantrag, Anforderungen
Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.Der Wirkkraft dieser letztlich im Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren wurzelnden verfah-rensrechtlichen Verbürgung ist deshalb bei der Auslegung und Anwendung des Straftatbestands Genüge zu tun (BGHSt 46, 53 f.) (Brandenburgisches OLG, ebd.).
- BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07
Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung …
Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob der Verteidiger wegen seiner Darlegung, er halte es für möglich, dass der Inhaber der Pizzeria zur Tatzeit anwesend war, vom Landgericht zu Unrecht der Spekulation bezichtigt worden ist (Revisionsbegründung S. 2; vgl. BGHSt 46, 53, 55;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25). - OLG Jena, 15.01.2009 - 1 Ws 21/09
Verteidigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00
- KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
