Rechtsprechung
| BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57 |
Schmid ./. Spiegel
Art. 5 GG, § 193 StGB, Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Gegenäußerungen in der Presse
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Schmid-Spiegel
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Schmidt/Spiegel
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
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Umfang des Rechts zur Wahrnehmung berechtigter Interessen
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 11.01.1956 - 6 Ps 26/55
- LG Göttingen, 11.01.1956 - 6 Ps. 26/55
- OLG Celle, 24.10.1956 - 1 Vs 5/56
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 12, 113
- NJW 1961, 1156
- NJW 1961, 819
Wird zitiert von ... (97)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Zum Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ).Diese sind verletzt, wenn sich der Äußernde selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützt und hierbei verschweigt, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 ; BGHZ 31, 308 ).
Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, NJW-RR 2000, S. 1209 ; BGHZ 132, 13 ).
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 85, 1 [22]; BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]).
Macht die Presse von ihrem Recht, die Öffentlichkeit zu unterrichten, Gebrauch, ist sie schon um des Ehrenschutzes des Betroffenen willen zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]).
Der Äußernde darf sich weder selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützen und hierbei verschweigen, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 [130 f.]; - 114, 339 [354]) noch eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 114, 339 [355]).
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt in Fällen eingegriffen, in denen der Beschwerdeführer von den Gerichten gehindert wurde, Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, die vom Standpunkt des Beschwerdeführers aufgrund ihres gedanklichen Inhalts von Gewicht waren L (vgl. BVerfGE 7, 198 - Lüth -; 12, 113 - Schmid-Spiegel -; 24, 278 - Tonjäger - ).Das alles unterscheidet die praktischen Urteilsfolgen des vorliegenden Falles grundlegend von denjenigen anderer Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Meinungsfreiheit rechtskräftige Gerichtsentscheidungen aufzuheben hatte (BVerfGE 7, 198 - Lüth -; 12, 113 - Schmid-Spiegel -; 24, 278 - Tonjäger -).
Dieser Gesichtspunkt kann ebenso wie das von den Beschwerdeführern in Anspruch genommene Recht des "Gegenschlags" L (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 [125 f.] - Schmid-Spiegel -; 24, 278 [282 f.] - Tonjäger -; BGHSt 12, 287 [294]) von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Frage steht.
Je deutlicher die Kritik sich gegen das Presseerzeugnis und nicht gegen bestimmte Personen richtet, desto mehr spricht jedenfalls die Vermutung für den Vorrang der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; 12, 113 [127] - Schmid-Spiegel -).
Die in der Rechtsprechung anerkannte Rücksicht auf das Recht zum "Gegenschlag" (vgl. BVerfGE 12, 113 [129 ff., 132]) gehört ebenfalls zu den verfassungsrechtlich bedeutsamen falltypischen Kriterien für das Ergebnis der Abwägung.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto
Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).Hierin läge eine evidente Verkürzung des bisherigen Grundrechtsschutzes: Bei solchen Prüfungsmaßstäben hätten weder das Lüth-Urteil selbst (BVerfGE 7, 198 [207 ff., bes. 212 ff.]) noch die Entscheidungen im Schmid-Spiegel-Fall, im Falle des Tonjägerverbandes oder zur Freiheit der Information aus DDR-Zeitungen (vgl. BVerfGE 12, 113 [126 ff.]; 24, 278 [281 ff.]; 27, 104 [109 f.]) ergehen können, um nur einige markante Beispiele für die zahlreichen Entscheidungen zu nennen, in denen das Gericht unter Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles einen Grundrechtsverstoß bejaht hat (vgl. etwa auch BVerfGE 16, 194 [198 ff.]; 17, 108 [119 f.]; 20, 45 [49 ff.] zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Im Schmid-Spiegel-Fall (BVerfGE 12, 113 [129]) hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß in einer Pressefehde auch eine starke Polemik gerechtfertigt ist, wenn sie der Art des gegnerischen Angriffs entspricht und einem berechtigten Interesse an der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung dient.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
Soldaten sind Mörder
Diese Vorschrift, die vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachten ist, steht mit ihrer weiten Formulierung dem Einfluß der Meinungsfreiheit in besonderer Weise offen und erlaubt damit einen schonenden Ausgleich der kollidierenden Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 12, 113 [125 f.]).Ein berechtigtes Interesse kann daher nicht nur dann bestehen, wenn der Betroffene selber den Anlaß zu der Äußerung gegeben hat oder wenn jemand sich gegen persönliche Angriffe zur Wehr setzt, sondern auch, wenn er sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftlich oder politisch relevante Fragen beteiligt (vgl. BVerfGE 12, 113 [125, 127]).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology
Die Belange der Meinungsfreiheit finden demgegenüber vor allem in § 193 StGB Ausdruck (vgl. BVerfGE 12, 113 [125 f.]; 93, 266 [290 f.]), der bei Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen ausschließt und - vermittelt über § 823 Abs. 2 BGB, sonst seinem Rechtsgedanken nach - auch im Zivilrecht zur Anwendung kommt.Gegen die Entwicklung derartiger Pflichten bestehen verfassungsrechtlich keine Einwände (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]).Der Weg zur Bildung dieser Willensentscheidungen wird als ein Prozeß von "trial and error" beschrieben, der durch ständige geistige Ausein andersetzung, gegenseitige Kontrolle und Kritik die beste Gewähr für eine (relativ) richtige politische Linie als Resultante und Ausgleich zwischen den im Staat wirksamen politischen Kräften gebe (…a.a.O. [135]; vgl. auch BVerfGE 12, 113 [125]).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Die öffentliche Meinung, deren Entstehung hier nicht näher zu charakterisieren ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 104 [113]; 12, 113 [125]; 12, 205 [260]), beeinflußt die Entschlüsse der Staatsorgane.Das in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG an die Parteien gerichtete Gebot, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu legen, zeigt, daß das Grundgesetz den mit größeren privaten Spenden häufig erstrebten Einfluß auf die Parteien weder billigt noch verbietet, sondern als eine geläufige Form tatsächlicher politischer Interessenwahrnehmung (vgl. BVerfGE 5, 85 [232 f.] und 12, 113 [125]) mit der Maßgabe hinnimmt, daß diese Spenden offenzulegen sind.
