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Schmerzensgeld gegen Aussageänderung
§§ 258, 22 StGB, Reichweite des Tatbestandsausschlusses bei zulässigem Verteidigerverhalten, 'Erfolgshonorar für eine erfolgreiche Entlastungsaussage', Voraussetzungen für die Bejahung einer Vereitelungsabsicht (voluntatives Element) bei Einführung eines zweifelhaften Zeugen in den Prozeß
HRR Strafrecht
§ 258 StGB; § 153 StGB; § 22 StGB; § 26 StGB; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK
Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage (Tatbestandsmäßigkeit); Verteidigungsspezifisches Handeln; Anspruch auf "konkrete und wirkliche" Verteidigung; Garantenpflicht zur Verhinderung eines Falschaussage; Vereitelungsvorsatz ("innerer Vorbehalt"); Trüben von Beweismitteln
NJW 2000, 2433
NStZ 2001, 145
StV 2000, 426
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