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
Die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ist daher gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG erst mit der Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt worden (vgl. BVerfGE 12, 113 [123]).Obwohl die beiden Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist der Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erschöpft; denn die nach Ansicht der Beschwerdeführer verfassungswidrige Zurückverweisung der Sache an ein anderes Landgericht kann im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht mehr auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden (vgl. BVerfGE 12, 113 [123 f.]).
Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedentlich den § 95 Abs. 2 BVerfGG in der Weise angewandt, daß es die Sache zur erneuten Entscheidung an ein anderes Gericht zurückverwies (vgl. BVerfGE 4, 412 [424]; 12, 113 [132]; 15, 43 [46]; 15, 214 [219]).
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Bei Vornahme dieser Abwägung hätte es erkennen müssen, daß die von den Beschwerdeführern verwendete Formulierung durch den § 193 StGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist, weil die Äußerung im Rahmen einer öffentlichen, der allgemeinen Meinungsbildung dienenden Auseinanderset zung gefallen ist und es sich um eine adäquate Reaktion auf einen anderen Vorgang handelte (BVerfGE 12, 113 [125 f.]).Angesichts des sich ausführlicher mit der gesetzlichen Neuregelung beschäftigenden Gesamtinhalts des Artikels vom 28. Dezember 1961 und der Tatsache, daß die Beschwerdeführer sich dieser Fragen im Zusammenhang mit einer öffentlichen Auseinandersetzung in einer Fachpresseveröffentlichung annahmen, kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, daß die mit dem Artikel verfolgten Interessen "berechtigte Interessen" waren (vgl. BVerfGE 12, 113 [126]); auch der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (BGHZ 42, 118 [131 f.]) die Bedeutung der von der GEMA erstrebten Regelung (Namensnennung der Käufer durch Hersteller und Händler zwecks Durchsetzung der Vergütungsansprüche) für die Öffentlichkeit und den Rechtsfrieden hervorgehoben und u. a. gerade wegen dieser Auswirkungen die Klage der GEMA insoweit abgewiesen.
Ein unmittelbar vorangegangener Angriff auf die Ehre der Beschwerdeführer, der eine ähnlich wirkende Erwiderung allein deshalb gerechtfertigt hätte (BVerfGE 12, 113 [130]), lag allerdings nicht vor.
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Wann ist Zurückweisung willkürlich?
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
- KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
Schutzgesetzverletzung durch eine Falschmeldung in einer Fernsehsendung
- BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Bahnpolizeibeamten-Fall
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Lebach
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 341/81
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09
Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen …
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Bewusst unvollständige Presse-Berichterstattung
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Zensur
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
- BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BVerfG, 02.02.1995 - 2 BvR 37/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02
Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Störungen des Spielbetriebs eines Golfplatzes durch Aufenthalt auf einem die …
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82
Aussperrung in der Druckindustrie 1978
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
- BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66
"Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
- BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ablehnung eines …
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei teilweiser Aufhebung einer …
- AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und …
- BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.2002 - 12 Sa 19/02
Leitender Angestellter mit Personalkompetenz; Auflösung des Arbeitsverhältnisses …
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
- BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
Solidaritätsadresse
- OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Aufstellen von Werbeplakaten für eine Demonstration; Ermessensausübung bei …
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68
Leserbrief
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
- VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 1966/02
Im Rathaus darf heftig gestritten werden
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90
Fristbeginn für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde - Formlose Bekanntgabe …
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98
Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und …
- OLG Köln, 20.02.2001 - 15 U 127/00
Medienrecht: Offenlegung von Straftaten unter Namensnennung des Täters
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
- VG Hamburg, 11.11.2009 - 4 K 3590/04
Auflösung einer Versammlung, die sich auf den Erhalt des Wohnens in Bauwägen …
- OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99
- BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05
Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06
Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
- VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung vor dem …
- LG Hamburg, 09.12.2008 - 325 O 122/08
Die Parteien streiten um den Bestand der einstweiligen Verfügung vom 30. Juni …
- BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde (maßgeblicher Zeitpunkt bei in …
- OLG München, 27.09.1990 - 29 U 2750/90
- OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1514/94
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02
- LG Hamburg, 02.03.2010 - 325 O 442/09
Unterlassung einer Äußerung: Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem …
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 481/68
Flugblätter
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Pressefreiheit und wiederholte Testberichterstattung
- LG Bonn, 12.06.1995 - 10 O 615/94
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
- LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04
Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen …
- VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 34-IV-96
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 54-IV-01
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 73/01
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 79-IV-05
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